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Neue Verfassung für Afghanistan

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Die am 26. Januar 2004 in Kraft gesetzte Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan verbindet Werte des Islam mit Demokratie nach westlichem Vorbild und schafft die Voraussetzungen für die Entwicklung eines modernen, demokratischen, islamischen Rechtsstaates, der nicht von fundamentalistischer Ideologie geprägt ist sondern in dem Toleranz gegenüber anderen Religionen und Einhaltung der Menschenrechte Verfassungsrang haben und Männer und Frauen gleichberechtigt sind.

Die Rolle des Islam, die Rechte der Frauen und die Form der Regierung, die von einem mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Präsidenten dominiert wird, waren Gegenstand lebhafter Diskussionen während der dreiwöchigen Beratungen der Loya Jirga (Große Ratsversammlung). Letztlich einigten sich die 500 Delegierten jedoch am 4. Januar 2004 einvernehmlich, ohne umfassende Änderungen an dem seit November vorliegenden Entwurf vorzunehmen. Für Juni 2004 sind Präsidentschaftswahlen angesetzt. Gleichzeitig - und nicht wie im Entwurf vorgesehen, zwölf Monate später - sollen Parlamentswahlen abgehalten werden.

Im Vorfeld der Verfassungsberatungen hatte die Konrad-Adenauer-Stiftung bereits Ende 2002 eine Gruppe hochrangiger afghanischer Juristen zu einer Studien- und Informationsreise nach Deutschland eingeladen. Im Mittelpunkt des Programms standen mehrtägige Gespräche im Bundesverfassungsgericht und Besuche in anderen Verfassungsorganen. Dadurch konnten sich die Besucher einen ersten Überblick über die Funktion rechtsstaatlicher Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland verschaffen. Während die Beratungen über den Entwurf der neuen Verfassung liefen, entsandte die Stiftung deutsche Rechtswissenschaftler nach Afghanistan, die dann zu spezifischen Fragen Stellung nahmen.

Der Partner der Konrad-Adenauer-Stiftung, das National Center for Policy Research an der Universität Kabul führte nach Vorliegen des Verfassungsentwurfs eine Serie von Workshops durch, in denen insgesamt mehr als 250 Juristen, Politiker und Vertreter gesellschaftspolitisch relevanter Organisationen den Entwurf diskutierten und Stellungnahmen abgaben, die den Delegierten der Loya Jirga vor den endgültigen Beratungen zugeleitet wurden.

Im Rahmen ihrer Projektarbeit in Afghanistan wird die Stiftung den Aufbau des Rechtsstaates weiter unterstützen. Die konkrete Planung sieht aus aktuellem Anlass Bildungs- und Beratungsmaßnahmen zum Thema Wahlen und Wahlsysteme vor. Weiterführende Programme werden auf den sich ergebenden Bedarf abgestimmt.

Siehe hierzu auch Länderbericht Zum Verfassungsentwurf für die Islamische Republik Afghanistan vom 10.11.2003

Informationen zum Ablauf des Verfassungsgebungsprozesses und den Text der Verfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Homepage der Constitutional Commission of Afghanistan

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