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Genfer Depesche

3. und 4. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zum PABS-Annex des Pandemieabkommens

von Lindgard Buder

Genfer Depesche

In verschiedenen Runden tagte Ende 2025 erneut die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der WHO-Mitgliedstaaten, um den PABS-Annex des Pandemieabkommens zu verhandeln. Obgleich auch in diesen Sitzungen im Kontext wachsender geopolitischer Spannungen noch immer der Geist der gemeinsamen Verantwortung spürbar war, traten erneut erhebliche Differenzen in zentralen Fragen zutage. Als operativer Kern des Abkommens soll der PABS-Annex den schnellen, sicheren Austausch von Erregerproben und Sequenzinformationen mit verlässlichem Zugang zu Pandemieprodukten und einer gerechten Vorteilsteilung verbinden, damit Forschung, Produktion und Zuteilung planbar werden. Für Deutschland und die EU geht es um mehr als Gesundheitspolitik: Ein praxistaugliches PABS stabilisiert den Datenaustausch, schützt offene Wissenschaft, setzt Investitionsanreize in Labore und Überwachungsmechanismen und kann Krisenkosten senken. Die Aufgabe besteht, einen ratifizierbaren Annex zu formen, der Norm- und Rechtssicherheit schafft und damit im Ernstfall einsatzfähig ist.

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Seit seiner Annahme am 20. Mai 2025 bietet das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen völkerrechtlichen Rahmen, der Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf künftige Pandemien verbindlich regelt. Artikel 12 des Pandemieabkommens verankert den Auftrag für ein multilaterales System zu Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS). Der PABS-Annex legt fest, dass Materialien und genetische Sequenzdaten von Erregern mit pandemischem Potenzial rasch, sicher und rückverfolgbar geteilt werden, und gleichrangig die daraus entstehenden Vorteile zeitnah, fair und gerecht bereitgestellt werden. Er definiert außerdem relevante Begriffe sowie den Geltungsbereich, die Modalitäten der Teilungsverpflichtungen etwa im Rahmen eines Labornetzwerkes sowie die vertraglichen Vorteilsausgleichsmaßnahmen, Fragen der Transparenz und die administrative Koordination durch die WHO und Mitgliedstaaten.

Bedingung für seine Funktionalität ist, dass sämtliche Elemente des Systems gemeinsam und zeitgleich in Kraft treten. Zentral für die Umsetzung sind Verteil- und Zugangsklauseln, nach denen Hersteller in einer pandemischen Lage einen definierten Anteil ihrer Echtzeitproduktion bereitstellen. Die genaue Ausgestaltung dieser Verpflichtungen soll über standardisierte Verträge erfolgen.

Erst mit der Annahme des PABS-Anhangs kann das Pandemieabkommen den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt werden. Für ein tragfähiges Abkommen gilt es daher, offene Definitionen zu schärfen, eine eindeutige Vertragsarchitektur auszugestalten und Notfallklauseln so zu präzisieren, dass diese sowohl einer nationalen gerichtlichen Prüfung standhalten als auch im Ernstfall greifen können. Zur Ausarbeitung der operativen Details hat die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe eingesetzt, die Intergovernmental Working Group (IGWG). Diese legt Arbeitsmethoden fest, bindet relevante Stakeholder ein und bereitet Entwürfe für Beschlüsse der künftigen Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) vor.

 

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Andrea Ostheimer
Leiterin des Multilateralen Dialogs Genf
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Über diese Reihe

Die „Genfer Depesche“ analysiert und dokumentiert die Prozesse in Genfer multilateralen Organisationen zu aktuellen Themen. 

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