Studien- und Informationsprogramm
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In der jüngeren Zeit wird Teilen der Zivilgesellschaft und den politischen Entscheiderkreisen zunehmend bewusst, dass ein kritischer Meilenstein bei der Entwicklung der Gesellschaft, die traditionell eine multiethnische ist, die Eindämmung einer in Teilen der Gesellschaft wachsenden Fremdenfeindlichkeit ist. Dazu gehört insbesondere der Umgang mit Straftaten aus Fremden- und Rassenhass.
Heute widmen Richter der Aufklärung solcher Straftaten schon mehr Aufmerksamkeit. In den letzten beiden Jahren gab es regelmäßig Prozesse, in denen Neonazis der Mitschuld an Gewalttaten bzw. der Aufforderung zu Gewalttaten gegen andere Ethnien angeklagt wurden.
Defizite in der Behandlung solcher Fälle existieren jedoch an vielen Stellen - einmal in der geltenden russischen Rechtsetzung aber auch in der Frage der Qualifikation von Richtern und Staatsanwälten in dieser besonderen Problematik.
Eine wichtige Rolle bei der Weiterbildung von Juristen und der Auseinandersetzung mit Fremdenhass und der daraus abgeleiteten Gewalt spielt das Kennenlernen der Rechtspraxis in anderen Ländern, wie zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen eines Studienprogramms soll ein Beitrag zur Weiterbildung von Juristen geleistet werden mit dem Ziel, eine bessere Expertise in „Race Hate Crime“-Fällen zu entwickeln.