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Nationale Souveränität und Kompetenzbegrenzung der EU

Reaktionen in Polen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag

Vermerk zu den Reaktionen in Polen auf das Urteil des BVerfG vom 30. Juni 2009.

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Auf die noch ausstehende Unterschrift des deutschen Bundespräsidenten unter die Ratifizierungsurkunde des Lissabonner wegen verschiedener Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurde in der politischen Diskussion in Polen im Vorfeld verschiedentlich Bezug genommen. Dies diente vor allem bei der nationalkonservativen Opposition der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ PiS dazu, Angriffe gegen den polnischen Staatspräsidenten Dr. Lech Kacyzński abzuwehren, der die abschließende Unterschrift unter den vom Parlament bereits seit langem ratifizierten Vertrag verweigert, bis auch die Iren in einem Referendum dem Vertrag zugestimmt haben.

Im Vordergrund der politischen Bewertung und der Berichterstattung steht das grundsätzliche Ja des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon Vertrag, wobei die Bedingungen, die das Gericht stellt, also die Einflussmöglichkeiten des Parlaments und die Frage der Souveränität, interessiert zur Kenntnis genommen werden. Von der Bedeutung, die dem Urteil zugemessen wird, zeugt, dass die Zeitungen bereits auf ihrer Titelseite kurz auf das Ereignis hinweisen, auf das dann ausführlicher auf den Seiten über internationale Politik eingegangen wird: ganzseitig in der Tageszeitung Dziennik von Springer („Der Lissabon-Vertrag geht weiter unter Bedingungen“), mit Vierspaltern jeweils in der konservativen Rzeczpospolita („Deutschland: Ja zum Vertrag“) und in der liberalen Gazeta Wyborcza („Deutschland bremst den Vertrag von Lissabon“). Ebenso wurde davon in Fernsehen und Hörfunk berichtet.

Einen anderen Ton schlägt die Zeitung „Polska. The Times“ (Verlag Passauer-Presse) an. Dort heißt es unter dem Titel “Aus der Traum von der großen EU”, das deutsche Verfassungsgericht habe de facto den Vertrag von Lissabon begraben. Das Projekt der Gestaltung der EU zu einer föderativen Supermacht sei damit endgültig Vergangenheit. Der DGAP-Experte Alexander Rahr wird mit dem etwas merkwürdigen Satz zitiert „Berlin hat jetzt nicht mehr das Recht, andere zu belehren“. Damit wird auf den Druck angespielt, der von Deutschland mit Blick auf den Abschluss dieses Vertrages ausgeübt wurde.

Die nationale Zeitung Nasz Dziennik titelt: „Lissabon schön und gut, aber unser Recht ist mehr wert“. Hier wie anderswo wird deutlich, dass die Karlsruher Entscheidung den Erwartungen der Europakritiker in Polen entgegenkommt und ihnen Argumente liefert.

Während in der Regierungspartei „Bürgerplattform“ PO die Meinung vorherrscht, Polen – also der Staatspräsident – solle den Vertrag als Beispiel eigener Souveränität ratifizieren, ohne auf andere zu schauen, heißt es aus dem Präsidentenpalais, der deutsche Rechtsspruch habe keinerlei Einfluss auf das Verhalten des polnischen Staatspräsidenten, der die Entscheidung Irlands abwarten und respektieren werde.

Unter dem Titel „Subsidiäre Demokratie. Die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union im Vertrag von Lissabon“ hat die KAS in Polen übrigens bereits Anfang des Jahres in ihrer Reihe „Rapporte der KAS“ eine deutsch/polnisches Heft des Juristen Robert Grzeszczak (Warschau/Breslau) vorgelegt. Der Text ist im Internet unter: www.kas.de/proj/home/pub/48/1/year-2009/dokument_id-15664/index.html zugänglich.

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