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Виступи на заходах

Welche Rolle hat der Staat im Internet?

Dr. Ole Schröder beim Verfassungsrechtlichen Expertengespräch

Zum zehnten Mal jährt sich 2011 der Terroranschlag auf das World Trade Center, der über 3.000 Menschen das Leben kostete und das Sicherheitsdenken der westlichen Welt für immer verändert hat. Wie sich die Innere Sicherheit in Deutschland seitdem gewandelt hat und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, darüber gab der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder beim Verfassungsrechtlichen Expertengespräch der Konrad-Adenauer-Stiftung einen Überblick.

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„Alle Maßnahmen der Sicherheit dienen der Wahrung der Freiheit“ – diese Maxime gelte nach wie vor, so Schröder. Dabei sei aber auf das richtige Maß zu achten. Als große Verbesserung in der Nachfolge des 11. September bezeichnete er den Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen Ebenen der deutschen Sicherheitsbehörden, nicht zuletzt durch das von der Bundesregierung geschaffene Anti-Terrorzentrum.

Als verbesserungswürdig bezeichnete der Staatssekretär dagegen die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und islamischen Gemeinden in Deutschland. „Dort wird Kontaktaufnahme oft mit einem Generalverdacht gegen alle Muslime gleichgesetzt“, so Schröder. Die Mitverantwortung der islamischen Gemeinden für den deutschen Staat sei daher ein wichtiges Thema bei der Islamkonferenz.

Ausführlich sprach Schröder über Sicherheit und Strafverfolgung im virtuellen Raum. Zu viele Menschen würden den Staat im Internet als Bedrohung sehen, sagte Schröder. Hier sei es auch von staatlicher Seite zu Fehleinschätzungen gekommen, gab er zu. „Wir brauchen daher eine ganzheitliche Diskussion über die Rolle des Staates im Netz“, sagte er. Dazu gehöre auch der Austausch über die Vorratsdatenspeicherung.

„Ohne sie ist eine Strafverfolgung im Internet nur eingeschränkt möglich“, sagte Schröder. Als Veranschaulichung nannte er die Erfolgsquote der Kripo Pinneberg, die 2009 mittels Vorratsdatenspeicherung 180 Straftaten im Bereich der Kinderpornographie ahnden konnte, 2010 – nach dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung – dagegen nur noch drei Fälle in diesem Bereich. „Ohne diese Vorratsdatenspeicherung verstoßen wir auch gegen EU-Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“, gab der Staatssekretär zu bedenken.

Für den Bereich der Cyber Security forderte Schröder eine bessere Vernetzung auf europäischer Ebene, um die schwierigen Fragen rund um Cyber-Angriffe zwischen zwei Staaten verbindlich klären zu können.

Abschließend wies Schröder in seinem Vortrag auf die bedenklich schnell steigende Zahl der Straftaten gegen Polizisten hin. „Trotz rückläufiger Kriminalstatistiken wird der Polizeidienst immer gefährlicher. Gewalt gegen Polizisten ist nicht zu akzeptieren“, sagte er. Hier nahm er gezielt Gruppen aus dem linken Spektrum in die Pflicht, die Gewalt gegen Sachen und zunehmend auch gegen Polizisten zum zulässigen Mittel der politischen Auseinandersetzung erklärten. Dies könne nur geändert werden, wenn der strafrechtliche Schutz in diesem Bereich ausgeweitet wird, bekräftigte Schröder abschließend.

Beim Verfassungsrechtlichen Expertengespräch kommen Vertreter aus Justiz und Politik zusammen und diskutieren über grundsätzliche Fragen der Verfassung und des Staatsrechts. Den Vortrag von Staatssekretär Schröder verfolgten unter anderem Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion Michael Grosse-Brömer, Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Andrea Voßhoff. Das Gespräch ist Teil der rechtpolitischen Aktivitäten der Konrad-Adenauer-Stiftung. Es dient sowohl der Gewinnung rechtspolitischer Expertise als auch der Netzwerkbildung.

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Dr. Ralf Thomas Baus

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