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Discussion

Zumutung religiös-weltanschauliche Vielfalt

Religionspolitische Herausforderungen der Gegenwart

Das deutsche Religionsverfassungsrecht ist von der Neutralität des säkularen Staates gegenüber allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gekennzeichnet. Über lange Zeit waren die dafür wichtigen aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommenen Artikel weitgehend unstrittig. Mit der zunehmenden religiösen Vielfalt und der stetig steigenden Zahl der Konfessionslosen haben sich die Ausgangsbedingungen verändert.

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Wie ist das Neutralitätsgebot heute zu verstehen? Was erfordert staatliche Neutralität im Spannungsverhältnis zur Religionsfreiheit muslimischer Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen wollen? Wie verhält sich der Neutralitätsgrundsatz zu Forderungen nach „Anerkennung“ von Religionsgemeinschaften, die in Deutschland neu sind und Fuß zu fassen suchen? Ist es dem Staat gestattet, Anforderungen an die Organisation dieser Religionsgemeinschaften zu stellen? Wie weit darf er sich in die Finanzierung der Religionsgemeinschaften einmischen, Stichwort Moscheesteuer oder Kirchensteuer? Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im kirchlichen Arbeitsrecht? Und schließlich: Ist der Staat aufgerufen, ein „christliches Abendland“ gegen Ansprüche von eingewanderten Religionen zu verteidigen?

Diese Fragen wollen wir diskutieren mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hermann Gröhe, und dem Göttinger Universitätsprofessor Dr. Hans Michael Heinig, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht inne hat, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD ist und in jüngster Zeit zwei Bücher im Umkreis dieser Themen veröffentlicht hat.
 

Programme

BEGRÜSSUNG:

Thomas Köhler, Leiter der Hauptabteilung Politik und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

IM GESPRÄCH

Religionspolitische Herausforderungen der Gegenwart

Hermann Gröhe MdB, Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Kirchen- und Staatskirchenrecht

MODERATION: Dr. Matthias Kamann, Die Welt

Einladung zum Imbiss

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Lieu de l'événement

Académie de la Fondation Konrad Adenauer
Tiergartenstr. 35,
10785 Berlin
Deutschland
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Dr. Karlies Abmeier

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