CIS
Autoren
Marianna Fakhurdinova, Yehor Tkachuk, Maksym Molotai –
Experten des Zentrums für Transatlantischen Dialog
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ZENTRALE ERKENNTNISSE
- Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission befürworten eine stärkere Nutzung der qualifizierten Mehrheit im Rat der Europäischen Union. Unter den Mitgliedstaaten besteht darüber jedoch kein Konsens.
- Ein Übergang zur qualifizierten Mehrheit durch eine Änderung der EU-Verträge wäre langwierig und wenig wahrscheinlich. Alternativen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind der Mechanismus der konstruktiven Enthaltung, bei dem ein nicht zustimmender Mitgliedstaat eine Entscheidung nicht blockiert, sowie die Übergangsbestimmungen des Vertrags von Lissabon, die einen Übergang zur qualifizierten Mehrheit mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten ermöglichen. Im Bereich der Erweiterung wäre eine Änderung des Verhandlungsrahmens mit dem jeweiligen Beitrittskandidaten eine mögliche Option.
- Die Ukraine hat aus eigener Erfahrung die „Geiselhaft“ des Erweiterungsprozesses erlebt: Ungarn blockierte über ein Jahr lang die Eröffnung von Verhandlungsclustern mit der Ukraine, obwohl die Europäische Kommission positive Bewertungen abgegeben hatte. Ein Übergang zur qualifizierten Mehrheit zumindest bei einzelnen Zwischenschritten würde die Politisierung des Erweiterungsprozesses bereits deutlich verringern.
- Ein Übergang zur qualifizierten Mehrheit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik würde es der Europäischen Union ermöglichen, aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine schneller Sanktionspakete gegen Russland zu beschließen und den Sanktionsdruck auf den Aggressorstaat perspektivisch zu erhöhen.
- Das Modell eines „Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ ermöglicht es einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, die Integration in bestimmten Bereichen durch das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit zu vertiefen, wobei rechtlich verbindliche Entscheidungen nur für die teilnehmenden Staaten gelten. Eine Reihe von Staaten vertieft ihre Zusammenarbeit bereits im Rahmen des „E6“ in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit.
- Das Modell eines „Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ könnte die Integration der Ukraine in die Verteidigungsarchitektur der Europäischen Union beschleunigen, insbesondere durch eine engere Zusammenarbeit mit der „E6“, da Kyjiw bei den Verteidigungsfähigkeiten vielen Mitgliedstaaten voraus ist.
- Im Bereich der Erweiterung werden für die Beitrittskandidaten Modelle eines schnellen Beitritts, einer umgekehrten Erweiterung, einer schrittweisen Integration und einer assoziierten Mitgliedschaft diskutiert. Keine dieser Optionen verfügt bislang über eine stabile Unterstützung, die Arbeit an ihnen wird jedoch fortgesetzt.
- Obwohl alle Modelle der Ukraine bestimmte Vorteile auf dem Weg zu einer vollwertigen Mitgliedschaft bieten, bergen sie das Risiko, dass das Interesse der Mitgliedstaaten an einer weiteren Erweiterung abnimmt und der Ukraine dauerhaft der Status eines „Mitglieds zweiter Klasse“ zugewiesen wird.
- Die EU-Mitgliedstaaten verlassen sich in Sicherheitsfragen weiterhin auf die NATO. Obwohl Artikel 42 Absatz 7 EUV rechtlich stärker gefasst ist als Artikel 5 des NATO-Vertrags, fehlt ein klarer Mechanismus für seine Anwendung. Die Schaffung einer gemeinsamen Armee ist aufgrund des Fehlens eines einheitlichen politischen Zentrums, einer führenden Mitgliedstaat, gemeinsamer Kommandostrukturen und ausreichender Fähigkeiten innerhalb der Europäischen Union wenig wahrscheinlich.
- Die aktualisierte französische Nukleardoktrin sieht eine vertiefte Zusammenarbeit mit sechs europäischen Staaten, gemeinsame Übungen und eine mögliche Stationierung von „Rafale“-Kampfflugzeugen auf deren Territorium vor. Paris wird jedoch die Souveränität über seine Nuklearstreitkräfte behalten, keine verbindlichen Verpflichtungen zum Schutz der Partner eingehen und den amerikanischen Nuklearschirm nicht ersetzen.
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