Am 11. Juni 2026 legte das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) seinen neuen Bericht zu globalen Flüchtlingstrends bis Ende 2025 vor. Zehn zentrale Erkenntnisse aus dem Bericht:
1. Erster Rückgang der Zahl Vertriebener innerhalb eines Jahrzehnts: Ende 2025 waren insgesamt 117,8 Millionen Menschen und damit eine von 70 Personen weltweit vertrieben. Dies ist ein Rückgang um 5,4 Millionen Menschen oder 4,4% im Vergleich zum Vorjahr. Schätzungsweise 45 Millionen (39%) aller Vertriebenen weltweit waren Kinder (bei einem Anteil von 29% an der Weltbevölkerung), 50% waren Frauen und Mädchen. Insbesondere die Zahlen bei Flüchtlingen und Binnenvertriebenen waren rückläufig. 41,6 Millionen Menschen waren 2025 Flüchtlinge. Dazu zählen 28,5 Millionen Flüchtlinge unter dem Mandat des UNHCR (-8,1%), zusätzlich zu 6 Millionen Flüchtlingen unter dem Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Flüchtlinge in den Palästinensischen Gebieten (UNRWA), und 7,2 Millionen Menschen, die internationalen Schutz bedurften. Der Anteil der Binnenvertriebenen (IDPs), welche aufgrund von Konflikten oder Gewalt im eigenen Land vertrieben wurden, sank auf 68,7 Millionen Menschen, ein Rückgang um 6,7% innerhalb eines Jahres. 9 Millionen Menschen waren zudem im vergangenen Jahr Asylsuchende (+7,7%) und mindestens 4,5 Millionen (+2,7%) staatenlos.
2. Rückkehr meist unter widrigen Umständen, Risiko für neue Fluchtbewegungen weiterhin hoch: Die größte Gruppe der Rückkehrer im vergangenen Jahr stellten 2,9 Millionen Afghanen (1,9 Millionen von ihnen waren Flüchtlinge) dar, wovon vier Fünftel Frauen und Kinder waren. Damit sank die Zahl afghanischer Flüchtlinge und Afghanen, die internationalen Schutz genießen, um 36% im Vergleich zum Vorjahr. Ihre Rückkehr erfolgte jedoch meist unter Zwang oder Druck der Aufnahmestaaten, insbesondere seitens der Islamischen Republik Irans und Pakistans. Dieser Trend setzte sich auch bis Mai 2026 fort und wurde nicht zuletzt auch durch den erneuten Ausbruch des Kriegs im Iran befeuert. Über mehr als ein Jahrzehnt galt Syrien als eine der größten Vertreibungskrisen weltweit. Nach dem Sturz von Langzeitherrscher Bashar al Assad, kehrten im vergangenen Jahr 1,3 Millionen Syrer aus dem Ausland und 2 Millionen Binnenvertriebene zurück. Flüchtlinge kehrten v.a. aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Irak und Ägypten zurück. Die Zahl von einst 6 Millionen syrischen Flüchtlingen sank damit bis Ende 2025 auf 4,9 Millionen (-18%). Gleichzeitig kam es auch aufgrund erneuter Kampfhandlungen, v.a. im Norden und Süden Syriens sowie in den Küstenregionen zu mehreren Tausend zivilen Opfern im Jahr 2025 zu neuen Fluchtbewegungen, insbesondere in den Libanon. Durch die sich dramatisch verschlechternde Schutzsituation im Libanon selbst, kehrten bis Mai 2026 auch über eine halbe Million Menschen wieder nach Syrien zurück. Das Land gilt weiterhin als eine der größten humanitären Krisen weltweit. 15,6 Millionen Menschen, ca. 61% der Gesamtbevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Auch über eine halbe Million Sudanesen, welche vor dem Krieg im Sudan nach Ägypten oder in den Südsudan geflohen waren, sowie rund 2,9 Millionen Binnenvertriebene kehrten im vergangenen Jahr in Orte zurück, in welchen die Kampfhandlungen abgeflaut waren. Hier fanden sie eine größtenteils zerstörte Infrastruktur, fehlende Grundversorgung und durch explosive Munition kontaminierte Städte vor. Die weiterhin zunehmende Gewalt und Unsicherheit im Sudan führte daher auch zu Rückkehrbewegungen von circa 199.300 Südsudanesen im Jahr 2025, und weiteren 42.400 Menschen im Jahr 2026. Diese Gruppe war ursprünglich vor Gewalt im Südsudan in das Nachbarland geflohen. Circa 139.300 Ukrainer aus Polen, Deutschland und Bulgarien entschieden sich im vergangenen Jahr trotz der andauernden Kampfhandlungen für die Rückkehr in ihr Heimatland. Schätzungsweise 2% aller Rückkehrer reisten freiwillig nach Burundi, die zentralafrikanische Republik, Nigeria und Ruanda zurück. Da für einen Großteil der Rückkehrer die Rückkehr oft unter widrigen Umständen, Druck und in unsichere Heimatländer erfolgte, bleibt das Risiko erneuter Fluchtbewegungen bestehen, wenn nicht gleichzeitig erhebliche Investitionen in die Wiedereingliederung, den Wiederaufbau von Lebensgrundlagen oder in die Grundversorgung vor Ort getätigt werden. Unabhängig davon erinnerte das UNHCR in seinem Bericht erneut Staaten daran, ihren internationalen Schutzverpflichtungen nachzukommen, wie etwa dem Gebot der Nichtzurückweisung (non-refoulement), dem Zugang zum Hoheitsgebiet und fairen Asylverfahren. Darüber hinaus sei von Maßnahmen zur unfreiwilligen Rückkehr abzusehen, sofern der Bedarf nach internationalem Schutz fortbestehe.
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