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Laizität – Garant der politischen Stabilität Frankreichs oder Selbsttäuschung?

от Philippe Crevel, Dr. Norbert Wagner
Das Prinzip der Laizität ist eines der zentralen Fundamente der Französischen Republik. Während Präsident Jacques Chirac alles unternimmt, damit an diesem Fundament nicht gerüttelt wird, hat in den politischen und intellektuellen Kreisen Frankreichs eine, allerdings recht vorsichtige Diskussion darüber begonnen, ob das Prinzip noch zeitgemäß sei oder zumindest neu definiert und begründet werden müsse.

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Präsident Chirac hatte diesen zaghaften Ansätzen, auch aus seiner eigenen Regierungsmehrheit, sofort eine scharfe Absage erteilt. Dabei leitete ihn vor allem die Sorge, dass die Eröffnung einer Debatte über die Laizität in Frankreich zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr für die soziale Kohäsion und die politische Stabilität des Landes führen könne. Dabei fürchtet er wohl kaum, dass die katholische Kirche die Eröffnung der Debatte über die Laizität dazu nutzen könnte, ihre alte Stellung und die früheren Rechte, die sie vor der Einführung des Prinzips der Laizität besaß, wieder einzufordern. Auch die – im Vergleich zu den Katholiken – kleine protestantische Gemeinde und die jüdische Gemeinde, die größte in Europa, dürften ihm kein Kopfzerbrechen bereiten.

Die Hauptsorge des Präsidenten gilt zweifellos der muslimischen Gemeinde, in der kommunitaristische, integristische und fundamentalistische Tendenzen immer deutlicher hervortreten, deren Integration in die französische Gesellschaft immer weniger gelingt. Gerade unter jungen Beurs der zweiten und dritten Generation in den Banlieues der großen französischen Städte ist Usama Bin Laden ein Idol, einer, der es endlich einmal wagt, der verhassten westlichen Welt Widerstand entgegenzusetzen. Jugendbanden feiern traditionell die Silvesternacht und die Nacht zum 14. Juli, indem sie eine große Zahl Autos anzünden, Geschäfte auf der Avenue des Champs Elysées plündern und dabei die algerische Fahne schwenken.

Einen bleibenden Eindruck dürfte bei Präsident Chirac in diesem Zusammenhang die Eröffnungszeremonie des ersten Fußballspiels zwischen Frankreich und Algerien im Pariser Stade de France vor rund zwei Jahren hinterlassen haben. Denn die zahlreich anwesenden jungen Beurs pfiffen beim Absingen der französischen Nationalhymne. Wutentbrannt drohte Präsident Chirac daraufhin sogar, das Stadion zu verlassen. Auch eine öffentliche Entschuldigung des französischen Fußballverbands konnte seinen Zorn nicht besänftigen.

Nach dem Regierungswechsel im Jahre 2002, versuchte die neue Regierung, die Initiative zu ergreifen. Innenminister Nicolas Sarkozy setzte durch, dass sich die muslimische Gemeinde eine eigene Dachorganisation schuf, die der Regierung gewissermaßen als Ansprechpartner dient, der Conseil français du culte musulman (Französischer Rat des muslimischen Kults). Die Beteiligung bei der Wahl der führenden Repräsentanten dieser Organisation war allerdings nur gering. Den größten Erfolg verbuchten die radikalen muslimischen Gruppierungen. Dennoch wurde, wohl auch auf Druck der Regierung, der Exponent der moderaten Gruppierungen zum Präsidenten dieses Conseil gewählt. Die katholische Kirche Frankreichs vermerkte zu Recht, wie weit es denn mit der Beachtung des Prinzips der Laizität des französischen Staates her sei, wenn sich der Staat offen daran beteilige, eine Dachorganisation einer Glaubensgemeinschaft ins Lebens zu rufen.

Diese und manch andere Entwicklung dürften Präsident Jacques Chirac dazu bewogen haben, eine Kommission unter Führung des ehemaligen (CDS- bzw. FD- und dann) UDF-Abgeordneten und Bürgermeisters von Epernay, Bernard Stasi, zu berufen. Ihr Auftrag lautete, einen Bericht zu erstellen über „Die Anwendung des Prinzips der Laizität in der Französischen Republik“.

Der Bericht wurde im Dezember 2003 fertig gestellt und Präsident Jacques Chirac am 11. Dezember 2003 überreicht. Am 17. Dezember hielt Präsident Chirac eine viel beachtete Rede zu dieser Frage. Sie enthielt gewissermaßen die Schlussfolgerungen, die er aus den Empfehlungen der „Stasi-Kommission“ bezüglich der Einhaltung des Prinzips der Laizität in der französischen Republik zog und skizzierte davon ausgehend das weitere Vorgehen der Regierung.

1. Der Bericht des Sonderausschusses zur Anwendung des Prinzips der Laizität in der Französischen Republik – Zusammenfassung

  • Religionsausübung in Frankreich

    Rückgang des Katholizismus

    Im Jahre 1872 bekannten sich 98% der Franzosen zum Katholizismus, 1960 waren es noch 86%, im Jahr 2000 nur noch 69%. 10% der Franzosen verstehen sich als praktizierende Katholiken. Kirchliche Taufen und Eheschließungen sind trotz eines leichten Anstiegs in den letzten Jahren insgesamt rückläufig. Im Zeitraum 1960 bis 2000 sank die Zahl der Priester um die Hälfte.

    Vordringen des Islam

    In den achtziger Jahren wurde der Islam zur zweitgrößten Religion Frankreichs. Heute zählt der Islam in Frankreich rund 5 Mio. Gläubige – von denen die Hälfte französische Staatsbürger sind. (Die Zahlenangaben schwanken in anderen Quellen zwischen 4 und 8 Mio.) 1970 gab es in Frankreich etwa 20 muslimische Gebetsstätten, heute sind es rund 1.500.

    42% der Muslime bezeichnen sich als gläubig und 36% als praktizierend. Kaum zu vereinbaren ist damit, dass 70 % der Muslime angeben, die Fastenzeit (Ramadan) einzuhalten. Bei den 18- bis 24-jährigen ist die Ausübung der Religion besonders stark verbreitet. Nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichneten die Regierung und die drei wichtigsten Gruppen der muslimischen Gemeinschaft am 9. Dezember 2002 eine Vereinbarung über die Einrichtung des Französischen Rats des muslimischen Kults (s.o.).

    Kleine protestantische Gemeinde

    Eine Mio. Franzosen sind Protestanten. Sie verteilen sich dabei auf mehrere Kirchen. Die bedeutsamsten sind die reformierte Kirche und die Augsburger Konfession in Elsass-Lothringen.

    Größte jüdische Gemeinde in Europa

    Die jüdische Gemeinde umfasst zwischen 600.000 und eine Mio. Mitglieder. Durch die Flüchtlinge aus Nordafrika vergrößerte sich die jüdische Gemeinde in den sechziger Jahren. Die jüdische Gemeinde in Frankreich ist die größte in Europa.

    Buddhisten

    In Frankreich leben 400.000 Buddhisten.

    Zeugen Jehovas

    Es gibt 150.000 Zeugen Jehovas.

  • Der Bericht des Sonderausschusses

    Anlass zur Einsetzung des Sonderausschusses zur Anwendung des Prinzips der Laizität in der französischen Republik war neben den oben dargelegten Motiven auch das zunehmende Tragen von Kopftüchern in der Schule, aber auch in Krankenhäusern oder anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

    Präsident Chirac beauftragte den ehemaligen Abgeordneten Bernard Stasi mit der Leitung dieses Sonderausschusses. Der Sonderauschuss umfasste Vertreter der Politik und Intellektuelle aller religiösen Richtungen. Er führte rund einhundert Anhörungen durch.

    Der Bericht liefert keine quantitative Analyse, sondern analysiert die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit den Verstößen gegen den Grundsatz der Laizität und unterstreicht die Gefahr des aufkommenden religiösen Extremismus für die französische Gesellschaft. Es ging vor allem auch darum, die Legitimität eines gesetzlichen Verbots von „ostentativen“ religiösen Zeichen wie Schleier, Kopftuch oder Kippot zu prüfen.

  • Ausgangslage

    Seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehört der Grundsatz der Laizität (die absolute und totale Trennung von Staat und Kirche) zu den Kernprinzipien der Französischen Republik. Frankreich ist hauptsächlich katholisch. Die Koexistenz der großen protestantischen und jüdischen Gemeinschaften mit den Katholiken ist problemlos. Die Zunahme von in Frankreich lebenden Muslimen, der israelisch-palästinensische Konflikt und der aufkommende islamische Extremismus veränderten die Situation. Diefranzösische muslimische Gemeinschaft ist die größte in Europa. Ihre Zunahme ist auf die Zuwanderung aus dem Maghreb zurückzuführen. Die Probleme betreffen hauptsächlich die Kinder der zweiten oder dritten Generation.

  • Die wichtigsten Prinzipien der Laizität

    Die Laizität ist in Frankreich ein herausragendes Thema. Der Sonderausschuss unterstreicht, dass die Republik um die Laizität herum entstanden ist, dass die Laizität der Schlussstein des republikanischen Pakts ist. Der Ausschuss verweist darauf, „dass bei einer Krise der Laizität die französische Gesellschaft Mühe hat, eine gemeinsame Zukunftsperspektive zu entwickeln.“

    Die Laizität gründet sich auf drei Werte:

  • Gewissensfreiheit;
  • Gleichheit der geistlichen und religiösen Ausrichtungen vor dem Gesetz;
  • Neutralität der politischen Gewalt.
  • Wurzeln der Laizität

    Die Laizität hat ihre Wurzeln in der französischen Revolution von 1789 und ist in Artikel 10 der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 verankert: “Niemand darf wegen seiner Meinungen, auch nicht wegen seiner religiösen Meinungen behelligt werden, solange der Ausdruck dieser Meinungen nicht die vom Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört.“ Personenstand und Ehe wurden 1792 säkularisiert.

    In der Zeit zwischen 1789 und dem Gesetz von 1905 über die Trennung von Kirche und Staat finden immer wieder heftige Kämpfe mit der katholischen Kirche statt, die insbesondere das Schulwesen kontrollierte. Die nach dem Krieg von 1870/71 entstandene 3. Republik erließ eine Reihe von Gesetzen zur Laizität (Schulwesen, Ausübung des religiösen Kults). Das symbolträchtigste Gesetz über die Laizität in Frankreich ist indes das Gesetz vom 9. Dezember 1905 über die Trennung von Kirche und Staat: „Die Republik gewährleistet die Gewissensfreiheit. Sie garantiert die freie Ausübung der Kulte mit den nachstehenden Einschränkungen, die im Interesse der öffentlichen Ordnung erlassen wurden.“ Das Gesetz besagt weiter: „Kein Kult wird von der Republik anerkannt, vergütet oder unterstützt.“ Der Religionsfriede wurde durch das Abkommen mit dem Heiligen Stuhl von 1924 besiegelt. Die protestantischen und jüdischen „Minderheitsreligionen“ unterstützten diese Trennung; sie erhielten eine Existenzberechtigung und unterstanden nicht mehr der Dominanz der katholischen Kirche.

    Zwar ist der Grundsatz der Laizität auf dem französischen Festland und in Korsika allgemein gültig, in den Kolonien akzeptierte die öffentliche Hand jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Auch im Elsass gelten besondere Bedingungen, da das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl dort weiter Bestand hat.

  • Die Prinzipien der Laizität in Frankreich heute

    Die Laizität geht von der Unabhängigkeit der politischen Gewalt und der verschiedenen geistlichen oder religiösen Optionen aus. Der Staat ist den Religionen gegenüber neutral und im Gegenzug dürfen sich die Religionen nicht in die Führung des Staates einmischen.

    Die Gewissensfreiheit wird anerkannt; eingeschränkt wird sie durch die Wahrung der öffentlichen Ordnung. Der Staat muss darauf achten, dass alle religiösen Gruppierungen sich äußern können und die Wahlfreiheit gewährleistet ist. Die Schule muss den Schülern die objektive Möglichkeit bieten, Urteilsfreiheit zu erlangen. Der Unterricht kann mit religiösen Texten vertraut machen.

    Die Laizität erhielt durch die Verfassung von 1958 Verfassungsrang. Artikel 1 besagt: “Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik.“ Außerdem gibt es die großen Gesetze über die Laizität: die Schulgesetze aus 1882 und 1886, das bereits erwähnte Gesetz vom 9. Dezember 1905 sowie das Gesetz vom 2. Januar 1907 über die öffentliche Ausübung der Kulte. Auf der Ebene des Völkerrechts wird die Laizität in der universellen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 und durch die Europäische Menschenrechtskonvention anerkannt.

  • Beamtentum

    Die Laizität äußert sich in der Neutralität des Staates gegenüber den Religionen. Im Namen dieser Neutralität sind alle Bürger ohne Unterschied durch ihre Religion vor dem Gesetz gleich und haben einen gleichberechtigten Zugang zum Beamtenstatus. Jeder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst muss bei der Ausübung seiner Arbeit strikte Neutralität an den Tag legen. Außerhalb der Arbeit kann er seine Meinungen und seinen Glauben bekunden, jedoch darf dies die reibungslose Gestaltung der Arbeit im öffentlichen Dienst nicht behindern.

  • Arbeitsrecht

    Im Arbeitsrecht ist jegliche Diskriminierung auf Grund der Religionszugehörigkeit verboten. Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht basiert auf einer fallweisen Regelung. Der Richter erkennt zwar die Religionsfreiheit an, achtet jedoch darauf, dass sie die reibungslose Ausführung der Arbeit nicht behindert.

  • Ausnahmen von der strikten Anwendung des Laizitätsprinzips

    Es gab immer Ausnahmen von der strikten Anwendung des Laizitätprinzips, die auf die Stellung der katholischen Religion in Frankreich zurückzuführen sind. So können von den Verwaltungen seelsorgliche Einrichtungen in den Schulen, Gefängnissen, Krankenhäusern und in der Armee finanziert werden. Diese katholischen, protestantischen oder jüdischen seelsorgerlichen Stellen unterstehen den jeweiligen Verwaltungen. Das Schulrecht sieht zusätzlich zum Sonntag einen weiteren schulfreien Tag vor, um den Kindern den Besuch des Religionsunterrichts zu ermöglichen.

    Der Staat ist für die Erhaltung der vor 1905 gebauten Kultstätten zuständig. Die nach diesem Zeitpunkt erbauten Kultstätten müssen von den Gläubigen erhalten werden. Die lokalen Gebietskörperschaften können den Bau von Gebetsstätten mit Kreditbürgschaften unterstützen oder Pachtverträge für die nötigen Grundstücke vergeben.

    Der Sonderausschuss stellte fest, dass die öffentliche Hand die Ausübung aller Religionen bereits mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt. Den Gremien der religiösen Gemeinschaften werden lokale Befugnisse erteilt, um Feiertage wie Yom Kippur oder Aid-El-Kabir zu begehen. Auch Ernährungsvorschriften werden in den staatlichen Einrichtungen (Schulkantinen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) immer stärker berücksichtigt.

    Schüler der Sekundarstufe und Oberstufe wird Grundwissen über die verschiedenen Religionen vermittelt.

  • Problemstellungen

    Religiöser Extremismus greift in vielen europäischen Ländern um sich.

    Der Bericht unterstreicht, dass viele Länder mit dem Problem der Laizität konfrontiert sind, auch wenn die Rechtsgrundlagen und die Traditionen von Land zu Land unterschiedlich sind. Es gibt Länder mit einer Staatsreligion, wie beispielsweise England, Griechenland, Finnland und Dänemark. In anderen Ländern wie Deutschland und Österreich besteht eine Kombination aus Trennung von Staat und Kirche bei gleichzeitiger Anerkennung bestimmter Religionen. Dann gibt es Länder wie Frankreich, Spanien und die Niederlande, in denen die absolute Trennung von Staat und Kirche besteht.

    Erfolgt in Europa gegenwärtig eine Annäherung zwischen den einzelnen Kategorien, so nimmt die Distanz zu den Vereinigten Staaten zu, in denen die Religion die gesamte Gesellschaft durchdringt.

    Der Bericht erwähnt auch die wachsenden Schwierigkeiten der deutschen Bundesländ er. Die Religionsfreiheit bleibt zwar ein grundlegendes Prinzip, die Rechtssprechung bietet jedoch die Möglichkeit, das Kopftuchtragen zu verbieten. (Hier ist der Bericht wohl nicht ganz präzise.)

    Die Niederlande hatten in den sechziger Jahren den Kommunitarismus zugelassen und wollen nun angesichts der Probleme mit dem Islam diese Politik korrigieren.

  • Die wesentlichen Verstöße gegen die Laizität in Frankreich

    • Schulen

      Vor allem der israelisch-palästinensische Konflikt wird in die Schulen hineingetragen und verschärft dort die Spannungen, insbesondere in den benachteiligten Stadtvierteln. Das ostentative Tragen von religiösen Zeichen stört dort immer wieder den Schulbetrieb.

      Auch die Anträge auf Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen nehmen zu. Junge Mädchen legen ärztliche Atteste ohne stichhaltige Begründung vor, um dem Sportunterricht fernbleiben zu können. Weibliche Lehrkräfte werden wegen ihres Geschlechts von Schülern und Eltern abgelehnt. Umgekehrt weigern sich weibliche Prüflinge, sich bei Prüfungen männlichen Lehrkräften gegenüber auszuweisen.

      Familien verbieten ihren Kindern die Teilnahme an bestimmten Fächern, die ihrer Meinung nach nicht mit ihrer Religion vereinbar sind.

      Alle diese Verhaltensweisen verstoßen gegen das Gesetz.

      Festgestellt wurde ebenfalls, dass der Fernunterricht zugenommen hat.

    • Krankenhäuser

      Ehemänner und Väter lehnen die ärztliche Versorgung ihrer Frauen oder Töchter durch männliches Fachpersonal ab. Die Krankenhausgänge werden zu Gebetsräumen umfunktioniert und es wird eine substitutive Essensversorgung organisiert.

    • Justizvollzugsanstalten und Dienststellen der Justiz

      Der Sonderausschuss verweist auf das Ausmaß der Probleme in den Gefängnissen und bei Besuchen von Angehörigen. Die Justizbehörden mögen versucht sein, die Häftlinge in den Gefängnissen nach dem Kommunitarismusprinzip zu verteilen, jedoch ist ein solcher Ansatz nicht ohne Risiko.

      Immer wieder tragen Mitglieder von Schwurgerichten, die nach dem Zufallsprinzip aus der Bevölkerung ausgewählt werden, deutlich sichtbare religiöse Zeichen. Der Justizminister hat seinerseits jüngst verhindert, dass eine Kopftuch tragende Anwältin vereidigt wurde.

    • Arbeitswelt

      In den sechziger Jahren wurde das Essensangebot in den Firmenkantinen um Gerichte erweitert, die den Eßgewohnheiten der einzelnen Religionen entsprechen. Während des Ramadans werden Pausen eingehalten.

      Seit einigen Jahren findet eine besorgniserregende Entwicklung statt, die durch eine militantere Generation von Arbeitskräften ausgelöst wurde. Immer öfter weigern sich Mitarbeiterinnen, Männern die Hand zu geben, oder männliche Arbeitskräfte lehnen es ab, von einer weiblichen Vorgesetzten Anweisungen entgegen zu nehmen.

    • Gravierende Bedrohungen junger Frauen

      Frauen werden immer stärker unter Druck gesetzt; sie sollen keinen Sport ausüben oder sich nicht am Vereinsleben beteiligen, sondern das Kopftuch tragen und sich bestimmte religiöse Verhaltensweisen aneignen. Immer wieder kommt es zu Geschlechtsverstümmelungen. Viele Frauen, die vor dem Sonderausschuss aussagten, bestanden auf einer Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Frau, die öffentlich ausgesagt hatte, wurde sofort nach ihrer Rückkehr in ihr Stadtviertel bedroht.

    • Antisemitismus

      Der Sonderausschuß stellte die Zunahme von antisemitischen Handlungen in Frankreich fest. Verursacher sind junge Muslime.

    • Diskriminierung

      Der Sonderausschuss verwies auf eine ganze Reihe von diskriminierenden Sachbeständen, insbesondere im Hinblick auf die Eingliederung in die Arbeitswelt.

      Für den Sonderausschuss steht die Entwicklung des Kommunitarismus in Zusammenhang mit dem Zerfall des Sozialpakts. Die hohe Arbeitslosenrate in den Vorstädten, die in manchen suburbanen Vierteln über 40% liegt und der hohe Anteil von Schulversagern sind Faktoren, die diesen Zerfall, das Aufflammen von religiösem Extremismus und die Ablehnung des „Miteinander Lebens“ erklären. Der Sport kann keine integrierende Funktion mehr bieten, wenn die Mischung der Geschlechter abgelehnt wird. Es entwickelt sich eine sichtbare Abkapselung, ein kommunitaristischer Rückzug, der von politisch-religiösen Gruppen ausgenutzt wird.

  • Vorschläge des Sonderausschusses

    Der Sonderausschuss unterstützt ein Gesetz über die Laizität, das insbesondere die „Kopftuchfrage“ regeln würde.

  • Charta der Laizität

    Der Ausschuss empfiehlt die Ausarbeitung einer Charta der Laizität, in der die Rechte und Pflichten des Einzelnen definiert werden. Die Charta könnte gleichzeitig mit dem Personalausweis ausgehändigt werden.

    Der Ausschuss ist jedoch gegen einen Laizitätskodex, der alle einschlägigen gesetzlichen und regulierenden Vorschriften bündeln würde, weil die Anzahl der bestehenden Regeln dafür gegenwärtig zu dürftig ist.

  • Maßnahmen im Bereich der Erziehung

    Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass das Laizitätskonzept im Schulunterricht – in sämtlichen Schultypen – intensiver behandelt werden sollte. Auch bei dem „Ausbildungstag für den Verteidigungsfall“, Überbleibsel des Wehrdiensts, den alle jungen Leute eines Geburtsjahrgangs absolvieren müssen, sollte die Laizität thematisiert werden.

    Der Ausschuss verweist darauf, dass Eltern immer die Möglichkeit haben sollten, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken; dies ist gerade in ländlichen Räumen nicht immer der Fall. Außerdem sollte Arabisch im Rahmen des normalen Fremdsprachenunterrichts angeboten werden und nicht mehr – wie bislang – innerhalb eines Sonderabkommens (Abkommen „ELCO“ mit den Maghrebstaaten). Der Arabischunterricht sollte nicht mehr von den Koranschulen gewährleistet werden.

    Gemischter Unterricht in allen Fächern, besonders im Sport, sollte als Prinzip bekräftigt werden. Auch die Schulpflicht sollte betont werden, da immer wieder Kinder von der Schule ferngehalten werden.

    In den Lehrplänen sollte der kulturellen Vielfalt stärker Rechnung getragen werden, die Geschichte der Kolonisierung und der Entkolonisierung, der Zuwanderung mit ihren Auswirkungen sollte in die Unterrichtsinhalte aufgenommen werden. Gleichermaßen müsse darauf geachtet werden, dass die gültigen Lehrpläne in ihrer Gänze umgesetzt werden.

    Auch die Vermittlung von religiösem Wissen sollte verbessert werden. Der Ausschuss schlägt vor, eine Ecole Nationale d’Etudes Islamiques (Staatliche Hochschule für Islamwissenschaften) zu schaffen. Die Schule würde als Ausbildungsstätte, Forschungszentrum und Begegnungsstätte dienen. Ausländische Experten könnten dort in einem laizistischen Rahmen aufgenommen werden.

  • Ostentative religiöse Zeichen

    Zu den „ostentativen religiösen Zeichen“ schlägt der Ausschuss folgende Gesetzesbestimmung vor: „Bei Wahrung der Gewissensfreiheit und des eigenständigen Charakters von staatlich anerkannten privaten Schulen ist das Tragen von Kleidungsstücken und Zeichen, die eine religiöse oder politische Zugehörigkeit darstellen, in den Schulen und weiterführenden Schulen verboten. Strafen sind verhältnismäßig und werden erst dann verhängt, wenn der Schüler aufgefordert wurde, sich an die Bestimmungen zu halten und dieser Aufforderung nicht Folge geleistet hat.“ Der Ausschuss betrachtet überdimensionierte Kreuze, die Kippot und das Kopftuch als ostentative Zeichen. Für die Hochschulen empfiehlt der Ausschuss, die Frage angesichts der Tradition der Hochschulfreiheit durch eine interne Hochschulordnung zu regeln.

  • Maßnahmen in den Krankenhäusern

    Patienten können ihren religiösen Kult ausüben. Diese Freiheit könnte in die vorgeschlagene Charta aufgenommen werden. Unannehmbar dagegen ist, sich von einem Arzt des anderen Geschlechts nicht behandeln lassen zu wollen oder auch das Nichteinhalten von Hygienevorschriften. Weiter muss darauf geachtet werden, Patientenverbänden, die nur ein Sprachrohr von politisch-religiösem Extremismus sind, die Anerkennung zu verweigern.

  • Maßnahmen in den Justizvollzugsanstalten

    Es muss gegen den Kommunitarismus vorgegangen werden. Der Ausschuss fordert allerdings, dass muslimische Geistliche eingestellt werden.

  • Maßnahmen in den Unternehmen

    Der Ausschuss empfiehlt den Erlass eines Gesetzes, das es den Unternehmen in Absprache mit den Sozialpartnern ermöglicht, das Tragen von Kleidungsstücken und von religiösen Symbolen im Sinne des sozialen Friedens und beruflicher, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Erfordernisse zu regeln.

  • Internationale Abkommen

    Internationale Abkommen, in denen die Vielehe oder das Verstoßen der Ehefrau anerkannt wird, sollten aufgekündigt werden.

  • Kampf gegen Rassismus

    Der Ausschuss fordert schärfere Sanktionen für rassistische oder antisemitische Handlungen und Äußerungen.

    Außerdem möchte er, dass „Gedankenfreiheit und rationalistische Humanismuskonzepte“ als geistliche Option anerkannt werden. Diese Bewegungen sollten in ihrer Behandlung mit den Religionen gleichgestellt werden, wie dies bereits in Belgien geschieht (Fernsehsendungen etc.).

  • Muslimische Geistliche

    Der Ausschuss unterstreicht den Mangel an muslimischen Geistlichen in den Gefängnissen, Krankenhäusern, der Armee oder auch den Schulen. Es wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die anderen Religionen und zu den gleichen Bedingungen das Amt eines muslimischen „Haupt-Geistlichen“ zu schaffen.

  • Berücksichtigung von religiösen Vorschriften in der Ernährung

    Der Ausschuss empfiehlt, in den Verwaltungen religiöse Ernährungsvorschriften stärker zu berücksichtigen, allerdings sollte dadurch der Betrieb in den Verwaltungen nicht zu sehr gestört werden.

  • Berücksichtigung von religiösen Feiertagen

    Der Ausschuss schlägt vor, die höchsten Feiertage der repräsentativen Religionen zu begehen.

    Gegenwärtig sind von den insgesamt elf offiziellen Feiertagen vier mit katholischen Festen verbunden. Der Ausschuss vertritt die Meinung, Frankreich hätte sich im letzten Jahrhundert hinsichtlich seiner Bevölkerungszusammensetzung und der religiösen Praxis stark verändert.

    Es wird ebenfalls darauf verwiesen, dass Abwesenheit an den großen jüdischen oder muslimischen Feiertagen häufig, aber nicht überall toleriert wird. Der Ausschuss schlägt deshalb vor - um der Bedeutung der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen -, dass die Schüler an Yom Kippur und Aid-El-Kebir frei bekommen und dafür die Ferien um zwei Tage gekürzt werden. In der Erwerbswelt würden Yom Kippur, Aid-El-Kebir und das orthodoxe Weihnachtsfest als Feiertage anerkannt und würden einen anderen Feiertag, der zusammen mit den Sozialpartnern ausgewählt würde, ersetzen.

2. Stellungnahme von Präsident Jacques Chirac

Die Rede des französischen Staatspräsidenten wurde mit großer Spannung erwartet. Seit mehreren Monaten war über die Zweckmäßigkeit eines Gesetzes debattiert worden. UMP und PS hatten sich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Innerhalb der UMP hatten nur die Liberalen Skepsis gegenüber einem Gesetz angemeldet, mit dem Argument, man solle sich nicht in private Probleme einmischen oder religiöse Gemeinschaften stigmatisieren. Andere hielten die bestehenden Gesetze und gerichtlichen Möglichkeiten für ausreichend. Die UDF war eher gegen den Erlass eines Gesetzes.

Der französische Staatspräsident bekräftigte die Gültigkeit des Grundsatzes der Laizität und die Notwendigkeit, dieses Konzept neu zu beleben. Er sprach sich für den Erlass eines Gesetzes zum Verbot des Tragens von Kopftüchern in den Schulen aus. Dieses Gesetz soll bereits zu Beginn des nächsten Schuljahres im Herbst 2004 in Kraft treten.

Präsident Chirac lehnte jeglichen Gedanken an Kommunitarismus ab. Sie stünden im Widerspruch zur Geschichte und den humanistischen Traditionen Frankreichs.

Er unterstrich die Bedeutung einer Sicherheits- und Erneuerungspolitik für problematische Wohnviertel (quartiers sensibles) und die Erfordernis einer aktiven Beschäftigungspolitik. Die Integration von Ausländern bleibe das erklärte Ziel, im Gegensatz zu dem Diskurs der vergangenen Jahrzehnte werde heute auf die Partizipation der Betroffenen gesetzt.

Der französische Staatspräsident unterstrich die Bedeutung des Prinzips der Gewissensfreiheit, deren Grenzen die Freiheit des Anderen und die Einhaltung von Regeln für das Leben in einer Gesellschaft seien.

  • Ausübung der muslimischen Religion

    Chirac betonte, dass der Islam zu den großen Weltreligionen gehöre und eine ausreichende Anzahl von Kultstätten für Muslime bestehen sollte.

  • Schule

    Für den Präsidenten muss die Laizität in der Schule erneut bekräftigt und die Vermittlung von religiösem Wissen gefördert werden. Er plädierte für ein Verbot von ostentativen Zeichen, wobei er Kippot, Kopftuch und Kreuz explizit anführte. Der Gesetzentwurf solle in Absprache mit den Vertretern der Religionen erarbeitet werden. Außerdem sprach er sich gegen die Einführung von neuen Feiertagen im Schulkalender im Zusammenhang mit religiösen Festen aus.

  • Arbeitsrecht

    Der Staatspräsident trat dafür ein, zusammen mit den Sozialpartnern ein Gesetz zu formulieren, mit dem das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz geregelt werden solle.

  • Laizitätskodex

    Im Gegensatz zur „Stasi-Kommission“ hält Präsident Chirac einen Laizitätskodex für erforderlich, der alle einschlägigen Texte zusammenfasst.

  • Beobachtungsstelle („Observatorium“) der Laizität

    Der Staatspräsident wünscht die Einrichtung einer Beobachtungsstelle der Laizität, die dem Premierminister unterstellt werden soll und die Bevölkerung und die Regierung bezüglich der Probleme, Risiken und Entgleisungen im Zusammenhang mit der Laizität sensibilisieren soll.

  • Gleichheit der Geschlechter und Rechte der Frau

    Präsident Chirac forderte die Einhaltung des Prinzips der Gleichheit der Geschlechter und bekräftigte sein Engagement für die Rechte der Frau.

3. Laizität - Garant der politischen Stabilität Frankreichs oder Selbsttäuschung?

Die Reaktionen auf den Bericht der "Stas-Kommission“ waren sehr kontrovers.

  • Im Vordergrund standen dabei zwei Empfehlungen der Kommission: das Gesetz zum Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen und der Vorschlag, zwei Feiertage (einen muslimischen und einen jüdischen) einzuführen.

  • Während der erste Vorschlag (Kopftuchverbot) in der Öffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung stieß, verursachte der Vorschlag der beiden Feiertage Kopfschütteln bis tiefe Verständnislosigkeit. Selbst aus dem Lager der Regierungsmehrheit war zu hören, dass man auf diese Weise dem Front National von Jean-Marie Le Pen automatisch Wähler zutreibe (im März stehen Regionalwahlen an). Was auch immer Präsident Jacques Chirac bewogen haben mag: In seiner Rede nur wenige Tage nach der Veröffentlichung des „Stasi-Berichts“ lehnte er den Vorschlag zweier neuer Feiertage ab. Die heftigen Reaktionen in der Öffentlichkeit dürften das Ihre dazu beigetragen haben.
  • Die öffentliche Aufregung über diesen Vorschlag hatte ihren vermutlichen Höhepunkt wohl noch nicht erreicht, als Präsident Chirac die Notbremse zog. Der politische Schaden war indes entstanden und er war gravierend.
  • Die Vertreter der muslimischen Gemeinde lehnen ein Gesetz gegen das Tragen von Kopftüchern ab. Ebenso die katholische Kirche Frankreichs. Seit Beginn des Jahres mehren sich die öffentlichen Proteste gegen ein „Kopftuchverbot“. Am 17. Januar demonstrierten viele Tausend Bürger Frankreichs in zahlreichen Städten des Landes gegen das beabsichtigte Verbot. Der Vorschlag der Kommission und die Entscheidung von Präsident Chirac haben der Auseinandersetzung nun ein Symbol verschafft.
  • Zahlreiche muslimische Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens haben das französische Vorhaben bereits offen kritisiert.
  • Völlig offen ist bisher, was „ostentative“ religiöse Symbole sind. Das Kopftuch wurde genannt, die Kippot auch. Erwähnt wurden außerdem „große Kreuze“. Wann aber sind sonstige religiöse Symbole „ostentativ“, wann ist ein Kreuz „groß“.
  • Der Bericht der Kommission verpasste darüber hinaus auch die Chance, eine umfassende Debatte über Sinn und Notwendigkeit des Grundsatzes der Laizität in Frankreich auszulösen. Das Prinzip der Laizität wird gewissermaßen „a priori“ und ohne weitere Hinterfragung als Garant der politischen Stabilität des Landes angesehen.
  • Die Frage, woher beispielsweise in einer laizistischen Gesellschaft Werte und Werteorientierung kommen sollen, wird überhaupt nicht angesprochen.
  • Dagegen konzentrierte sich die Diskussion, nachdem Präsident den Vorschlag zweier zusätzlicher Feiertage vom Tisch gewischt hatte, im Grunde genommen ausschließlich auf die „Kopftuchfrage“. Das Verbot des Tragens von Kopftüchern wurde damit zum Inbegriff der Laizität.
  • Zwar hatte das Problem der Kopftücher in öffentlichen Schulen eine gewisse Rolle bei der Einberufung der Stasi-Kommission gespielt. Darin bestand aber bei weitem nicht die einzige Motivation für die Einsetzung der Kommission. So wie die Kommission ihren Bericht präsentierte und wie er von Präsident Chirac und der Öffentlichkeit aufgenommen wurde, verkürzte sich das Problem der Laiziät jedoch auf die Frage „Kopftuch – ja oder nein?“
  • Letztlich ging der Auftrag des Präsidenten an die Kommission am Kernproblem vorbei. Nicht die Anwendung des Prinzips der Laizität ist das Problem. Sondern das Scheitern bei der Integration einer immer größer werdenden muslimischen Gemeinde in die französische Gesellschaft. Über Jahrzehnte gab man sich der Selbsttäuschung hin, das Erlernen der Sprache und der Erhalt der französischen Staatsbürgerschaft gewährleisteten automatisch auch Integration. Es genügt, mit offenen Augen durch das Land zu gehen, um zu erkennen, dass davon keine Rede sein kann.
  • Keine Rede ist in dem Bericht der Kommission wie auch in der Rede von Präsident Chirac davon, dass Teile der Bevölkerung, die der Einwanderung entstammen, überhaupt nicht gewillt sind, sich zu integrieren. Vor allem unter Jugendlichen, deren Eltern oder Großeltern aus Nordafrika eingewandert sind, ist diese Einstellung immer offenkundiger.

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