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Typisch deutsche Sichtweise?
Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine Gratwanderung: Einerseits gilt es, die Chancen
zu nutzen. Andererseits müssen Risikopotenziale beachtet werden. Unbestritten braucht es ethische
und rechtliche Regeln, damit aus technisch Neuem menschendienlicher Fortschritt wird. Ethik hat
Vorrang vor allen Nützlichkeitserwägungen.
Die bisherigen Erfahrungen mit Zukunftstechnologien zeigen, dass Deutschland oft zögerlich agiert
und den Fokus zu sehr auf die Risiken lenkt: Die sprichwörtliche German Angst scheint zu dominieren.
Wir sollten die aktuelle KI-Debatte offensiver führen: Ethische Regeln vorrangig beachten, aber dort,
wo keine Risiken erkennbar sind, Innovationen nachdrücklich fördern.
Mehr Eigenverantwortung
KI wird nicht programmiert – sie lernt. Und dafür braucht sie viele Informationen. Mustererkennung
in großen Datenmengen ist ihre Stärke. Das erklärt die Datensammelleidenschaft von KI-Innovatoren,
wie Google, Facebook oder Amazon. Kundendaten sind von besonderem Wert. „User“ gehen oft
leichtfertig mit persönlichen Informationen um, Missbrauchspotenziale werden unterschätzt, Verwendungsmöglichkeiten
nicht erkannt.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatheit wird damit aufs Spiel gesetzt –
zum Nachteil für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Hört etwa der „smarte Assistent“ alles mit,
wird Normabweichung verdächtig. Die politische Kultur ändert sich. Die offene Gesellschaft gerät in
Gefahr. Nicht auszudenken, was passiert, wenn Despoten KI zur Diskriminierung von Menschen und
zur politischen Repression missbrauchen. Deshalb braucht es Datensensibilität und Datensicherheit,
genauso wie Regeln, wer Informationen zu welchen Zwecken nutzen darf.
Probleme der Chancengerechtigkeit
Sozialethisch brisant sind die Auswirkungen von KI auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Viele kognitiv
und kreativ anspruchsvolle Tätigkeiten, die bisher Menschen vorbehalten waren, werden
von KI übernommen. Während Hochqualifizierte gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben,
geraten Menschen mit mittlerer und geringer Qualifikation unter Druck. Noch gibt es zu wenig
empirische Daten zur Zukunft der Erwerbsarbeit, dennoch muss über die sozialen Folgen nachgedacht
werden. Die soziale Gerechtigkeit gebietet, Modernisierungsverlierer zu vermeiden –
nicht durch Alimentierung und Umverteilung, sondern durch Befähigungsstrategien, die jedem
Partizipation ermöglichen.
Veränderte Selbstwahrnehmung
Wir müssen uns immer wieder vergewissern: (1) KI ist nicht wirklich intelligent. Das, was sie lernt,
und die Art ihrer Ergebnisse bestimmen Menschen. (2) Autonome Systeme sind nicht wirklich frei,
sie besitzen nur eine „funktionelle Autonomie“. Von Freiheit zu sprechen, ist nur in Bezug auf den
Menschen sinnvoll. (3) KI bestimmt nicht unser Schicksal, sie ist Gestaltungsaufgabe. Unser Menschenbild
wird sich verändern, wenn wir nicht sorgsam zwischen Kompetenzen (des Menschen) und
Funktionalität (der KI) unterscheiden.
Beim autonomen Fahren, bei Krediten, Versicherungen oder Personalentscheidungen – immer
häufiger ist KI involviert. Es macht den Eindruck, als träfe KI Entscheidungen. Dies ist falsch. KI
unterstützt. Die Entscheidungskompetenz – und damit die Verantwortung – liegt ausschließlich
beim Menschen. Er muss kontrollieren, ob Algorithmen korrekt sind und zugrundeliegende Daten
stimmen. Er muss die Resultate verantworten.
Auch in sozialer Hinsicht kann KI den Menschen nicht ersetzen. Besonders sensibel ist ihr Einsatz
in der Betreuung Hilfsbedürftiger, etwa in Form „sozialer Roboter“. Nützlich ist sie nur als Ergänzung
– aber nicht als Ersatz für menschliche Fürsorge. Wenn „digitale Freunde“ soziale Beziehungen
dominieren, gerät das Humane in Gefahr.
Irritierend ist die Vorstellung, KI könnte Bewusstsein und damit eine „artifizielle Personalität“ entwickeln.
Unbehagen ruft auch die transhumanistische Vision einer Verschmelzung von Mensch und
Maschine hervor. Beides sollte Anlass sein, die Ziele der KI-Forschung kritisch zu reflektieren.
Ethisch-rechtliche Insellösungen
Die westlichen Ethik- und Rechtstraditionen reichen aus, um den Herausforderungen der KI zu
begegnen. Wichtig ist jedoch, einzelstaatliche Insellösungen zu vermeiden. Die Akteure der KI in
Forschung und Anwendung agieren international, Dienstleistungen und Produkte werden grenzüberschreitend
angeboten und genutzt. Nationale Gesetze entfalten hier keine ausreichende Wirkung.
Aus ethischer Sicht ist es daher eine vordringliche politische Aufgabe, Regeln und Standards für
den Umgang mit Künstlicher Intelligenz auf internationaler Ebene zu vereinbaren.
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