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Istanbul-Konvention im Fokus

од Manuela König, Christoph Bors

Diskussionsforum in Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Menschenrechtskonvention macht wirkungsvolle Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen Frauen ebenso wie die hohe Qualität von hilfreichen und gut zugänglichen Versorgungsstrukturen rechtlich verpflichtend. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt neben dem Bund vor allem auch bei den Ländern und in den Kommunen.

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Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Menschenrechtskonvention macht wirkungsvolle Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen Frauen ebenso wie die hohe Qualität von hilfreichen und gut zugänglichen Versorgungsstrukturen rechtlich verpflichtend. Der LFRN und die KAS bekräftigten mit einem Fachforum in Hannover die Forderung nach Umsetzung der Konvention in Niedersachsen und luden zu einem Austausch über Handlungsansätze und Strategien ein.

Im Raum standen die Fragen, welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und wo besteht noch Handlungsbedarf? Nach einführenden Worten von der Vorsitzenden des Landesfrauenrates Niedersachsen Marion Övermöhle-Mühlbach und Manuela König (KAS) berichtete Dr. Leyla Ferman von Ihren Projekten, die u.a. im Irak und Syrien erfolgen. Dort werden Frauen bei der Bewältigung von Traumata unterstützt, indem sie ihnen u.a. medizinische und psychologische Unterstützung anbieten und indem sie Frauen auf unterschiedliche Weise zusammenbringen, um sie als Individuum sowie als Teil der Gesellschaft beispielsweise mittels Workshops zu stärken. Nachfolgend präsentierte Prof. Dr. Ariane Brenssell (Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften) Forschungsergebnisse zum Stand der IK in Deutschland. Dabei stellte sie heraus, dass grundsätzlich ein Problembewusstsein in der Gesellschaft fehle und Gewalt gegen Frauen in den Strukturen verankert sei. Ergänzt wurde dies durch Ergebnisse aus dem Bericht des Expertenausschusses der Bundesregierung zur IK (Grevio Bericht) von Oktober 2022, die eine fehlende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention seitens der Bundesregierung konstatierte. Ferner fehlende Koordinierungsstellen und mangelnde Finanzierung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern. Daraus resultiert die Forderung, dass ein Umdenken erforderlich sei, sodass Frauen mehr Gehör geschenkt werden müsse, und massiver Handlungsbedarf bestünde. Prof. Dr. Brenssell verwies in diesem Kontext auf die Diskrepanz zwischen ländlichem und städtischem Raum. In der Stadt sei die Versorgung oftmals gut vorangeschritten, anders als auf dem Land, hier fehle es oft noch an Fachberatungsstellen.

Die anschließende Diskussion zwischen Andrea Frenzel-Heiduk (Ministerialrätin bei Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen), Prof. Dr. Brenssell, Anja Wessel-Jorissen (Verbund der Nds. Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt) und Anna Maierl (Kommunale Koordinierungsstelle IK der Stadt Göttingen), moderiert von Nicole van der Made (Vorstand des Landesfrauenrates Nds.), befasste sich mit verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit der IK, wodurch die Komplexität und Vielfalt der Thematik sichtbar wurde.

In der Diskussion ging es um die Verantwortung der einzelnen Kommunen; der Wunsch nach langfristigen Projekt- und Arbeitsverträgen, um nachhaltige Strukturen entwickeln zu können; Unterstützung der Frauen hin zu mehr Selbstwirksamkeit und Handlungsfähigkeit; die Umsetzung von bereits bestehenden Gesetzen in allen Instanzen, wie das Gewaltschutzgesetz und zuletzt den Mut Forderungen an Politik und Gesellschaft zu stellen.

 

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Christoph Bors

Christoph Bors

Landesbeauftragter für Niedersachsen | Leiter Politisches Bildungsforum Niedersachsen

christoph.bors@kas.de +49 (0) 511 4008098-0 +49 (0) 511 4008098-9

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