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SADC-Gericht suspendiert

Das gesamte Mandat des Gerichts der Entwicklungskommission im südlichen Afrika (SADC) wurde durch ein außerordentliches Gipfeltreffen in Windhuk am 20.05.2011 außer Kraft gesetzt.Die Entscheidung wurde durch heftige Proteste der simbabwischen Regierung gegen die von diesem Gericht angewiesene Aufhebung der 2008 getroffenen Verfügung, Farmen von 87 weißen Farmern, die als Teil der Harare Agrarreform gewaltsam enteignet wurden.

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Das gesamte Mandat des Gerichts der Entwicklungsgemeinschaft im südlichen Afrika (SADC) wurde während eines außerordentlichen Gipfeltreffens in Windhuk am 20.05.2011 außer Kraft gesetzt.

Die Entscheidung wurde durch heftige Proteste der simbabwischen Regierung gegen die von diesem Gericht angewiesene Aufhebung der 2008 getroffenen Verfügung, Farmen von 87 weißen Farmern, die als Teil der Harare Agrarreform gewaltsam enteignet wurden, ausgelöst.

Da Harare es ablehnte diese Grundsatzentscheidung vom November 2008 von Richter Luis Mondlane zu befolgen, wurde das Fortbestehen dieses Gerichts zum häufigen Diskussionsthema und einige forderten dessen Auflösung.

Simbabwe nennt diese Gerichtentscheidung eine Einmischung und einen Verstoß gegen die Agrarreform in der Verfassung des Landes und lehnt deshalb deren Befolgung ab. Ein weiteres Argument Simbabwes, sich nicht an dieses Urteil zu halten, ist, dass das Abkommen für das Inkrafttreten des Gerichts nicht von einer Zweidrittelmehrheit, wie erforderlich, der Mitgliedsstaaten des regionalen Blocks ratifiziert wurde.

Während des außerordentlichen Gipfeltreffens wurde der Bericht einer Kommission von SADC-Justizministern und Generalstaatsanwälten bekanntgegeben und diente einem Überblick über Rolle, Verantwortung und Richtlinien des Gerichts. Dieser Bericht war beim letzten Gipfeltreffen am 20.08.2010 in Windhuk in Auftrag gegeben worden.

Auf der Grundlage dieses Berichts entschied das Gipfeltreffen folgendes:

1. Justizminister / Attorneys General sollen ein Verfahren anbahnen, die relevanten legalen Instrumente von SADC zu ergänzen. Zwischenbericht wird zum Gipfeltreffen im August 2011 und Abschlussbericht zum Gipfeltreffen im August 2012 vorgelegt.

2. Mitglieder des Gerichts, deren Amtszeit am 31.08.2010 endete, werden nicht wieder zur Wahl gestellt und

3. Mitglieder des Gerichts, deren Amtszeit am 31.10.2011 endet, werden nicht ersetzt.

Als Konsequenz dieser Entscheidung ist das Schicksal von drei Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten besiegelt, da deren Amtszeit bereits seit letztem Jahr abgelaufen ist. Für zwei weitere Mitglieder endet die Amtszeit im Oktober dieses Jahres.

Diese Entscheidung wird als Sieg der simbabwischen Regierung gesehen, stellt aber gleichzeitig das Engagement der Mitgliedsstaaten dieses regionalen Blocks in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Frage.

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видавець

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Kenia Kenia