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"Der Arzt darf nicht Diener des Todes sein"

Gesundheitsminister Hermann Gröhe spricht sich gegen jede Form der organisierten Sterbehilfe aus

Eine neue gesetzliche Reform zur Sterbehilfe steht im kommenden Jahr im Bundestag an. Gesundheitsminister Hermann Gröhe MdB sieht in der Debatte Handlungsbedarf. „Die Gesellschaft ist gefordert einen Beitrag zu leisten“, sagte er auf dem Kirchenforum des Bildungsforums Niedersachsen der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover.

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Gröhe forderte ein Verbot jeglicher Form der organisierten Hilfe zur Selbsttötung. Dazu zählte er sowohl die organisierte als auch gewerbliche Sterbehilfe. „Ich sehe eine große Gefahr, dass in der Zulassung organisierter Selbsttötungshilfen, diese als Behandlungsvariante neben die palliative Heilbehandlung tritt“, sagte Gröhe. Damit würde der Arzt zum Diener des Todes gemacht und sei nicht mehr für den Erhalt des Lebens verantwortlich. Die individuelle Selbsttötung und die Assistenz zur individuellen Selbsttötung sollen hingegen straffrei bleiben. Seine Motivation ziehe Gröhe zwar aus seinem christlichen Glauben, aber ihm ginge es nicht um die Umsetzung seiner religiösen Überzeugung mit Hilfe des Strafrechts. „Meine Position entnehme ich einer grundgesetzlichen Orientierung und der Interpretation der Verfassung.“

Dr. Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), hingegen vertrat die Position der Kirchen und sprach sich gegen jede Form der Selbsttötung und Beihilfe aus. Bereits im November 2013 hatte sich der EKD dafür ausgesprochen, nicht nur die gewerbsmäßige, sondern auch jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe abzulehnen. Der Vorsitzende des EKD warb vielmehr für Alternativen. „Verantwortung für das Ende des Lebens zielt aus kirchlicher Sichte auf eine pflegerische, seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen und auf den Ausbau der palliativen Medizin ab“, sagte Schneider. Denn aus christlicher Sicht gehöre ein Mensch nicht sich selbst, sondern „dem schöpferischen Gott“. Schneider zeigte großen Respekt vor Entscheidungen in Grenzsituationen. Oft bewege man sich in einer Grauzone. „Ob gesetzliche Regelungen für diese Grauzonen richtig sind, halte ich für zweifelhaft“. Ärzte und Angehörige müssten den Schutzraum der Grauzonen weiterhin in Anspruch nehmen können, sagte Schneider.

Der Tübinger Medizinethiker Prof. Urban Wiesing plädierte für einen ärztlich assistierten Suizid nach strengen Regeln. Mit einen Verbot des organisierten Suizids würde sich die Situation in Deutschland verschärfen, warnte der Ethiker. „Wir wollen voreilige Suizide vermeiden“, sagte Wiesing und dies gelänge, wenn Ärzte unter strengen Auflagen Beihilfe zum Suizid leisten dürften. „Es geht nicht ums leicht machen, sondern um den selbstbestimmten Tod.“ Die Beispiele aus den Benelux-Staaten und den Niederlanden hätten gezeigt, dass es nicht zu einem Dammbruch käme. In Kombination mit einem Aktionsplan in der Palliativmedizin und der Dokumentation und Begleitforschung, könne den Menschen geholfen werden. Wiesing forderte entgegen seiner Vorredner eine gesetzliche Neuregelung für die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe. Dann seien Sterbehilfe-Vereine wie Exit oder Dignitas unnötig.

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Jörg Jäger

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