Zum Einen legten sie den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion fest, der die Haushaltsdisziplin in 25 EU-Mitgliedstaaten verbessern soll. Nur Großbritannien und – aus verfassungsrechtlichen Gründen – Tschechien nehmen nicht teil. Dazu sollen Schuldenbremsen in den Vertragsstaaten verankert werden, die notfalls auch durch den EuGH durchgesetzt werden können. Zudem wird das Verfahren wegen übermäßiger Neuverschuldung verschärft und die Steuerung der Eurozone verstärkt. Die Unterzeichnung des Vertrags ist Voraussetzung für Finanzmittel aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Den Vertrag zum dauerhaften Rettungsschirm gab der Europäische Rat zur Unterschrift durch die Finanzminister frei.
Zum Anderen konzentrierten sich die Staats- und Regierungschefs auf konkrete Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in drei Aktionsfeldern: Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Vollendung des Europäischen Binnenmarkts und Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Neu war dabei der politische Wille, Finanzmittel aus EU-Fonds für zusätzliche Maßnahmen bereitzustellen.
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