Bei der jährlichen Sitzung des Ministerkomitees des Europarats wurde am 15. Mai 2026 die sogenannte „Erklärung von Chișinău“ verabschiedet. Darin fordern die europäischen Regierungen – darunter auch Deutschland – den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg dazu auf, den Staaten bei der Migrationssteuerung einen Spielraum zurückzugeben, den dynamische Urteile nach dem Mauerfall beeinträchtigt hatten.
Politisch hat die Erklärung eine klare Stoßrichtung: Sie reagiert auf eine Debatte, die die Regierungen von Italien und Dänemark – mit aktiver Unterstützung unter anderem von Polen, Österreich und Belgien – initiiert hatten, als sie im Mai 2025 in einem offenen Brief eine strengere Auslegung der Menschenrechte verlangten, um den Staaten erweiterte Handlungsspielräume bei der Migrationssteuerung einzuräumen, vor allem bei der Abschiebung von Straftätern sowie bei Instrumentalisierungsversuchen an den EU-Außengrenzen.
Juristisch handelt es sich um eine nicht rechtsverbindliche Empfehlung ohne eindeutige Vorgaben, denen der EGMR zu folgen verpflichtet wäre. Ob es auf Basis der Erklärung zu grundlegenden Änderungen in der Rechtsprechung kommt, ist daher nicht garantiert. Selbst wenn die Erklärung von Chișinău eine Rechtsprechungsänderung bewirken sollte, würde es lange dauern, bis diese sich in der Praxis einstellt.
Nichtsdestotrotz bietet die Erklärung inhaltliche Anknüpfungspunkte für Reformschritte auf nationaler und europäischer Ebene wie beispielweise bei der Ausweisung schwerer Straftäter und Gefährder oder bei Abschiebungsverboten aufgrund extremer Armut. Mittelfristig könnte die Erklärung von Chișinău den Auftakt für eine Grundsatzreform europäischer Asylpolitik geben.
Für eine dauerhafte Neuaufstellung müsste die deutsche und europäische Asylpolitik auf drei Ebenen ansetzen: Erstens gehören die Verwaltungsstrukturen auf den Prüfstand. Zweitens muss mittelfristig die EU-Asylgesetzgebung deutlich vereinfacht werden. Und drittens müssten die Gerichte der Politik einen Spielraum zurückgeben, den diese vor drei Jahrzehnten noch hatte.
Eine entsprechende Grundsatzreform verlangt das funktionale Äquivalent einer Verfassungsänderung in Form eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein solches Zusatzprotokoll könnte in Kraft treten, nachdem eine beachtliche Zahl an EU-Mitgliedstaaten dieses ratifiziert hat. Es müsste von den nationalen und europäischen Gerichten beachtet werden und wäre eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des deutschen und europäischen Asylsystems.
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Cette série informe de manière concentrée sur les positions importantes de la Fondation Konrad-Adenauer sur les questions d'actualité. Les différents numéros présentent les principales conclusions et recommandations, offrent de brèves analyses, expliquent les projets futurs de la Fondation et désignent les personnes de contact du KAS.