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Analysen und Argumente

Lastenausgleich in der Corona-Krise

Ist jetzt die Zeit für eine Vermögensabgabe?

Die Corona-Krise hat unsere Wirtschaft gebeutelt. Eine Rezession scheint unausweichlich. Forderungen nach einer Vermögensabgabe werden laut, vergleichbar zum Lastenausgleichsgesetz von 1952. Unser Analysen & Argumente untersucht die Bedingungen für eine solche Abgabe - aus historischer, rechtlicher und ökonomischer Sicht. Und es kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Wir brauchen zum jetzigen Zeitpunkt keine Vermögensabgabe.

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  • Angesichts der Corona-Krise und deren wirtschaftlichen Folgen mehren sich die Forderungen nach einer Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes von 1952.
  • Historisch betrachtet sind die Ausgangslage, der Anlass und das Ziel einer erneuten Vermögensabgabe nicht mit denen von 1952 vergleichbar. Die absehbaren Vermögensschäden durch die Corona-Krise werden bei weitem nicht an die des Zweiten Weltkriegs heranreichen. Auch das Ziel der Refinanzierung des Staates weicht von verteilungspolitischen Absichten des Lastenausgleichsgesetzes ab.
  • (Verfassungs-)Rechtlich scheinen die Voraussetzungen für eine Erhebung nach Artikel 106 des Grundgesetzes nicht gegeben: weder liegt eine „zweckliche Dringlichkeit“ noch eine finanzielle Notlage des Staates vor, da der Staat trotz Neuverschuldung und ggf. europäischem Wiederaufbaufonds finanziellen Spielraum hat.
  • Auch ökonomisch ergibt sich bislang keine Notwendigkeit für die Erhebung einer Vermögensabgabe. Unter Umständen könnte die Einführung einer Vermögensabgabe gar kontraproduktiv sein.

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