Natur als Rechtssubjekt
Kolumbiens Weg als Vorbild für Deutschland?
Kolumbiens Gerichte haben in progressiven Entscheidungen u. a. dem Fluss Atrato und dem kolumbianischen Amazonasgebiet Rechtspersönlichkeit zuerkannt.
Angesichts zunehmender Klimaklagen in Deutschland rückt Kolumbiens Rechtsprechung, die Flüssen, Wäldern und Tieren Rechte zuerkennt, auch hierzulande in den Blickpunkt. Der deutschen Rechtstradition ist die Anerkennung von Rechten zugunsten anderer als natürlicher Personen – man denke an juristische Personen – nicht fremd. Warum also sollte man nicht auch der Natur eigene Rechte geben? Damit könnte jedoch die Deutungshoheit über diese Rechte vom Gesetzgeber auf die Gerichte verlagert werden.