Unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten
Unternehmensperspektiven aus Asien zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ab 1. Januar 2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das Unternehmen zur aktiven Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten verpflichtet. Eine von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebene Studie beschäftigt sich damit, was sich mit dem Gesetz für deutsche Unternehmen verändert, die in Asien tätig sind. Welche Herausforderungen sehen sie, wie wurden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen bisher umgesetzt?