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Ivan Alvarado, Reuters

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Chile lehnt Entwurf für neue Verfassung in ­Volks­abstimmung ab, der Reformbedarf aber bleibt

Ein linkes Regierungsprogramm in den Verfassungsrang erheben? Eine gute Idee, dachten in Chile offenbar viele Mitglieder der 2021 gewählten verfassunggebenden Versammlung. Deren Entwurf ist nun in einer Volks­ab­stimmung mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Nicht, weil es keine Gründe gäbe, die derzeitige Verfassung zu reformieren, sondern weil der nun abgelehnte Text nicht besser war als der alte und die Chileninnen und Chilenen dies erkannt haben.

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Drei Jahre ist es her, dass in der chilenischen Hauptstadt Santiago „Tage des Donners“ herrschten. Die erschütternde Gewalt konnte damals durch das Versprechen einer neuen Verfassung gestoppt werden. Nun ist der Text, den 155 eigens zu diesem Zweck gewählte Delegierte in einem ein Jahr währenden Prozess erstellt haben, in einem Referendum klar gescheitert. Und dennoch zeichnet sich ab, dass Chile in absehbarer Zeit eine neue Verfassung erhalten wird.

 

Der Weg zum Referendum 2022

Ab dem 18. Oktober 2019 hatten sich Demonstrationen, die ursprünglich gegen eine geringfügige Fahrpreiserhöhung im Nahverkehr gerichtet waren, rasant zu gewalttätigen Protesten gegen eine Vielzahl von sozialen Missständen entwickelt. Das Ergebnis waren Zerstörungen in Metrostationen und Plünderungen nicht nur in der chilenischen Hauptstadt Santiago, sondern auch in einer Reihe weiterer Städte des Landes, und schließlich auch exzessive Gewalt der Sicherheitskräfte. Die Polizei wurde der Lage nicht Herr, Staatspräsident Piñera entschied sich für den Einsatz des Militärs zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung. Landesweit starben 15 Menschen, darunter auch Opfer von Militärgewalt, es gab Dutzende teils schwerverletzte Zivilisten sowie mehr als hundert verletzte Polizisten.

Zu einer wirklichen Beruhigung der damaligen Proteste trug im Wesentlichen das Versprechen der Regierung bei, zeitnah eine Volksabstimmung über eine Verfassungsreform durchzuführen. Dieses Referendum fand ein Jahr später, am 25. Oktober 2020, statt. Die Wahlberechtigten hatten dabei konkret zwei Fragen zu beantworten: „Wollen Sie eine neue Verfassung?“ und: „Wie soll das verfassunggebende Organ zusammengesetzt werden? “Neben der grundsätzlichen Entscheidung, ob eine neue Verfassung gewünscht wird, sollte also zugleich noch über das Wie entschieden werden. Bei dieser zweiten Frage bestand die Wahl zwischen – einerseits – einer Convención Mixta mit 172 Mitgliedern, zusammengesetzt zur Hälfte aus gewählten Abgeordneten des Parlaments sowie des Senats und zur anderen Hälfte aus zusätzlich für die Erarbeitung des Verfassungstexts zu wählenden Vertretern, oder aber andererseits einer Convención Constitucional aus 155 eigens nur für die Erarbeitung dieser Verfassung neu zu wählenden Volksvertretern. Dieser Punkt sollte später einen entscheidenden Einfluss auf das Schicksal des zu erarbeitenden Verfassungsentwurfs ausüben. Die historische Wahl von vor zwei Jahren endete mit einem deutlichen Sieg des Zustimmungslagers: 78,27 Prozent stimmten für „Apruebo“ – ohne Frage gewichtig. Dabei sollte aber nicht die relativ geringe Wahlbeteiligung übersehen werden, die nur bei knapp mehr als 50 Prozent der 14 Millionen Wahlberechtigten lag. In einer weiteren, für die Konstituierung der verfassunggebenden Versammlung erforderlichen Wahl wurden am 15. und 16. Mai 2021 dann aus 1.369 sich zur Wahl stellenden Kandidatinnen und Kandidaten die 155 Vertreter in die sogenannte Constituyente gewählt. 17 dieser Plätze waren fest für Indigene reserviert.

Zwischenzeitlich wählten die Chileninnen und Chilenen auch noch in zwei Wahlgängen im November und Dezember 2021 ein neues Staatsoberhaupt: Mit gut zehn Prozentpunkten Vorsprung wurde der erst 35-jährige, dem linken Lager entstammende Gabriel Boric gewählt, der gegen den Rechtsaußenpolitiker Kast gewann und dann im März 2022 den konservativen Politiker Sebastián Piñera als Staatsoberhaupt ablöste.

Der oft zu lesende Vorwurf, Chile habe immer noch eine „Pinochet-Verfassung“, trifft nur bedingt zu.

Im September 2022 hatte die chilenische Bevölkerung nun also erneut zu entscheiden, diesmal über Zustimmung („Apruebo“) oder Ablehnung („Rechazo“) des im Juli 2022 nach zehnmonatiger Arbeit vorgelegten Verfassungstexts. Ein regelrechter Wahlmarathon in den vorangegangenen zwei Jahren lag in diesem Moment also bereits hinter den Chilenen. Eine Besonderheit des Referendums vom September 2022 lag darin, dass diesmal eine Wahlpflicht bestand. Beachtliche 13 der 15 Millionen Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab, etwa 85 Prozent. Insofern muss das Ergebnis von knapp zwei Dritteln der Wählerinnen und Wähler, welche für die Ablehnung dieses Texts stimmten, als besonders gewichtig gelten. Dieses Ergebnis kann getrost als eine schallende Ohrfeige für die links orientierte Regierung sowie für die 155 Volksvertreter, die fast ein Jahr lang mit der Ausarbeitung dieses Texts beschäftigt waren, sowie als Erdrutschsiegfür die Gegner des Entwurfs bezeichnet werden – insbesondere wenn man berücksichtigt, dass 2020 noch 78 Prozent der Abstimmenden grundsätzlich für eine neue Verfassung votiert hatten. Wie ist dieser Befund zu erklären?

 

Aktuelle Verfassung: Nicht perfekt, aber besser als ihr Ruf

Um diese Frage zu beantworten, lohnt zunächst ein Blick auf die nun weiter geltende chilenische Verfassung und auf einen allgemeinen Befund: Verfassungen sind in der Regel keine völlig unveränderlichen Texte. Das zeigen beispielhaft die 27 Zusatzartikel (amendments) der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 ebenso wie die seit 1949 immerhin bereits über 65 Änderungendes deutschen Grundgesetzes. Auch in Chile ist dies nicht grundsätzlich anders: Seit der endgültigen chilenischen Unabhängigkeit von Spanien im Jahr 1818 sind über zweihundert Jahre vergangen. Neben der im aktuellen historischen Bewusstsein noch sehr präsenten Zeit der Militärdiktatur (1973 bis 1990) hat Chile in diesen zwei Jahrhunderten bereits fünfmal als Republik bestanden. Die jüngste, aktuelle Republik existiert seit 1990. Deren Verfassung wurde 1980 verabschiedet, seit der Rückkehr zur Demokratie aber bereits etliche Male geändert.

Ein momentan oft zu lesender und zu hörender Vorwurf gegen diesen chilenischen Verfassungstext ist, dass es sich dabei um eine „Pinochet-Verfassung“ handele. Das trifft nur bedingt zu: Die Verfassung von 1980 trug unter ihrem ursprünglichen Text die Unterschrift des Diktators Augusto Pinochet Ugarte, was ihr bis heute den oben genannten Beinamen einbringt. Dieser Text war im Kern stark wirtschaftsliberal und enthielt stark ausgeprägte Rechte gegen staatliche Eingriffe. Genau gegen diese als „neoliberal“ kritisierten Grundprinzipien richtet sich auch ein großer Teil der Kritik an der geltenden Konstitution. Die Verfassung des Jahres 1980 enthielt aber auch demokratisch fragwürdige Bestimmungen, darunter eine präsidentiell-autokratische Struktur. Richtig ist aber auch, dass in den über dreißig Jahren nach dem Rücktritt des Militärdiktators unter wechselnden, häufig linken Präsidentinnen und Präsidenten Dutzende Male diese Verfassung verändert wurde. Diese Änderungen zielten oft genau darauf ab, tatsächliche oder vermeintliche „autoritäre Enklaven“ aus der Pinochet-Verfassung zu streichen. So wurde beispielsweise das Recht des Präsidenten zur Auflösung des Abgeordnetenhauses stark eingeschränkt.

Gleichzeitig gibt es durchaus valide Argumente für eine (moderatere, nicht parteiische) Reform der geltenden chilenischen Verfassung. So sollten Grundrechte und ein effektiver Schutzmechanismus sowie die Schaffung einer Ombudsinstitution in der Verfassung verankert sein. Auch die stärkere Regionalisierung des bisher stark zentralistischen Staatswesens erscheint sinnvoll. Gleiches gilt für einen möglichen Übergang von der präsidentiellen zu mindestens einer semipräsidentiellen oder gar parlamentarischen Republik. Weiterhin kann die explizite Nennung bestimmter (Informations- oder Mitbestimmungs-)Rechte für die indigene Bevölkerung in der Verfassung ein mehr als nur symbolischer Schritt sein, um historische Ungerechtigkeiten auszugleichen (wenn auch nicht wiedergutzumachen) und damit im Idealfall die bis in jüngste Zeit immer wieder aufflammende Gewalt in den von Indigenen bewohnten Teilen Chiles zu verringern oder zu beenden. All dies ist bislang nicht gegeben, hat aber im Fall der Berücksichtigung das Potenzial, sozialen Frieden zu schaffen beziehungsweise diesen zu festigen.

Gründe für eine Verfassungsreform gibt es also in Chile. Warum aber haben die Chileninnen und Chilenen im September 2022 so klar „Nein“ zu dem ihnen vorgelegten Entwurf gesagt?

 

Die „Constituyente“ von 2021: Nicht repräsentativ

Hier ist zunächst, wie zu Beginn angedeutet, ein Blick auf den Entstehungsprozess dieses Entwurfs wichtig. Wagen wir zunächst einen (wie immer nur bedingt gültigen) Vergleich mit der Entstehungsgeschichte der aktuellen deutschen Verfassung: Der das deutsche Grundgesetz ausarbeitende Parlamentarische Rat vereinigte völlig unterschiedliche politische Strömungen und bildete damit das damalige politische Spektrum in den von den drei westlichen Alliierten kontrollierten Teilen Deutschlands weitgehend ab. Anders zusammengesetzt, nämlich mehrheitlich von linken Kräften dominiert, war die 2021 gewählte chilenische verfassunggebende Versammlung.

Die konservativen und rechten Kräfte haben die Bedeutung der verfassunggebenden Versammlung nicht rechtzeitig verstanden.

17 der 155 Sitze waren für die verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen Chiles reserviert, darunter am bekanntesten die Mapuche und die Aymara. Diese Zahl (elf Prozent) entspricht in etwa ihrem prozentualen Bevölkerungsanteil bei der jüngsten Volkszählung. Unter den übrigen 138 gewählten Abgeordneten waren 48 Parteilose (darunter viele gemäßigt bis äußerst links orientiert). Die übrigen stammten aus Parteien des Zentrums und des linken politischen Spektrums, die besser abschnitten als bei den vorangegangenen Wahlen zu Senat und Abgeordnetenhaus. Berechtigt ist daher die Frage, warum konservative Kräfte in der verfassunggebenden Versammlung schwächer vertreten waren als im Parlament. So stammten beispielsweise nur zwei Abgeordnete von der Christdemokratischen Partei,während diese 2017, in der vorhergehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus, immerhin noch 8,5 Prozent erzielt hatte. Die Antwort hat mehrere Ebenen: Vor allem waren die konservativen Parteien in der Defensive, stellten sie doch seit 2018 den Präsidenten und wurden vom Wähler für viele der aktuellen Probleme verantwortlich gemacht. Die regierenden Konservativen hatten auch bei Teilen der Bevölkerung zusätzlich dadurch Unterstützung verloren, dass Staatspräsident Piñera im Oktober 2019 das Militär zur Bewältigung der Proteste im Inland eingesetzt hatte, erstmalig seit Ende der Militärdiktatur. Vor allem aber haben konservative und äußerst rechte Kräfte wohl nicht rechtzeitig die Bedeutung der verfassunggebenden Versammlung verstanden. Sie bemühten sich, anders als die politische Linke und Unabhängige, zu wenig und zu spät um echte eigene Akzente im laufenden Wahlkampf und um Plätze in der Versammlung.

Auch auf politischer Ebene zeigte der 2021 begonnene verfassunggebende Prozess bis zuletzt, wie zerstritten Chile über diese Frage war und ist. Ehemalige Präsidenten positionierten sich nach Veröffentlichung des finalen Verfassungsentwurfs im Juli 2022 ganz unterschiedlich: Die Sozialistin Michele Bachelet trat medienwirksam für den Entwurf ein; andere, darunter der Konservative Sebastián Piñera, hielten sich bis zuletzt bedeckt, während wieder andere gegen den Entwurf Stellung bezogen.

Es ist gerade nicht Aufgabe einer Verfassung, mit großem Detailreichtum so viel wie möglich zu regeln.

Auch der Blick in die Parteienlandschaft bestätigt in dieser Frage den Eindruck eines gespaltenen Landes: Während wenig überraschend linke Parteien für die Annahme des Entwurfs Stimmung machten und konservative Kräfte mehrheitlich für eine Ablehnung des Texts kämpften, gab es auch Unentschiedene beziehungsweise solche, die während des Verfassungsreformprozesses selbst ihre Meinung änderten. Ein Beispiel für diese letzte Gruppe sind unter anderem ehemalige Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung von der Partei Renovación Nacional, welche erst kurz vor der Abstimmung offen für eine Ablehnung des Entwurfs warben. Die Führung der Christdemokratischen Partei (PDC) beteiligte sich zusammen mit mehreren anderen Parteien an der Kampagne für die Zustimmung („Apruebo“) zum Verfassungsentwurf. Mehrere zum damaligen Zeitpunkt einflussreiche Vertreter der Partei, allen voran die Senatoren Ximena Rincón und Matías Walker, lehnten den Vorschlag jedoch strikt ab, da er noch zahlreiche Reformen erfordere. Obwohl dies auf einige interne Differenzen hindeutete, führte es nicht zu einer wesentlichen Änderung der offiziellen Position der Partei. Ein Teil der PDC beteiligte sich aktiv an der „Apruebo“-Kampagne, indem die Parteiführung für diese Position mobilisierte.

 

Der gescheiterte Verfassungsentwurf: Thema verfehlt

Werfen wir nun einen Blick auf den Entwurf einer „politischen Verfassung für die Republik Chile“vom 4. Juli 2022, über den im September 2022 abgestimmt wurde und der von immerhin acht Millionen Chileninnen und Chilenen, einer deutlichen absoluten Mehrheit, abgelehnt wurde.

In vielen deutschsprachigen Medien, bis hin zu Hauptnachrichtensendungen, wurde der Entwurf mit dem Prädikat „progressiv“ versehen – aus Sicht der entsprechenden Journalistinnen und Journalisten wahrscheinlich ein Gütesiegel. Diese Berichterstattung schien nicht nur, sie war einseitig, denn warum sonst hätten immerhin acht Millionen Wahlberechtigte gegen den vermeintlich so gelungenen Verfassungsentwurf gestimmt? Weder sind diese Wähler Anhänger der Diktatur, noch sind sie alle Opfer von Fake News und Desinformationgeworden, wie teilweise suggeriert wird. Und schon gar nicht hat diese große Mehrheit der Chileninnen und Chilenen etwa den „Fortschritt“ abgelehnt. Richtig ist hingegen, dass dieser Entwurf eben nicht deutlich besser als die geltende Verfassung ausgefallen ist. Zum einen war er viel zu lang: Mit 388 Artikeln und 57 Übergangsbestimmungen wäre dieser Verfassungsentwurf wohl weltweit einer der längsten Texte seiner Art geworden. Es ist gerade nicht Aufgabe einer Verfassung, mit großem Detailreichtum so viel wie möglich zu regeln. Eine Verfassung soll vielmehr nur den Rahmen für den Gesetzgeber abstecken, wichtige Grundregeln und -prinzipien nennen. Zum anderen war der Text kein Fundament einer neuen Gesellschaft, auf dem sich deren Mehrheit wiedergefunden hätte. Der Gesamteindruck des Texts erinnert teils eher an ein links-grün-säkulares Regierungsprogramm als an eine Verfassung. Im Folgenden seien nur einige besonders stark diskutierte und kritisierte Reformvorschläge genannt.

Bedenklich waren zunächst die geplanten Änderungen im Justizbereich. So sollte beispielsweise das Verfassungsgericht unter Beschneidung seiner Kompetenzen umbenannt werden, was auf eine teilweise Abschaffung hinausgelaufen wäre. Sorge wurde aus Fachkreisen auch bezüglich der geplanten Schaffung und vor allem Zusammensetzung eines sogenannten Justizrats angemeldet, welcher dann für die Mehrheit der Ernennungen im Justizsektor hätte zuständig sein sollen. Manche rechneten mit einer zusätzlichen Politisierung der Justiz.

Neben sinnvollen neuen Institutionen wurden auch eine Reihe weiterer neuer Gremien wiederum direkt im Verfassungsentwurf genannt, die es erst noch zu schaffen, deren genaue Aufgaben es zu definieren und welche es nicht zuletzt auch zu finanzieren galt. Ferner lehnten nicht nur kirchliche Kreise den Verfassungsentwurf ab, da er einige in der chilenischen Gesellschaft selbst noch höchst umstrittene Fragen kurzerhand auf Verfassungsebene „regeln“ wollte und damit noch laufenden Diskussionen unzulässig vorgegriffen hätte. Zu nennen wären das Abtreibungsrecht als absolutes Recht oder Aspekte der Nichtweiterbehandlung am Lebensende.

Fragwürdig war darüber hinaus der häufige Ge-brauch der Begriffe „Gender“ beziehungsweise „Genderperspektive“, wobei hier eine paritätische Quote an vielen Stellen der Verfassung festgeschrieben werden sollte. Mit Blick auf Wahlen sollten auf verschiedenen Ebenen sogenannte Indigene Wählerregister und auch „chilenische Afroregister“ eingeführt werden. Auch dies sollte nicht im spezielleren Wahlrecht geregelt werden, sondern direkt in der Verfassung. Hier standen ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand und in der Folge auch eine starke Verteuerung des Wahlprozesses zu befürchten.

Indigene, von denen elf verschiedene Nationen direkt im Verfassungsentwurf genannt wurden, sollten nicht nur ein (sicherlich sinnvolles) Informations- und Anhörungsrecht in sie betreffenden Vorgängen erhalten, sondern in einer Reihe von Fragen sollte auch ihre explizite Zustimmung erforderlich sein, was de facto auf ein Vetorecht hinausgelaufen wäre. Dies wurde auch von solchen Kreisen des konservativen Lagers, welche eine Reform nicht grundsätzlich ablehnen, kritisiert, da es auf eine Bevorzugung Indigener gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen hinauslaufe.

Fraglos enthält der Entwurf auch positive Elemente, die es verdienen, in einen neuerlichen Verfassungsentwurf übernommen zu werden. Anstelle vieler weiterer Bestimmungen werden hier nur die Regeln zu Grundrechten und die Schaffung einer Ombudsbehörde genannt. Gegen die Nennung des Umweltschutzes als Staatsziel neben anderen wie Demokratie und Rechtsstaat spricht ebenfalls nichts, ebenso wenig wie gegen die im Entwurf vorgesehene Schaffung einer Umweltgerichtsbarkeit. Über das Ziel hinaus schoss der Verfassungsentwurf schließlich aber bei einer Reihe von Vorschriften, die in diesem Detailgrad nicht erforderlich erscheinen und im Gegenteil Zweifel aufkommen lassen, wie der Staat all dies in der Praxis gewährleisten will(und insbesondere auch: ob er es realistischerweise überhaupt finanzieren kann).

Präsident Boric hat bereits kurz nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfs eine neue umfassende Verfassungsreform angekündigt.

 

Einordnung und Ausblick

Das Referendum über Annahme oder Ablehnung des Verfassungsentwurfs wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Unmittelbar danach herrschten starke Emotionen, im einen wie im anderen Lager. Bischöfe der katholischen Kirche sprachen davon, die Demokratie habe „gesiegt“. Die Vorsitzende der verfassunggebenden Versammlung, selbst vom Volk der Mapuche, sprach einerseits von „individuellen und kollektiven Fehlern“, die zur „Niederlage“ geführt haben, kündigte andererseits aber an, dass die „Anerkennung der Ureinwohner nur verschoben“ sei. Mit am markantesten (und unpassendsten) äußerte sich aus dem Ausland der neu gewählte Präsident Kolumbiens, Gustavo Petro, der auf seinem Twitter-Kanal schrieb, „Pinochet ist in bestimmten politischen Sektoren Amerikas noch lebendig“.

Chile wird auf Jahre weiter um eine neue Verfassung ringen. Dieses Thema wird die politischen Debatten (und wohl auch Wahlen) weiterhin dominieren. Ausgeschlossen werden kann momentan eigentlich nur die Option, dass es nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfs nun keine Verfassungsreform mehr geben werde. Präsident Boric hat bereits kurz nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfs eine neue umfassende Verfassungsreform angekündigt. Es beruhigt zu sehen, dass er inzwischen stärker in der politischen Wirklichkeit angekommen ist und zunächst die Fraktionen im Parlament konsultiert hat.

Trotz der Ablehnung des unausgewogenen Entwurfs 2022 gilt als unbestritten, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung Chiles ein neues Grundgesetz wünscht. Die Linken insbesondere, um endlich die vermeintliche „Pinochet-Verfassung“ loszuwerden und um zumindest einen Teil ihrer Agenda umzusetzen. Die Indigenen, um eine Anerkennung ihrer Rechte bis hin zu ihrem Status als Nationen festgeschrieben zu sehen. Aber auch gemäßigte Kräfte, um eine moderne Verfassung zu bekommen und die noch bestehenden präsidentiell-autoritären Elemente abzustreifen.

Für einen solchen neuen Entwurf wäre zu empfehlen, dass man im Unterschied zu mehreren anderen lateinamerikanischen Staaten nicht auch der Versuchung verfällt, eine überbordende Zahl von Rechten auszuformulieren. Mehrere Tendenzen sind regional zu beobachten: Einerseits wurde etwa in Ecuador (2008) und Bolivien (2009) das Konzept der Plurinationalität, das auch im gescheiterten chilenischen Verfassungsentwurf vorgesehen war, in neuen Verfassungen verankert. Dabei wurden die indigenen Bevölkerungen dieser Staaten erstmals nicht nur als Kulturen, sondern als eigene Nationen anerkannt.Generell lässt sich sagen, dass in den vergangenen Jahrzehnten sich auch der Rechtekatalog in den lateinamerikanischen Verfassungstexten stark erweitert hat. Neben den in Deutschland bekannten Grundrechten kommt in Lateinamerika – zumindest in der Theorie – auch den sozialen und ökonomischen Rechten besonderer Wert zu. Ein Recht auf Arbeit oder ein Recht auf kostenlose medizinische Behandlung liest sich für außenstehende Betrachter häufig realitätsfern. Denn gleichzeitig muss ungeachtet aller Verfassungsreformen und der Tendenz zu einem immer umfangreicheren Rechtekatalog, der nicht nur klassische Menschenrechte, sondern auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Verfassungen der Staaten der Region festschreibt, die Situation der Menschenrechte in Lateinamerika weiterhin als insgesamt „beklagenswert“ eingestuft werden. Insbesondere aber fehlen in zahlreichen Verfassungen der Region effektive Durchsetzungsmechanismen, welche etwa der deutschen Verfassungsbeschwerde vergleichbar wären. Einige der wenigen Ausnahmen sind hier die tutela in Kolumbien und der amparo in Mexiko.

Noch ungeklärt ist in Chile aktuell die weitere Vorgehensweise. Mehrere Optionen scheinen möglich, diskutiert wurde in den ersten Tagen nach dem Referendum, ob es wieder eine völlig eigenständige, neu zu wählende verfassunggebende Versammlung geben solle oder ob es diesmal ein gemischtes Gremium aus Senatoren und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses sowie neu zu wählenden Vertretern geben werde.

Es scheint daher aktuell wahrscheinlich, dass zu Beginn des Jahres 2023 die Bürger wieder über die Zusammensetzung einer neuerlichen verfassunggebenden Versammlung abstimmen werden. In diesem Sinne hat sich der chilenische Präsident Gabriel Boric der Presse gegenüber geäußert.

 

Fazit

Das Scheitern eines unausgereiften Verfassungsentwurfs, der politische Ansichten nur eines Teils der chilenischen Bevölkerung zementiert hätte und auch weitere Defizite aufwies, muss begrüßt werden. Für einen längerfristigen sozialen Frieden in Chile allerdings ist weiterhin eine neue – ausgewogenere – Verfassung erstrebenswert. Zu hoffen ist, dass in einem neuen Reformversuch alle im Parlament vertretenen Parteien zu Gehör (und Abstimmung) kommen und sich auch stärker in den Reformprozess einbringen. Dabei darf allerdings kein aus nur einer politischen Perspektive vermeintlich „progressiver“ Entwurf entstehen. Eine tragbare Verfassung muss Raum für unterschiedliche politische Ansichten lassen. Auf dieser Grundlage kann ein ausgewogener neuer Gesellschaftsvertrag für Chile entstehen, der dann – in voraussichtlich wenigen Jahren – seine nötige Mehrheit findet und die jetzige Verfassung ablöst.

 


 

Hartmut Rank ist Leiter des Rechtsstaatsprogramms Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Sitz in Bogotá.

 


 

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