Ein bedenkliches Gesetz in Bulgarien
Γεγονότα χωρών
Binnen einer Woche wurde ein von der Regierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes für die Staatliche Agentur „Nationale Sicherheit“ (SANS), also des bulgarischen Geheimdienstes mit weitreichenden Folgen von der Parlamentsmehrheit verabschiedet und unmittelbar im Gesetzblatt bekanntgemacht. U.a. werden dem bulgarischen Nachrichtendienst Kompetenzen übertragen, die bisher den Polizei- und Sicherheitsbehörden vorbehalten waren.
Fazit:
Das bulgarische Parlament sollte das Gesetz über die Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit schnellstmöglich mit der Maßgabe ändern, die rechtsstaatlich gebotene saubere Trennung von Nachrichtendienst und Polizei- und Sicherheitsbehörden wieder herzustellen. Zudem sind Mechanismen zu schaffen, die eine effektive Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament ermöglichen.
Zugleich muss die Regierung den politischen Willen deutlich machen, die organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu wollen. Eine der Vorgaben des von der EU Ende 2006 eingerichteten Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte des Landes ist die Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung des organiserten Verbrechens. Die Auflösung einer Behörde, die diesbezüglich durchaus Erfolge aufweisen konnte, und die Übertragung ihrer Kompetenzen auf den Geheimdienst, der öffentlicher Kontrolle faktisch entzogen ist, weckt hieran Zweifel.
θέματα
παρέχεται από
Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa
σχετικά με αυτή τη σειρά
Το ίδρυμα Konrad-Adenauer-Stiftung εκπροσωπείται σε περίπου 70 χώρες στις πέντε ηπείρους με δική του γραφείο. Οι ξένοι εργαζόμενοι εκεί μπορούν να στέλνουν ειδήσεις,σχετικά με τα τρέχοντα γεγονότα και τις μακροπρόθεσμες εξελίξεις, από την χώρα διορισμού τους, που αποκτούν από πρώτο χέρι. Στα "γεγονότα χωρών" προσφέρουν στους χρήστες της ιστοσελίδας του Konrad-Adenauer-Stiftung αποκλειστικές αναλύσεις, πληροφορίες και εκτιμήσεις.