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Fußfesseln zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Elektronische Aufenthaltsüberwachung für den Gewaltschutz

Als effiziente Ergänzung des Betroffenenschutzes ermöglicht die Anwendung einer GPS-gestützten Aufenthaltsüberwachung die Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Anordnungen. Bei dem parallelen Monitoring wird der Täter mit einer elektronischen Fußfessel und die zu schützende Person auf freiwilliger Basis mit einem GPS-gestützten Armband überwacht. Bei möglichen Annähe-rungen schlägt das System in der Überwachungszentrale Alarm. Dadurch können Verstöße registriert, die Polizei verständigt und potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig entschärft werden.

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Maßnahmen gegen Partnerschaftsgewalt sind erforderlich

Häusliche Gewalt nimmt in der Bunderepublik Deutschland zu.1 Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt.2 In besonderem Maße prägt Partnerschaftsgewalt3 (167.865, 65,5 Prozent) diese Kriminalitätslage. Knapp 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Zu den häufigsten Deliktstrukturen zählen die vorsätzliche einfache Körperverletzung (59,1 Prozent) sowie Bedrohung, Stalking und Nötigung (24,6 Prozent).4 Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 155 Frauen und 24 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang.5 Oftmals gehen diesen Fällen vorsätzliche Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz voraus.

Für Betroffene einer fortdauernden Gefährdung muss das Schutzniveau erhöht werden. Wenn eine Gewalttat begangen wurde oder aufgrund konkreter Umstände mit der Begehung einer Gewalttat zu rechnen ist, gewährleistet die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), sog. Fußfessel, eine bessere Überwachung und Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten.

Mögliche Gewalttaten können durch präventive Ansprache und einen frühzeitigen Eingriff der Polizei verhindert werden. Kommt es zu einem Verstoß gegen das Näherungsverbot, kann dies mit Hilfe des bundesweiten GPS-Trackings verlässlich nachvollzogen werden.

 

Bisherige Möglichkeiten gewährleisten keine ausreichende Sicherheit

Das Gewaltschutzgesetz bietet Opfern die Möglichkeit, eine gerichtliche Schutzanordnung zu beantragen. Um zu verhindern, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt, ordnet das Gericht gegenüber gewalttätigen Personen je nach Gefährdungs- und Bedrohungssituation zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderliche Kontakt- und Näherungsverbote an.6 Bei Zuwiderhandlungen können diese durch Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher unter Hinzuziehung der Polizei durchgesetzt werden. Verstöße gegen Schutzanordnungen sind zudem strafbar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.7  

Dass die bisherigen Möglichkeiten nur unzureichend wirken, verdeutlicht die Zahl der Zuwiderhandlungen: Im Jahr 2017 registrierte die Kriminalstatistik 5.932 solcher Fälle, im Jahr 2022 waren es 6.587 – ein Anstieg von elf Prozent.8 Durch die Möglichkeit, Verstöße leichter zu registrieren und zu dokumentieren, kann der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung demnach ebenso eine präventive Wirkung entfalten. Daher war die Forderung des Einsatzes dieser Maßnahme zur effektiveren Durchsetzung von Schutzanordnungen bereits Gegenstand der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister und verschiedener Initiativen vor dem Deutschen Bundestag.9

Der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung steht zudem im Einklang mit unions- und völkerrechtlichen Zielsetzungen, indem er dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie den Ausführungen zur Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nachkommt.10

 

Näherungs- und Kontaktverbote effizienter elektronisch überwachen

Während das Tragen einer elektronischen Fußfessel gerichtlich angeordnet wird, basiert das Tragen des GPS-basierten Warnsystems (bspw. Armband) auf Freiwilligkeit der zu schützende Person. Im Fall einer Annäherung innerhalb des Sperr-Radius, schlägt das System Alarm und die zu schützende Person kann kontaktiert werden. Sollte das Opfer einem eigenen Armband nicht zustimmen, kann der Sperr-Radius in Anlehnung an die gerichtlichen Schutzanordnungen des Näherungsverbots an bestimmten Orten festgelegt werden, an denen sich die zu schützende Person regelmäßig aufhält. Besonders bei Straftaten, die bei wiederholter Begehung vom Gesetzgeber als Indiz für eine besondere Gefährlichkeit gewertet werden, also insbesondere Gewalt- und Sexualdelikte, kann zum Mittel der Fußfessel gegriffen werden.

Eine bundesweite Regelung durch die Erweiterung der gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen des Gewaltschutzgesetzes (GewaltSchG) gewährleistet eine effektivere Überwachung und Durchsetzung der Schutzanordnungen nach § 1 GewaltSchG. Eine Verankerung der Möglichkeit im Gewaltschutzgesetz, Näherungs- und Kontaktverbote elektronisch überwachen zu können, erlaubt ein länderübergreifendes erhöhtes Schutzniveau und kann bereits bestehende landespolizeiliche Regelungen ergänzen.

Zudem kann in Fällen von strafrechtlichen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen eine Ergänzung der elektronischen Überwachung von Tätern als mögliche Anweisung für die Zeit nach der Haftentlassung, einer weiteren Gefährdung des Opfers entgegenwirken. Nach bisheriger Rechtslage ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung nach dem Strafgesetzbuch dann zulässig, wenn ein verurteilter Straftäter einer sogenannten Führungsaufsicht unterliegt, gem. § 68b StGB.11 In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2020 bereits festgestellt, dass die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht zu einem Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung führt.12 Gleichzeitig unterliegt die elektronische Aufenthaltsüberwachung erheblichen Einschränkungen und ist in einer Weise geregelt, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt.13

 

Die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle nutzen

Geräte der elektronischen Aufenthaltsüberwachung senden regelmäßig Signale an die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 – dem inzwischen alle anderen Bundesländer beigetreten sind – soll dadurch eine fachliche Überwachung der Daten gewährleistet werden. Aufgabe der GÜL ist es, Ereignismeldungen aufzunehmen, diese zu bewerten und mit Blick auf eine potenzielle Gefahrenabwehr, Situationen durch ein Gespräch unmittelbar zu entschärfen oder weitere Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehört auch eine direkte telefonische Kontaktaufnahme zum Träger oder Trägerin der Fußfessel, um einerseits deeskalierend zu wirken und andererseits eine polizeiliche Beobachtung zu verdeutlichen. Durch diese Filterfunktion können etwaige unnötige Polizeieinsätze verhindert werden.14 Zugleich ergibt sich ein zeitlicher Vorteil, da die eigenständige Kontaktaufnahme mit der Polizei durch das Opfer entfällt. Damit kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung als spezialpräventives Instrument zu einer effizienteren Gefahrenminimierung führen.

 

Ausreichende Befugnisse und Ressourcen zur Verfügung stellen

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann nur dann erfolgreich sein, wenn parallel ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden und die entsprechenden Befugnisse vorliegen. Mit einer quantitativen Zunahme von getragenen Fußfesseln müssen die personellen und materiellen Ressourcen der GÜL erweitert werden. Mitarbeitende müssen in rechtlichen Fragen sowie mediierenden Fähigkeiten geschult werden. Erweiterte Sprachkenntnisse, um ggf. mit Personen sprechen zu können, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind gleichermaßen wichtig für die zuständigen Kräfte. Darüber hinaus muss die GÜL rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar sein, damit Meldungen zu jeder Zeit bearbeitet werden können.

Sollte die Gefahrenanalyse der GÜL zu dem Ergebnis kommen, dass ein erhöhtes Gefahrenpotential besteht, wird umgehend die zuständige Polizeieinsatzzentrale im jeweiligen Bundesland kontaktiert. Nach Feststellung des drohenden oder vollendeten Weisungsverstoßes gegen den Führungsaufsichtsbeschluss suchen die Polizeikräfte die entsprechende Person auf und leiten weitere Maßnahmen ein.

Bei der Informationsweitergabe ist es unabdingbar, dass die rechtlichen Übermittlungsbefugnisse nicht bei den Polizeien der Länder enden, sondern auf die Bundespolizei erweitert werden. Sollte die überwachte Person flüchtig werden und sich in Zügen oder Flughäfen aufhalten, wäre dies der Kompetenzbereich der Bundespolizei, weswegen eine reibungslose Kooperation zwischen der GÜL sowie der Bundespolizei notwendig ist.

 

Spanisches Vorbild bei präventiven Schutzmaßnahmen

Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein besonders geeignetes Instrument gegen Partnerschaftsgewalt ist, zeigt sich auch in Spanien seit Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Jahr 2009. Dort kann das Instrument der elektronischen Fußfessel zur Unterstützung von Näherungs- und Kontaktverboten gerichtlich angeordnet werden.

Mit der Einführung dieses Modells in Spanien im Jahr 2009 sank die Zahl der ermordeten Frauen signifikant. In den ersten zehn Jahren des Programms wurde keine Frau des Programms getötet.15 Zudem gaben rund 95 Prozent der zu schützenden Personen an, dass sich ihr Sicherheitsgefühl durch das Gerät verbessert hat.16 Damit ist aus Opferschutzgesichtspunkten nicht nur von einer Risikoverminderung, sondern auch einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszugehen.

Sowohl Frankreich als auch die Schweiz haben sich am spanischen Vorbild orientiert und eigene Gesetze auf den Weg gebracht, die einer ähnlichen Konzeption folgen.

 

Präventive Schutzmaßnahmen stärken

Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung mithilfe einer Fußfessel kann keinen vollumfänglichen Schutz vor häuslicher Gewalt gewährleisten. Dies verdeutlichen weiterhin Gewalt- und Mordverbrechen an Frauen – auch in Spanien. Anordnungen von elektronischer Aufenthaltsüberwachung mit elektronischen Fußfesseln entfalten vielmehr präventive Wirkung, führen zu einer effektiveren Überwachung sowie Durchsetzung von Näherungs- und Kontaktverboten und steigern das subjektive Sicherheitsgefühl von zu schützenden Personen. Dadurch können bestehende Strukturen des Gewaltschutzes sinnvoll ergänzt werden.

Im April 2025 wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung in den Koalitionsvertrag aufgenommen.17 Angesichts des weiterhin bestehenden dringenden Handlungsbedarfes im Bereich des Gewaltschutzes bedarf es einer zügigen Umsetzung unter Berücksichtigung des Bedarfs an personellen und materiellen Ressourcen, um wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des Gewaltschutzes vorzunehmen.

 


 

Bundeskriminalamt (2024), Häusliche Gewalt im Jahr 2023 um 6,5 Prozent gestiegen. https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2024/Presse2024/240607_PM_BLB_Haeusliche_Gewalt.html [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

Bundeskriminalamt (2024), Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2023. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/HaeuslicheGewalt/HaeuslicheGewalt2023.html?nn=219004 [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

Partnerschaftsgewalt sind Straftaten nach einem festen Katalog, bei denen zur Opfer Tatverdächtigen-Beziehung in der PKS partnerschaftliche Verbindungen erfasst wurden. Diese sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften.

4 Bundeskriminalamt (2024), Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2023. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/HaeuslicheGewalt/HaeuslicheGewalt2023.html?nn=219004 [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

5 Bundeskriminalamt (2024), Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2023. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/HaeuslicheGewalt/HaeuslicheGewalt2023.html?nn=219004 [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

6 Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024) Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94308/a780d466bb9e609f5788caa8f431ebfd/mehr-schutz-bei-haeuslicher-gewalt-data.pdf [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

7 Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024) Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94308/a780d466bb9e609f5788caa8f431ebfd/mehr-schutz-bei-haeuslicher-gewalt-data.pdf [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

8 Klemp, Christoph / Krogmann, Karsten / Meyer, Marius (o.J.), Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen könnte. https://forum-opferhilfe.de/gewalt-gegen-frauen-fussfessel-ueberwachung-deutschland-spanien/ [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

9 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12085, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13734, Antrag der Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen.

10 Bundesministerium der Justiz (2025), Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FormH/FH_GewSchG.pdf?__blob=publicationFile&v=1 [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

11 Strafgesetzbuch (StGB) 63. Auflage (2024) Beck im dtv.

12 Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 01. Dezember 2020 – 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 – Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) [zuletzt abgerufen: 11.04.2025]

13 Kinzig, Jörg (2021), Karlsruhe verpflichtet den Gesetzgeber zur Evaluierung. www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr91611-elektronische-fussfessel-ueberwachung-sexualstraftaeter-fuehrungsaufsicht-grundrechte-verfassungsbeschwerden [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

14 IT-Stelle der hessischen Justiz (o.J.), Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der
Länder (GÜL). https://it-stelle-justiz.hessen.de/gemeinsame-elektronische-ueberwachungsstelle-der-laender-guel [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

15 Klemp, Christoph / Krogmann, Karsten / Meyer, Marius (o.J.), Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen könnte. https://forum-opferhilfe.de/gewalt-gegen-frauen-fussfessel-ueberwachung-deutschland-spanien/ [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

16 Klemp, Christoph / Krogmann, Karsten / Meyer, Marius (o.J.), Wie der Staat Frauen besser vor Gewalt schützen könnte. https://forum-opferhilfe.de/gewalt-gegen-frauen-fussfessel-ueberwachung-deutschland-spanien/ [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

17 CDU / CSU / SPD, Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode. https://www.koalitionsvertrag2025.de/ [zuletzt abgerufen: 11.04.2025].

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