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Ein Blick über die Grenzen

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Frankreich und den USA

Deutschland hat als eines der ersten Länder schon im Jahre 2007 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und gilt als einer der Vorreiter im Umgang mit den Bedürfnissen und Lebenslagen behinderter Menschen. In anderen Staaten scheint die Umsetzung komplizierter zu sein. Dies zeigt ein Blick nach Frankreich und in die USA.

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Sowohl in Frankreich, das Anfang 2010 die Konvention ratifizierte, als auch in den USA bestehen große Mängel in der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. Freie Wohnortswahl oder inklusive Bildungseinrichtungen, in denen Kinder mit Behinderung eingegliedert werden, scheinen immer noch in weiter Ferne zu liegen.

Bruno Gaurier, Berater im Vorstand des Französischen Behindertenrates für Europäische Angelegenheiten, wünschte sich „nicht nur einen Blick durch das Schlüsselloch, sondern eine offene Tür zur Inklusion.“ Er sagte deutlich, dass in Frankreich Menschen mit Behinderungen oft nicht als Menschen sondern als „Patienten“ gesehen werden. Gaurier, der selbst schwerhörig ist, bewundere die Hartnäckigkeit der Menschen mit Einschränkungen in Frankreich. Die einzelnen Verbände würden sich dort stark für ihre Belange einsetzen. Umso ernüchternder sei es für ihn festzustellen, dass es in Deutschland scheinbar besser funktioniert.

„Ich habe in Berlin mehrere eigenständige Rollstuhlfahrer in der S-Bahn gesehen. In Frankreich funktionieren oftmals die behindertengerechte Fahrstühle nicht oder der Schlüssel dafür ist nicht auffindbar“, so Gaurier. Er erwähnte aber auch Fortschritte, wie die neue Straßenbahn um Paris, die auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzen können. Dennoch sei seiner Meinung nach noch viel zu tun, besonders im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Seit der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus dem Jahr 2005, die in das französische Arbeitsgesetz aufgenommen wurde, habe sich nicht viel geändert. Die Zahl der erwerbstätigen Menschen mit Behinderung sei nur gering gestiegen.

Dieses Problem stellt auch die USA vor große Herausforderungen. In den Vereinigten Staaten sind zwei Drittel der erwachsenen Behinderten ohne Arbeit, berichtete Janet Lord, Direktorin für Menschenrechte und inklusiver Entwicklung bei BlueLaw International. Das Problem der USA bestehe darin, dass die Schutzmaßnahmen der Regierung den Hauptfokus auf die Bürgerrechte legen. Es stünden also nicht die Behinderten im Vordergrund sondern Menschen, die sich durch ihre Hautfarbe oder Kultur unterschieden. „Weltweit sind die USA zwar Führungsstaat der Antidiskriminierungsgesetze“, erklärte Lord. Es gäbe aber durchaus noch Lücken, was die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angehe. „Besonders in der Wohn- und Arbeitssituation sowie in der sozialen und kulturellen Eingliederung werden Unterschiede in den einzelnen Bundesstaaten sichtbar“, sagte Lord, die auch Professorin an der Universität von Maryland ist. Um diesen Zustand zu ändern, sei eine Ratifizierung der Regierung nötig, die dann zu einer einheitlichen Regelungen führen würde. Bis zum heutigen Tag sei diese nicht erfolgt.

Die Regierung Obama habe sich zwar bereit erklärt sich für eine Ratifizierung einzusetzen, aber noch keine der 67 Senatoren zur Zustimmung der Ratifikation bringen können. „Das Argument der Amerikaner zum Vorbehalt der Ratifizierung besteht darin, dass die Politiker nicht genau wissen, was sie alles an Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung und Inklusion der Menschen mit Behinderung ändern müssen“, so Lord. Diese Frage stellt sich sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland in diesem Ausmaß nicht. In den europäischen Ländern geht man davon aus, dass sich die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im Laufe der Zeit ergibt. Eine exakte schriftliche Festlegung, wie in den USA, war bei der Ratifikation in Deutschland und Frankreich nicht erforderlich gewesen.

Trotz vorgeschriebener Gesetze ist eine starke Benachteiligung der Menschen mit Behinderung dennoch sichtbar. Um die erwünschte Inklusion in den einzelnen Ländern zu erreichen, müssen strengere Überprüfungen der Richtlinien stattfinden.

Lesen Sie die Publikation "Auf dem Weg zu Inklusion" mit weiteren Berichten aus anderen G20-Ländern.

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Winfried Weck

Winfried Weck (2020)

Leiter des Regionalprogramms "Allianzen für Demokratie und Entwicklung mit Lateinamerika" ADELA und des Auslandsbüros Panama

winfried.weck@kas.de +507 387 4470

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