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Die Zukunft der Tarifautonomie

Bericht vom zweiten „Gewerkschaftskongress“ der Konrad-Adenauer-Stiftung

Mit vorsichtigem Optimismus haben Experten beim zweiten „Gewerkschaftskongress“ der Konrad-Adenauer-Stiftung die Frage nach der Zukunft der Tarifautonomie beantwortet. Mit welchen Mitteln und in welchem Umfang der Staat dabei eingreifen sollte, war allerdings Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen.

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„Der Ruf nach mehr staatlicher Einflussnahme passt nicht in das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft“, hatte Prof. Bernhard Vogel, der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Kongressteilnehmern zu Beginn mit auf den Weg gegeben. Vogel erinnerte an Wilhelm Röpkes Bild vom Staat als „robustem Schiedsrichter“, der die Überwachung der Regeln einhält, ohne selbst mitzuspielen oder den Spielern die Taktik vorzugeben.

Ähnlich sah es im ersten Panel Martin Kannegiesser, der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. „Die Überschneidung von zwei Ordnungssystemen führt zu Problemen, auf Dauer würde sich wahrscheinlich der politische Einfluss durchsetzen“, sagte er mit Blick auch auf die staatlichen Interventionen während der Finanzkrise. Dabei sieht er durchaus Chancen für die Tarifpartner, trotz sinkender Mitgliederzahlen handlungsfähig zu bleiben. „Die Austritte von Unternehmen aus der Tarifbindung sind weniger geworden, oft geht es dabei eher um die Frage der Arbeitszeit als der Bezahlung“, so Kannegiesser.

Dr. Reinhard Bahnmüller vom Forschungsinstitut für Arbeit, Technik und Kultur der Universität Tübingen bestätigte, dass sich auch Unternehmen ohne Tarifbindung zunehmend an den Tarifabschlüssen orientieren. Zurzeit liege die Rate bei etwa 40 Prozent, mit steigender Tendenz. Gleichzeitig warnte er, dass die Tarifparteien in einigen Branchen inzwischen zu schwach sind, um überhaupt noch Tarifabschlüsse erzielen zu können. Einen Stabilisierungsfaktor sieht er in der kontrollierten Dezentralisierung und Flexibilisierung des Tarifsystems.

Franz-Josef Möllenberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, erinnerte daran, dass Flächentarifverträge nicht nur für Arbeitnehmer eine Schutzfunktion habe. Die Arbeitgeber profitierten unter anderem von diesen Verträgen, indem sie Wettbewerbsgleichheit garantieren. Dass Tarifsystem dürfe daher nicht in Gänze in Frage gestellt werden, wie das noch vor einiger Zeit in der Diskussion gewesen sei. Die Forderung der Gewerkschaften nach einem Mindestlohn in Deutschland bezeichnete er als „Hilferuf, der aber nicht das Ende der Tarifautonomie bedeuten würde.“ Vielmehr sei dies ein Mittel, um die Arbeitnehmer in Branchen ohne oder mit wenig Tarifbindung zu schützen. Arbeitgeber-Vertreter Kannegiesser hielt dem entgegen, dass der Niedriglohnsektor bereits durch die Finanzkrise am stärksten betroffen sein wird und eine weitere Belastung durch gesetzliche Mindestlöhne nicht verkraften könne. Er plädierte für das Prinzip „Fordern und Fördern“, das gerade Langzeitarbeitslosen bessere Perspektiven biete.

Der Bericht über den zweiten Teil des Kongresses mit dem Vortrag von Prof. Dr. Dr. Hans-Werner Sinn finden Sie in Kürze hier.

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