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Виступи на заходах

Verfassungshüter fordern konsequente Gewaltenteilung

Ergebnisse der VII. Völkerrechts-Konferenz der Konrad-Adenauer Stiftung

Mit zwölf Länder-Studien und vier kontinentalen Querschnitts-Studien hat das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in diesem Jahr untersucht, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsgerichte effektiv arbeiten können. Die Ergebnisse wurden nun auf der VII. KAS-Völkerrechtskonferenz in Heidelberg vor Juristen aus aller Welt vorgestellt. Ein Überblick über die Ergebnisse.

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In Asien blicken viele Verfassungsgerichte auf eine relativ kurze Geschichte zurück, da sie in jungen und ungefestigten Demokratien beheimatet sind. Ihre Hauptaufgabe besteht daher in einer Ausbreitung der demokratischen Kultur sowie im Schutz der Menschenrechte. Inwiefern sie diesen Anspruch erfüllen können, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen, glaubt Prof. Kevin Tan, der die Querschnitts-Studie für Asien erstellt hat.

Dennoch hat Tan drei Faktoren herausgearbeitet, die für den Erfolg von Verfassungsgerichten ausschlaggebend sind: Die Unabhängigkeit von der Regierung, die Kompetenz des Gerichts, sowie dessen rechtliche Legitimität und Beliebtheit in der Bevölkerung. Für alle drei Faktoren ist die Bezahlung der Richter von großer Bedeutung. In nicht wenigen Ländern Asiens müssen Juristen Zweitjobs annehmen oder nutzen korrupte Strukturen, um ihr Einkommen aufzubessern. Besonders die Philippinen, Kambodscha und Indonesien nannte Tan in diesem Zusammenhang. Dort leiden sowohl Unabhängigkeit als auch Ansehen der Gerichte stark unter den herrschenden Umständen.

Von den Krisenherden Brunei und Burma bis zu den gut entwickelten Gerichten in Südkorea und Taiwan zog Tan letztliche eine sehr gemischte Bilanz für Asien. Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Globalisierung in den kommenden Jahren zu einer weiteren Liberalisierung der Verfassungsgerichte in Asien führen wird.

Ähnlich große Unterschiede wie in Asien hat Prof. Charles Fombad bei seiner Untersuchung der Verfassungsgerichte in Afrika angetroffen. Nach seiner Analyse haben sich dort vor allem die Gerichte in Benin und Südafrika in vergleichsweise kurzer Zeit vorbildlich entwickelt. In beiden Ländern macht Fombad dies an der Entschlossenheit fest, mit der die Verfassungsrichter die ihnen gegeben Möglichkeiten ausschöpfen. Gerade in Südafrika lässt sich in Ergänzung dazu eine breite gesellschaftliche Akzeptanz des Verfassungsgerichts beobachten.

Dem stehen zwei Hauptprobleme an afrikanischen Verfassungsgerichten gegenüber. Vor allem in Ländern mit einem zentralen Verfassungsgericht leiden die Richter teilweise an einer enormen Arbeitsbelastung, die schnelle und nicht immer ausgewogene Rechtssprechung nach sich zieht. Hinzu kommt gerade in autoritären politischen Systemen, dass die Regierung Verfassungsrichter benennt, die sich vor allem durch ihre absolute Loyalität auszeichnen und die Gerichte damit ad absurdum führen. Von diesem Problem zeugen beispielsweise die Länderstudien aus Ägypten und Kenia, die auf der Konferenz diskutiert wurden.

Die Verfassungsgerichte in Lateinamerika hat Prof. Nestór Sagüés im Vorfeld der Konferenz auf ihre Effektivität hin untersucht. Er kam zu einer überwiegend positiven Bewertung der Arbeit dieser Gerichte. Wo es sie gibt, tragen sie zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten bei, sagte der Präsident des Lateinamerikanischen Instituts für Verfassungsrecht. Allerdings kommt auch er zu dem Schluss, dass das System der Richterauswahl in den meisten Ländern nicht den Ansprüchen einer unabhängigen Rechtssprechung genügt.

Als Vorbilder für den Kontinent nannte Sagüés die Verfassungsgerichte in Kolumbien und Costa Rica. Die wichtigsten Merkmale für eine erfolgreiche Arbeit dieser Gerichte sind aus seiner Sicht eine klare Gewaltentrennung im politischen System sowie eine große Weisheit bei der Rechtsprechung, wenn es darum geht, Rechte und Pflichten abzuwägen oder die Folgen der gerichtlichen Entscheidungen einzuschätzen.

Im abschließenden Panel richtete sich die Aufmerksamkeit der Konferenz-Teilnehmer auf die Verfassungsgerichte in Zentral- und Osteuropa. Dabei ging es vor allem um die Länder, die ihre demokratische Transformation nach der Friedlichen Revolution vor 20 Jahren erlebt haben und sich dabei meist an der deutschen Verfassung orientierten. Die Querschnitts-Studie für diese Region war von Prof. Wojciech Sadurski durchgeführt worden.

Der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Verfassungsgerichte konnte Sadurski eine positive Entwicklung attestieren, wobei er auch auf die hilfreiche Auswirkung einer Aufnahme in die Europäische Union einging. Zugleich räumt er dem Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungsgerichte einen fast größeren Stellenwert ein als deren formaler Ausstattung.

Das Ansehen der Verfassungsgerichte hat dabei vor allem in den Ländern gelitten, wo sie von den politischen Akteuren in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wurden. Als Beispiel hierfür nannte Sadurski die Slowakei, wo das Verfassungsgericht in den späten 90er Jahren insgesamt 16 Urteile gegen Entscheidungen des Premierministers Meciar fällte und dadurch in schwere öffentliche Kritik geriet. Demgegenüber, so Sadurski, sind die Verfassungsgerichte vor allem in den Ländern zu wichtigen politischen Akteuren geworden, wo die demokratische Konsolidierung weit fortgeschritten ist.

Zur Eröffnung der Konferenz hatte der deutsche Verfassungsrichter Prof. Udo di Fabio über den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die demokratische Entwicklung in Deutschland gesprochen. Auch er ermutigte die teilnehmenden Verfassungsexperten zu Selbstbewusstsein in ihrer Arbeit: „Ein Verfassungsgericht, das niemals politisch weh tut, verfehlt möglicherweise seinen Zweck.“ (Zum Bericht über die Konferenz-Eröffnung)

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