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Auslandsinformationen

Theorie und Praxis der Demokratieklausel in den Beziehungen der EU mit Drittstaaten: das Beispiel Mexiko

von Maria Zandt
Um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in ihren Partnerländern zu fördern, hat die EU die „Demokratieklausel“ zum Bestandteil ihrer Außenverträge gemacht. Doch ist nach der Effizienz des auch in dem Globalabkommen mit Mexiko von 1997 verankerten Instruments zu fragen, das, so die Kritik, zwar das Gewissen der Europäer beruhige, insgesamt jedoch keine allzu hohe Erwartungen zulasse.

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