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Comptes-rendus d'événement

Migration nach Deutschland gerecht gestalten

de Dr. Karlies Abmeier
Die Flüchtlingstragödien im Mittelmeer und die Schicksale der Menschen, die aus dem Bürgerkrieg in Syrien und aus anderen Krisengebieten der Welt fliehen, machen viele Deutsche betroffen. Dennoch sind nur ungefähr 50 Prozent der Bevölkerung bereit, für weitere Flüchtlinge die Grenzen zu öffnen. Bei der Fachkonferenz „Migration nach Deutschland gerecht gestalten“ ging es auch jenseits der aktuellen Flüchtlingskrise darum, wie Zuwanderung nach Deutschland geregelt werden und wie Integration gelingen kann.

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Ängste ernstnehmen

Um zu einer gerechten und gemeinwohlverträglichen Lösung zu kommen, sind sowohl die Ängste und Befürchtungen der Menschen in den aufnehmenden Regionen als auch die Bedürfnisse und Perspektiven der Ankommenden zu beachten sowie die Chancen für alle zu sehen.

Migranten: keine Bedrohung, sondern Bereicherung

Der erste Block der Tagung beschäftigte sich mit der Bestimmung des Umfangs und der Auswirkungen von Migration. Aufgrund von empirischen Daten konstatierte Prof. Ludger Pries einen Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung von Wanderungsbewegungen nach Deutschland. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 habe Deutschland die Fiktion aufgegeben, kein Einwanderungsland zu sein. Ohnehin habe das aufgrund der Zahlen schon länger nicht mehr der Realität entsprochen. Es gebe vielfältige Migrationsgründe, aber nur begrenzte Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, etwa wegen des hohen Anteils von familiären Gründen für die Wanderung. Die Migranten suchen Sicherheit, Frieden und Freiheit. Sie sollten nicht als Bedrohung angesehen werden. Stattdessen sollten ihnen Teilhabechancen zum Wohl der ganzen Gesellschaft eröffnet werden.

Anika Kramer vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschafsforschung in Essen belegte die Thesen mit weiteren Fakten. Die absoluten Zahlen seien im Vergleich mit klassischen Einwanderungsländern relativ moderat. Die Frage der Abwanderung von Hochqualifizierten aus weniger entwickelten Ländern sei auch unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Anstellungsmöglichkeiten im Herkunftsland und der Rücküberweisungen zu sehen, die den jeweiligen Heimatländern zu Gute kämen.

Verantwortung für Flüchtlinge

Prof. Rahel Schomaker erklärte, man könne Kosten und Nutzen von Migranten nicht quantitativ messen, weil sie an unterschiedlichen Stellen anfielen. Aber selbst wenn man entsprechende Bilanzen erstellen könnte, würden sie keine große Rolle spielen. Denn Deutschland trage jenseits von Kosten eine Verantwortung. Die Frage der Aufnahmekapazitäten sei immer relativ.

Integration muss verhandelt werden

Die lebhafte Diskussion drehte sich um den Sinn der Errechnung von Effekten der Wanderungsbewegungen. Bei einer positiven Bilanz seien derartige Zahlen aber geeignet, Menschen die Ängste vor Überforderung und dem Fremden zu nehmen. Entscheidend sei das Selbstverständnis der Gesellschaft. Davon hänge ihre Belastbarkeit ab. Integration müsse zwischen den Eingewanderten und den Einheimischen verhandelt werden. Wenn in Europa 20 Prozent Migranten lebten, müssten ihre Bedürfnisse mit in den gesellschaftlichen Diskurs einbezogen werden.

Menschenrechte und Freiheit sind Maßstab

In der zweiten Einheit ging es um die Aufenthaltsberechtigungen verschiedener Zuwanderergruppen. Prof. Markus Babo führte aus, dass das Zuwanderungsrecht lange Zeit als Defizitrecht gesehen worden sei. Die Migranten seien als potentielle Gefahr und Last für die Sozialkassen gefürchtet worden. Menschenrechte und Freiheit müssten Maßstab für das gesamte Zuwanderungsrecht werden, damit aus der Zuwanderung eine Triple-win-Situation werde: sowohl für die Individuen als auch für die Herkunfts- wie auch für die Aufnahmeländer.

Bindungen der Migranten beachten

Aus juristischer Sicht kommentierte Prof. Anna Lübbe. Sie sah in den europarechtlichen Regelungen positive Aspekte. Sie lägen darin, dass Rechte einklagbar seien und auch spezifische Fluchtgründe akzeptierten, wie etwa Verfolgung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder aufgrund von Homosexualität. Zum Dublin-Verfahren bemerkte sie, dass ein Lastenausgleich fehle sowie ein angemessenes „Verbindungsprinzip“. Darunter ist zu verstehen, dass die Bindungen zu einem Land, die die Flüchtlinge, etwa aufgrund dort schon lebender Verwandter haben, in die Verteilungsentscheidung einbezogen werden können. Solch ein humanitäres Kriterium könne die Folgekosten senken.

Kirchenasyl

Der Niederländer Dr. Bas Schotel ging auf das Kirchenasyl ein. Im Kirchenasyl gelte eine andere Jurisdiktion, so dass es zu einem Wettbewerb der Jurisdiktionen komme. Es beziehe sich immer auf Individuen und könne auch Beschuldigte schützen, die sich aus dieser Position verteidigen könnten. Es könne auch Schutz für solche gewähren, die keine anerkannten Rechte (mehr) hätten sowie für solche, deren Fluchtursachen nicht berücksichtigt würden, wie etwa Klimaflüchtlinge.

Unterstützung der Kommunen

Die Diskussion drehte sich um angemessene Integration. Viele Flüchtlinge kämen aus Staaten, in die man sie in absehbarer Zeit nicht zurück schicken könne. Sie müssten deswegen mittelfristig in Deutschland bleiben. Auf der anderen Seite stelle sich die Frage, ob es verantwortbar sei, sie nach Deutschland zu holen, ohne die Kommunen massiv zu unterstützen. Nur mit spürbaren Zuwendungen seien Überforderung, Ängste, Ablehnung und Unruhe zu vermeiden. Auch unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten müsse man den Flüchtlingen die Wahl lassen, heimatnah in unterzukommen.

Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen – mehr teilen

Noch stärker politisch war das Abendgespräch ausgerichtet. Es setzte sich mit der Verantwortung Deutschlands für die internationalen Flüchtlingsströme auseinander. Weihbischof Dr. Stefan Zekorn, der Mitglied der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz ist, erklärte, dass Deutschland mit Schuld an dem Flüchtlingselend in Syrien trüge, weil man gewusst habe, dass die Alternative zu Assad Islamismus geheißen habe. Wegen dieser Verantwortung müsse es nun auch Flüchtlinge aufnehmen. Auch Dr. Jonas Koudissa, Theologe aus Ghana, sah eine Verantwortung Europas.

Jegliche Schuldabweisung führe nicht weiter, Europa müsse vorbeugend handeln, nicht reparieren, sondern Visionen entwickeln. In den Pfarreien gebe es zahlreiche Gruppen, die auf vielfältige Weise Hilfe leisteten. Der unmittelbare persönliche Kontakt zu Flüchtlingen und ihren Schicksalen verändere auch die Einstellung der Menschen. Gleichwohl müsse man auch die Probleme in den Schulen sehen. Gerade in Schulen mit einem hohen Ausländeranteil geschehe zwar viel, aber es komme oft nicht an. Einig war sich das Podium, dass man in einer globalen Welt besser lernen müsse zu teilen. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Ländern des Nordens und des Südens. Europa dürfe nicht eine Insel bleiben und sich nicht abschotten.

Arbeitsmigration – vorteilhaft für wen?

Einen dritten Schwerpunkt bildete die Zuwanderung von Arbeitskräften. Es ging um die Verantwortung Deutschlands gegenüber den Herkunftsstaaten, denen ausgebildete Fachkräfte abgezogen werden, und gegenüber den Migranten selbst. Durch den Fachkräftemangel und die Unterfinanzierung würden besonders im Pflegebereich irregulären Zuwanderungs- und Beschäftigungsverhältnissen Tür und Tor für geöffnet, so Stefanie Wahl vom Lehrstuhl Theologische Ethik in Bamberg. In manchen Regionen Osteuropas lebten – mit allen negativen sozialen Folgen – kaum noch Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Herkunftsstaaten

Prof. Halver von der Hochschule Ruhr West hielt dem entgegen, dass ein Verhindern dieser Migration die Entscheidungsfreiheit der Individuen und letztlich ihre Chancen auf Verbesserung ihres Lebens einzuschränken würde. Er betonte die Verantwortung der Herkunftsstaaten. Wenn sie sich entwickelten, kehrten viele Menschen wieder in ihre Heimatländer zurück. Dies sei in der Türkei, aber auch in anderen emerging economies zu beobachten.

Verknüpfung von Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit

Dr. Jan Schneider vom Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration forderte vor dem Hintergrund der Diskussion über Brain Drain die Verknüpfung von Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit. Die Rahmenbedingungen von Migration müssten so ausgestaltet werden, dass positive Entwicklungseffekte in den Herkunftsländern ermöglicht würden. Vielversprechend seien erste sogenannte „Triple-Win-Projekte“. Dabei entwickeln Deutschland und die Herkunftsstaaten gemeinsam Migrationsprogramme, die die Interessen beider Länder und der (potenziellen) Migranten berücksichtigen. Beispielsweise gebe es Programme, in denen über den eigenen Bedarf ausgebildete Pflegekräfte nach Deutschland kämen. Der dortige Arbeitsmarkt werde entlastet, gut ausgebildete Menschen seien nicht länger arbeitslos.

Entscheidend sei, dass die Programme flexibel genug seien, um längeres Bleiben, Rückkehr oder zirkuläre Migration zu ermöglichen. Außerdem müsse selbstkritisch ethisch evaluiert werden, ob wirklich die Interessen aller drei Akteure ausreichend berücksichtigt seien.

Bessere Abstimmung der Ressorts

Schließlich sei es wichtig, eine höhere Kohärenz zwischen den verschiedenen Ressorts anzustreben. Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, Gesundheits- und Integrationspolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik müssten sich über die Grundlagen und Ziele deutscher Zuwanderungspolitik stärker abstimmen als bisher.

So liberal wie möglich – so restriktiv wie nötig

Für die grundsätzliche Ausrichtung der Migrationspolitik sei es sowohl aus ethischer als auch aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll, Zuwanderung so liberal wie möglich und so restriktiv wie nötig zu gestalten. Im Zentrum der Diskussion stand die Abwägung staatlicher, unternehmerischer und individueller Interessen. Wahl forderte auf, bei der Bewertung, ob es sich um einen ethisch akzeptablen Aushandlungsprozess handele, besonders auf die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen von Migranten zu achten.

Zugehörigkeit und menschenrechtliche Anerkennung

Im vierten und letzten Panel präsentierte Prof. Marianne Heimbach-Steins eine ethische Grundlegung von Integration entlang der beiden Kompassnadeln „Zugehörigkeit“ und „menschenrechtliche Anerkennung“.

Dr. Michelle Becka von der Universität Mainz wandte ein, dass Zugehörigkeit ein zu schillernder Begriff sei, um Integration zu begründen. Denn er habe zwei Dimensionen: zum einen das eigene Gefühl, zugehörig zu sein, zum anderen die Wahrnehmung, vom Gegenüber als zugehörig erkannt zu werden. Teilhabe in allen Lebensbereichen, die ebenfalls in Heimbach-Steins' Konzept eine wichtige Rolle spielte, sei im Vergleich ein operationalisierbarer Begriff.

Integrationsprobleme sind soziale Probleme

Generell sei Integration, so Heimbach-Steins, nicht nur als Integration von Zuwanderern zu verstehen, sondern sie sei ein Aspekt allgemeiner gesellschaftlicher Integration. Die Integrationsprobleme seien in entscheidendem Maße soziale Probleme und müssten deshalb auch als solche adressiert werden.

Migrationsspezifische Herausforderungen

Der Frage, ob dann nicht ganz auf die Rede von der Integration verzichtet werden können, stellte Katharina Senge von der Konrad-Adenauer-Stiftung entgegen, dass es neben den sozialen Problemlagen wie Bildungsmangel, Perspektiv- und Arbeitslosigkeit auch migrationsspezifische Herausforderungen gebe. Wolle man die Fehler aus Jahrzehnten „verpasster“ Integrationspolitik nicht wiederholen, müsse man auch konkrete integrationspolitische Maßnahmen aufsetzen. Ein Einwanderungsland könne es sich nicht leisten, keine Integrationspolitik zu haben.

Integration als Prozess

Dies warf wiederum die Frage auf, wie lange, bis zu welcher Generation von Einwanderern man von Integration sprechen könne, wohinein sich Menschen integrieren sollten, oder ob Integration nicht doch ein andauernder Prozess ist, der alle Beteiligten verändere (Heimbach-Steins).

Neues Wir-Gefühl und Kultur der Diversität

Senge wies weiterhin darauf hin, dass Migranten in öffentlichen und politischen Debatten oft als bildungsferne, kriminelle oder wahlweise hilfebedürftige Menschen erschienen. Hingegen gehörten sie bereits jetzt zur kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Elite Deutschlands. Sie analysierte den politischen Diskurs, in dem in jüngster Zeit immer wieder ein „neues Wir-Gefühl“ (Bundeskanzlerin Merkel) oder eine „belastbare Kultur der Diversität“ (Bundespräsident Gauck) gefordert würden. Grundlage einer solchen Kultur der Diversität, soll sie belastbar sein, sei die intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit den allgemeinen Normen, die dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Werte, Kulturen und Religionen zu Grunde liegen.

Neues Bewusstsein für Regeln des Zusammenlebens

Als Reaktion auf die zunehmender Segregierung problematischer Gruppen in bestimmten Wohnbezirken und den aktuellen Spannungen zwischen verschiedenen Herkunftsgruppen forderte Heimbach-Steins abschließend eine kohärente, koordinierte Politik auf allen Ebenen und die Stärkung der lokalen Ebene auch mit finanziellen Mitteln. Nur dann könne man in Brennpunkten wirksam eingreifen bzw. sie rechtzeitig verhindern. Entscheidend sei eine Stärkung der Regeln des Zusammenlebens, die auf der Anerkennung der Menschenrechte fußen. Dafür müsse bei Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte ein viel stärkeres Bewusstsein geschaffen werden.

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À propos de cette série

La Fondation Konrad-Adenauer, ses instituts, centres de formation et bureaux à l'étranger proposent tous les ans uin grand nombre de manifestations dédiées à des thèmes différents. À l'adresse www.kas.de, nous vous présentons, de manière actuelle et exclusive, des conférences, événements et symposiums. Outre un résumé thématique, vous trouverez ici aussi du matériel supplémentaire tel que des photos, des manuscrits de discours, des vidéos ou des podcasts radio.

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erscheinungsort

Berlin Deutschland

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