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Bei der öffentlichen und namentlichen Abstimmung unterstützen alle anwesenden Abgeordneten der Oppositionsparteien - insgesamt 98 (58 Abgeordnete der ODS und 40 Abgeordnete der KSÄŒM), da ein Abgeordneter der Kommunisten aus Krankheitsgründen fehlte - das Misstrauensvotum, alle Abgeordneten der Regierungskoalition (69 Abgeordnete der ÄŒSSD, 21 Abgeordnete der KDU-ÄŒSL und 10 Abgeordnete der US-DEU) stimmten dagegen. Der Ende Juli 2003 aus der ÄŒSSD-Fraktion ausgetretene sozialdemokratische Abgeordnete Josef Hojdar enthielt sich der Abstimmung. Die Regierung von Premierminister VladimÃr Å pidla überstand auch dieses Misstrauensvotum. Der nächste „Stimmungstest“ ist wohl für die Abstimmung über den Staatshaushalt am Ende des Jahres zu erwarten.
Unmittelbar nach dem Misstrauensantrag, also noch am 26. September, verabschiedete das Abgeordnetenhaus unerwartet problemlos elf Steuer- und Sozialgesetze, die den Grundstein der Reform der öffentlichen Finanzen in Tschechien bilden. Bei der Abstimmung kamen die Abgeordneten teilweise den Protesten der Gewerkschaften hinsichtlich einer Milderung der negativen sozialen Auswirkungen der Reform entgegen. So werden im Rahmen der zukünftigen Erhöhung der Altersgrenze zum Renteneintritt im Gegensatz zum Regierungsvorschlag Frauen mit einem oder mehreren Kindern auch weiterhin früher das Rentenalter erreichen (59-62 Jahre) als kinderlose Frauen oder Männer (63 Jahre).
Grundsätzlich blieb jedoch der Inhalt der Gesetzesvorschläge der Regierung unverändert. Dem aus der ČSSD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten Josef Hojdar, gelang es nicht, die Kürzung des Krankengeldes in den ersten drei Krankheitstagen zu verhindern. Sollten die Gesetze in der gegenwärtigen Form auch vom Senat verabschiedet werden, wird nach Schätzungen des Finanzministeriums das Haushaltsdefizit im nächsten Jahr die Grenze von 115 Milliarden Kronen (ca. 3,6 Milliarden EUR) nicht überschreiten. Die Regierung sollte ihr Ziel einer progressiven Senkung des Defizits der öffentlichen Haushalte von zurzeit 6,2% des BIP auf max. 4% des BIP im Jahr 2006 erreichen.
Die Sanierung der öffentlichen Finanzen soll vor allem durch geringere Einkommenssteigerungen für den öffentlichen Dienst, Kürzungen des Krankengelds, geringere Rentenerhöhung und sukzessive Verschiebung der Altersgrenze für den Renteneintritt bis auf 63 Jahre im Jahr 2013 sowie eine verbesserte Kontrolle der Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe geschehen. Höhere Staatseinnahmen sollen hingegen vor allem eine Reihe von Steuererhöhungen bringen.
So soll die Mehrwertsteuer für einige Dienstleistungen von 5% auf den Regelsteuersatz von 22% erhöht werden. Auch Verbrauchssteuern für Kraftstoff, Alkohol und Tabak werden ansteigen. Ferner wird eine Mindesteinkommensteuer für Selbständige eingeführt. Schrittweise ermäßigt werden soll hingegen die Körperschaftssteuer von derzeit 31% auf 24% im Jahr 2006 sowie pauschal die Grunderwerbssteuer von derzeit 5% auf 3% im nächsten Jahr.