Aggregatore Risorse

Pubblicazione singola

Eine Erde - verschiedene Welten

di Prof. Dr. Ludger Kühnhardt

Ungleichzeitigkeit von Entwicklungen als konstanter Planungsfaktor

aus: Eichholzbrief (Zeitschrift zur politischen Bildung) 4/1995

Aggregatore Risorse

Condividi

Über lange Jahre hatte die Idee der Einen Welt Hochkonjunktur. Die einen waren zutiefst von der Überzeugung getragen, daß aufgrund der technologischen und ökonomischen Entwicklung, aufgrund eines zunehmenden Konsenses im Wertebewußtsein und aufgrund der Annäherung politischer Ordnungsvorstellungen die Welt dabei sei, zur Schicksalsgemeinschaft zu werden, zum wechselseitigen, von allen auf ihr lebenden Völkern und Nationen als gemeinsam anerkannten Auftrag.

Nicht weniger pathetisch als das Wort des amerikanischen Präsidenten Wilson nach dem Ersten Weltkrieg, die Welt müsse sicher für die Demokratie gemacht werden, mutete es an, wie nach 1945 die Vorstellung von der Einen Welt um den Globus getragen wurde. Die Welt als Kommunikationseinheit, die Welt als Wille und Vorstellung, die Welt als Ziel gleichlaufender Hoffnungen, Wünsche und Sehnsüchte - dies war die Perspektive, die nicht wenige herbeizureden wünschten. Mit dem Begriff von der "Weltinnenpolitik" verwandelte sich der eher unnahbare abstrakte Gedanke der Einen Welt in die griffigere Vorstellung vom globalen Dorf, vom global village. Entwicklungen an einem Ende dieses Dorfes würden Auswirkungen auf Entwicklungen an einem anderen Ende des Dorfes haben. Das Schicksal des einen sei mit dem des anderen verbunden. Glück und Friede, aber auch Ungerechtigkeit und Elend würden auf Dauer nurmehr miteinander geteilt, und alle Hoffnungen, Wünsche ja selbst die niederträchtigsten Absichten seien unteilbar, Gut der ganzen Menschheit.

Die einen argumentierten analytisch und sprachen von der zunehmenden Verflechtung und von Tendenzen einer globalen Vernetzung, die vor allen Dingen in technologischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Ursachen ihren Ursprung habe. Die anderen diskutierten idealistisch und wünschten sich und dem Rest der Welt, das eine Weltdorf herbeizureden, die Weltinnenpolitik herbeizuschreiben. Am Ende des 20. Jahrhunderts lebt die Welt in der paradoxen Ambivalenz zwischen verschiedenen Tendenzen extremer kommunikativer Globalisierung und gleichzeitig zunehmender kultureller und sozialer Ausdifferenzierung.

Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen

Der komplexe soziologische Sachverhalt ließe sich auf die Formel bringen: "Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen". Die weltweiten Kommunikationsmittel verbinden die Welt zu einer Einheit, in der das Bewußtsein von Raum und Zeit transzendiert scheint. CNN ist allgegenwärtig und nicht mehr an Bedingungen von Raum und Zeit gebunden. Global scheint die Vermittlung von Nachrichten und damit die Verbindung der Menschen durch Nachrichten gelungen zu sein. Die technologische Entwicklung führt dazu, daß die Fertigung eines Produktes in Europa begonnen, nach der Beendigung des dortigen Arbeitstages in Japan fortgesetzt und am Ende der dortigen Arbeitszeit in den USA weitergeführt werden kann, ehe zur erneuten Weiterführung der Tätigkeit wieder die europäischen Maschinen eingeschaltet werden können. Die Börsen funktionieren im 24stündigen Rhythmus. Sie verfügen mit ihren Entscheidungen entsprechend über das Schicksal ganzer Firmen, Branchen oder gar Regionen in Gebieten der Welt, die gerade im Schlaf liegen, während am anderen Ende des Globus rush hour herrscht. Die Konsumkultur scheint allgegenwärtig. Markenartikel und die gefälschten Fabrikate mit den berühmten Namen finden sich rund um die Welt. Der Multi-Kulturalismus wurde zu Recht schon als Multi-Gastronomie bespöttelt.

Zugleich aber erlebt die Welt eine Ausdifferenzierung und Fragmentierung intensivster Art. Zwei Welten scheinen aufeinander zu prallen. Die Welt der globalen Vernetzung, der Kommunikationsmittel und der Technologien auf der einen Seite und auf der anderen die Welt der Differenz, des Andersseins, der Gegensätze, der Vielfalt, der Widersprüche und der Ambivalenzen. Technologien und ihre Homogenisierungswirkungen stehen gegen Identitätswünsche und ihre Differenzierungskraft. Wirtschaftliche Mechanismen, die Individualität und Dynamik, Mobilität und Emanzipation erforderlich scheinen lassen, stehen gegen die Wiederentdeckung von Werten, die Suche, die Sehnsucht nach der Bindung und der Rückbindung. Ihnen entgegen laufen auch regressive Tendenzen nationaler oder ethnischer Selbstvergewisserung auf Kosten anderer, die im Extremfall im brutalen kriegerischen Konflikt mit dem Anderen, dem Fremden ausgetragen werden.

Das Wort vom Konflikt der Zivilisationen hat weltweit die Runde gemacht und viel ist im Für und im Wider zu dieser Frage bereits gesagt worden. Eine entscheidende Dimension der Problematik aber hat bisher kaum öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Zum Wesen der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen gehören nicht nur Differenzen und Widersprüche in der Einen Welt,also einerseits schnelle dynamische technologische Entwicklung und materieller Wohlstandsschub, andererseits Verarmungen, Rückständigkeiten, Epidemien, Hunger- und Elendserlebnisse. Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen findet sich inmitten aller Regionen, aller Kulturen, Zivilisationen und Völker. Und insofern die Kulturkonflikte mitten durch die Kulturen hindurchgehen, muß auch davon gesprochen werden, daß die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen ein allgegenwärtiges Phänomen ist, das zunehmende Aufmerksamkeit gewinnt oder dort, wo es sie noch nicht gewonnen hat, die Notwendigkeit wächst, den Sinn für dieses Phänomen zu schärfen.

Kulturkonflikte in Kulturen

Die konsensual geteilten Werte in einer Gesellschaft, die die Grundnorm des Zusammenlebens ausmachen, sind nicht in allen Staaten der Welt gleichermaßen verbreitet. Hingewiesen worden ist vielfach auf den Widerspruch im Wertebewußtsein zwischen Staaten, zwischen Kulturräumen und Regionen. Nicht weniger Aufmerksamkeit verlangt die Tatsache, daß wesentliche Werte mit kultureller Prägekraft und politischer Ausstrahlungswirkung innerhalb einzelner kulturell geprägter und politisch verfaßter Räume umstritten geworden sind. In bezug auf den Westen selbst, der seit einigen Jahren mit zunehmender Tendenz als eher monolitischer Block gegenüber dem fundamental-differenten islamischen Kulturkreis zu definiert zu werden scheint, geht der Bruch mitten durch jene Linie, die durch das Aufklärungsdenken manifestiert ist.

Aufklärerische, emanzipatorische, progressive Vorstellungen, zumeist geprägt von einem primär anthropologischen, wenn nicht anthropozentrischen Denken, konfligieren zunehmend mit Bemühungen um eine Rückversicherung in den Bindekräften der westlichen Zivilisation. Sie reiben sich aber auch an der Frage nach den Voraussetzungen des westlichen Selbstverständnisses, die in vielerlei Hinsicht auf die voraufklärerischen Traditionen zurückverweisen müssen. Während die einen von Freiheit und ungezügelter Fortschrittshoffnung getragen scheinen, hat sich auf der anderen Seite zunehmende Skepsis gegenüber einem linearen Fortschrittsbegriff breitgemacht.

Diese korrespondiert nicht notwendigerweise mit einer Wiederentdeckung des Religiösen, aber dort, wo sie dies tut, stehen diese Auffassungen ihrerseits nicht selten in Konflikt mit laizistischen oder säkularistischen Tendenzen. Und dort, wo die Frage nach der Bindekraft der westlichen Gesellschaft und nach jenen Werten gestellt wird, die das Zusammenleben in pluralistischer Offenheit und Freiheit überhaupt erst ermöglichen, findet ebenfalls in bezug auf die politischen Fragen und auf den Staatsbegriff der Kulturkonflikt zunehmenden Ausdruck. Während die einen, ungebrochen von der Sinnhaftigkeit der pluralistischen Gesellschaft reden, deren Existenzsicherung durch Mittel der Selbstorganisation und der Anerkennung rechtlicher Spielregeln erfolgt, reflektieren die anderen über die Notwendigkeit der Wiederentdeckung lange verschütteter Tugenden und über die Bedeutung von Autorität und Bindung. Wo die eine Seite den Staatsbegriff reduziert hat auf jene Vorstellung vom Sozialstaat, die mit Hilfe demokratischer Mechanismen den Staat als Institution bürgerschaftlicher Selbstorganisation zur Glücksagentur mit permanenter Renditeausschüttung wandeln möchte, argumentiert die andere zu Gunsten eines beschränkten und gleichzeitig schlagkräftigeren Staates. Dieser soll seiner Ordnungs- und Schutzfunktion zu Ungunsten einer maximalistisch ausgedehnten Sozial- und Ressourcenzuteilungsfunktion nachkommen.

Nicht nur ein neuer Südkonflikt

In bezug auf die Frage nach den sozialen Bedingungen des Lebens gehen die Konflikte keineswegs nur und ausschließlich durch jene Linie, die apodiktisch als neuer Südkonflikt gekennzeichnet wird. Die Kenntnis von dem zunehmenden Neben-einanderleben von Armut und Reichtum, auch innerhalb der hochindustrialisierten Massengesellschaft mit ihren festgezurrten sozialen Sicherungssystemen, findet zunehmend Aufmerksamkeit. Zwar sind die Gegensätze nicht so schroff wie in den Entwicklungsländern, wo zwischen Armut und Reichtum geradezu mittelalterliche und feudalistische Tendenzen neben Luxuskategorien eines futuristischen Zeitalters mit zum Teil exotischen Einsprengseln aus der Märchenwelt von Tausendundeiner Nacht stehen.

In der nördlichen Hemisphäre selbst aber ist der Konflikt zwischen Armut und Reichtum nicht wirklich länger interessensspezifisch organisiert. Die Gegenüberstellung der Tarifparteien, also der Arbeitgeber und Gewerkschaften, umgreift die Konstellationen und Dimensionen des Konfliktes keineswegs mehr. Die Partei der Arbeitslosen ist nicht wirklich vertreten, und das meiste Reden über ihren Zustand bleibt zynische politische Rhetorik. Auch in den Staaten der südlichen Hemisphäre findet die Armut ja nur rhetorisch statt, jedenfalls, insofern es sich um ein machtpolitisches Ansinnen handelt, die Situation der Armen grundlegend zu verändern und dies außerdem noch unter den Bedingungen friedlicher demokratischer Austragung von Interessenkonflikten.

Damit ist die Frage nach der Organisation von Interessen aufgerufen, die Frage danach, wie sich welches Interesse und zu welchen Zwecken organisiert. Zwei Komponenten sind möglich: eine konfliktgesteuerte Organisation von Interessen oder problemlösungsorientierte Transformation von Interessen. Nicht jedes Interesse ist konfliktfähig. Nicht jedes Interesse und jedes Problem kann gelöst werden. In einer Welt ungleichzeitiger Gleichzeitigkeit, in der die Konfliktlinien zwischen den Kulturen, aber auch innerhalb einzelner Kulturen und Staaten verlaufen, wird es schwieriger, absolute, abstrakte Planungsfaktoren und Prämissen der politischen Planbarkeit zu benennen.

Konstante Planungsfaktoren bei der Bewältigung sozialer, ökonomischer, kultureller und politischer Konflikte innerhalb des global village werden immer ungenauer benennbar. Variable Faktoren nehmen zu und lassen sich zugleich immer schwieriger auf einen planerischen Punkt bringen. Variabler werden die Zielebenen. Leidenschaften, Ziele und Interessenabsichten sind nicht länger an nationale oder gruppenspezifische Grenzen gebunden. Im Umweltschutz können Deutsche und Dänen gegen Deutsche und Dänen an einem Strang ziehen. Und doch kann in der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft wieder ein Konflikt zwischen Deutschen und Dänen auftreten, der durch die Interessenkonvergenz in anderen Bereichen kaum abgemildert wird.

Problem der Plausibilität

Noch diffuser als die Zielebenen sind die Ebenen der Akteure geworden. Globale, regionale, nationale und subnationale Organisationsgefüge und Institutionen agieren nebeneinander. Unüberschaubar ist für viele Beobachter der Einsatz der Mittel zur Problembewältigung geworden. Und noch schwieriger scheint es, den Zusammenhang und die Sinnhaftigkeit komplexer Problemlösungsstrategien zu durchschauen. Dazu trägt nicht zuletzt bei, daß auch jene Ebene einer größeren Variabilität und Undurchsichtigkeit unterliegt, die die Frage nach der Rechenschaftspflichtigkeit geleisteter politischer Aktionen thematisiert. Was in der Sprache der Wirtschaft controlling heißt, läßt sich im Bereich der Politik, allzumal der internationalen Politik unter den Bedingungen der vorgeblich Einen Welt mit ihren sehr verschiedenen Ebenen, verschiedenen Interessen, verschiedenen Akteuren, verschiedenen Zielen und verschiedenen Mittelebenen, kaum noch plausibel organisieren oder vermitteln. So stellt sich im wesentlichen die Sinnfrage als Problem der Plausibilität des sinnhaften Zusammenhangs globalen politischen Tuns und planerischer Tätigkeiten dar.

Die Mechanismen symbolischer Politik und die Initialkraft großer spektakulär inszenierter Gipfel ist vielfach problematisiert und in Frage gestellt worden. Die von Niklas Luhmann kritisch eingeführte Floskel von der "Inkompetenzkompensationskompetenz" ist bisher auf den meisten Ebenen nicht durchgreifend widerlegt worden, selbst dort nicht, wo die These nicht stimmt, die sich hinter diesem Wortungetüm verbirgt. Luhmanns Argumentation bezog sich im wesentlichen auf den modernen Wohlfahrtsstaat, ließe sich aber auch übertragen auf die Problematik weltweiter politischer Planungsüberlegungen. Sie geht davon aus, daß immer dann, wenn eine Kompetenz nicht zufriedenstellend und plausibel wahrgenommen werden kann, die Akteure dazu neigen, ihre Inkompetenz dadurch zu kom-pensieren, daß sie den Rahmen für die Kompetenz, die sie sich anmaßen oder zugeeignet wünschen, erhöhen, ausweiten, ungenauer, aber zugleich breiter werden lassen.

Wer das Agrarproblem in der EG nicht zu lösen vermag, versucht sich gleich an der Grundfrage eines neuen EU-Generalvertrages. Wer das peace-keeping im Rahmen der UNO nicht erfolgreich zu or-ganisieren weiß, möchte vielleicht statt dessen sogleich die UNO an sich von Grund auf reformieren. Dabei wäre in jedem Falle der richtigere Weg der umgekehrte: Lösungskompetenz zu gewinnen durch die Einlösung von Ansprüchen und Aufträgen im Rahmen eines enger begrenzten Mandates. Diverse Sonder-organisationen der Vereinten Nationen beweisen die Wir-kungskraft dieser Perspektive. Je unpolitischer ihre Akti-onen, desto wirkungsvoller erscheinen sie, ließe sich pau-schalisierend etwa im Blick auf die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) oder den UNHCR (United Nations High Commisioner for Refugies) oder das UNDP (United Nations Developement Program) sagen.

Kongruenz zwischen Kompetenz und Mandat

Zwei Lösungsebenen bieten sich prima vista an, um in ordnungstheoretischer Hinsicht unter den Bedingungen der Un-gleichzeitigkeit des Gleichzeitigen problembewältigungsfähige Planungsüberlegungen zu befördern. Zum einen bedarf es einer Kongruenz zwischen Kompetenz und Mandat und einer Schärfung des Bewußtseins für diesen Sachverhalt. Jede Institution, die in der Lage ist, mit der ihr eigenen Kompetenz ein Mandat, das unter rechenschaftspflichtigen Gesichtspunkten übertragen worden ist, auszufüllen, muß dieses auch w ahrnehmen. Jede Selbstabdankung von Mandatsträgern ist im nationalen wie im internationalen Bereich gleichermaßen mit dem Preis des Autoritätsverlustes und damit einer Legitimitätsgefährdung verbunden. Und jede Inkompetenz läßt den Zweifel an der Berechtigung eines Mandates wachsen. Ordnungstheoretisch gesprochen entstehen die Legitimität und die Einsicht in die Sinnhaftigkeit zugewiesener Gestaltungsrechte stets aus einer Annäherung von Kompetenz und Mandat. In diesem Bereich herrschen sowohl im nationalen Rahmen aller Länder als auch auf der Ebene der internationalen und supranationalen Institutionen vielfältigste strukturelle Defizite. Kompetenter und wirkungsvoller Planungsarbeit muß die möglichst intensive und auf Verbesserung bestehender Zustände angelegte Thematisierung dieses Sachkomplexes vorausgehen.

Zum zweiten bedarf es gerade im Bereich der internationalen Planungsüberlegungen im Angesicht ungleichzeitiger Gleichzeitigkeiten der beschriebenen und weiterer Arten einer neuen Reflexion über das Verhältnis von Interesse, Recht und Mitgliedschaft. Der geostrategische Begriff der Interessenssphäre hat weithin verbreitet einen annexionistischen, hege-monialen und vor allem strategischen Geruch. Der Begriff der "Rechtssphäre" wird zumeist und weithin nur mit Kategorien innenpolitischer Entwicklungen und innerstaatlicher Rechtsordnungen assoziiert. Der Begriff der "Mitgliedschaft" schließlich bleibt im wesentlichen an gesellschaftliche Vorstellungen und Voraussetzungen gebunden. In bezug auf staatspolitische und übernationale Zusammenhänge bleibt er eigentümlich blutleer.

Neureflexion über Zusammenhänge

Es bedarf einer Neureflexion über den Sinn und den Zusammenhang zwischen den drei genannten Begriffen. Nur Mitgliedschaften stellen Verbindlichkeit, Berechenbarkeit und damit die Befähigung her, hier dauerhaftes Vertrauen zu stiften. Nur Interessenssphären können gemeinsame Ambitionen und Ziele organisatorisch verbinden und ergebnisorentiert verfolgen. Nur Rechtssphären und Rechtsbewußtsein vermögen eine zivilisierende und zugleich die Interessen der Starken wie der Schwachen, vor allen Dingen aber der Schwachen schützende Struktur des Zusammenlebens zu schaffen. Daher machen nur Mitgliedschaftssphären einen dauerhaften Sinn, die als Rechtssphären konstituiert sind. Insofern sie aber als Rechtssphären konstituiert sind, ergibt sich aus der Bestimmung des ihnen zugrunde liegenden Rechtsbegriffes und mitgliedschaftlichen Selbstverständnisses eine Definition kollektiven Interesses, eine Interessenssphäre. In diesem Sinne ist die Europäische Union beispielsweise die wohl am besten funktionierende mitgliedschaftlich konstituierte, als Rechtsgemeinschaft angelegte Interessenssphäre. Sie ist die Sphäre des gemeinschaftlich verbundenen Interesses ihrer Mitglieder vermittels rechtlicher Bestimmungen, also dessen, was im EU-Jargon acquis communitaire heißt.

Im Bereich der Europäischen Union ist auf einzigartige Weise der Gedanke territorialer Mitgliedschaft mit dem Prinzip sachlicher Rechtsübereinkunft verknüpft worden. Daraus ist eine Interessenssphäre sui generis entstanden. Die mitgliedschaftlichen Verbindungen, die Rechtssphären und die Interessenambitionen der in der Europäischen Union verbundenen Staaten können nach außen hin exponentiell offen sein.Sie mögen in einem Falle in jene, im anderen Falle in diese Richtung hin orientiert sein, ohne den Kernbestand der Verbindungen in der Europäischen Union zu gefährden.

Konstitutiver Unterschied zwischen UN und EU

Damit verweisen sie auf die Tendenz hin zu der Möglichkeit einer regionalen Organisationsstruktur der sogenannten Einen Welt, die nicht notwendigerweise zur Fragmentierung und zu regionalen Konflikten führen muß. Das Völkerrecht und die internationale Völkergemeinschaft lassen sich unter Bezug auf die angedeuteten definitorischen Kategorisierungen durchaus als System konzentrischer Kreise denken. Unterschiedliche mitgliedschaftlich verfaßte, rechtsverbindlich organisierte Interessenssphären können in jenen Gebieten und Bereichen territorialer oder sachlicher Art zu Übereinkünften finden, in denen Konsens herstellbar, gemeinsame Mitgliedschaft organisiert ist, rechtliche Voraussetzungen der Zusammenarbeit und mithin Spielregeln für die Austragung von Konflikten, aber auch für die Realisierung gemeinsamer Ambitionen zu schaffen sind. Unter diesen Bedingungen wird schließlich sachlich bedingte Interessenübereinkunft politisch möglich.

Dieser eher abstrakte Gedankengang verweist auf die großen Defizite der heutigen Organisationsformen der sogenannten One-world-Philosophie. Die Vereinten Nationen sind im wesentlichen Handlungsrahmen für Absichtserklärungen, für Mandate ohne Kompetenz geblieben. Sie tun sich schwer, Rechtssphären zu organisieren, weil sie auf dem ungezügelten Individualwillen ihrer Mitglieder gründen. Die Mitgliedschaft ist nicht notwendigerweise zur Rechtsgemeinschaft, zur Rechtsverständigungsgemeinschaft geworden. Die Kontroversen um die Möglichkeiten und Grenzen des UNO geförderten peace-keeping sind völlig bezeichnend. Ein Rechtsmonopol beziehungsweise ein Gewaltmonopol der UNO ist nicht in Sicht. Interessenssphären ihrer Mitglieder sind weithin gegründet in den Absichten und Ambitionen einer eher unverbindlichen Charta als in den Beziehungsmustern einer Rechtssphärengemeinschaft mit ihrer komplexen prozeduralen Integrationswirkung. Darin liegt der konstitutive Unterschied zwischen den Vereinten Nationen und der Europäischen Union, zwischen einer Weltorganisation und einer Regionalorganisation.

Mit dem britischen Verfassungstheoretiker Walter Bagehot ließe sich die UNO als ehrenwerter Teil der Weltgemeinschaft, die Europäische Union als effizienter Teil der Weltgemeinschaft charakterisieren. Dabei ist nicht ausgesagt, daß nur regionale Organisationsformen dauerhaft in der Lage sind, Kompetenz und Mandat zur relativen Deckung zu bringen und Rechtsgemeinschaften als Mitgliedschaften in einer gemeinsamen Interessensphäre zu definieren. Es ist auch keine Aussage darüber getroffen, daß und ob und unter welchen Bedingungen dieser einmal erreichte Zustand auf die Dauer bewahrt werden kann. Die Frage nach den Voraussetzungen und den Erhaltungsbedingungen bleibt also ebenso eine Variable, wie manch anderer Faktor, der in den Planungen einer Welt un-gleichzeitiger Gleichzeitigkeit mit Bedacht, aber immer nur in Grenzen in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann.

Skeptische Beurteilung konstanter Planbarkeit

Am ehesten aber noch scheinen regionale Integrationssysteme, die auf mitgliedschaftlicher Freiwilligkeit und rechtsgegründeter Verbindlichkeit beruhen, in der Lage zu sein, spezifischen Interessenausgleich und die Verbindung zu gemeinsamen Interessensphären zu verwirklichen. Damit ist keine Absage an alle Bemühungen um eine Reformierung der Vereinten Nationen beabsichtigt, und keineswegs ist gewiß, ob und inwieweit das Muster der Europäischen Union tatsächlich und realistischerweise in anderen Regionen der Welt plausible und tragfähige Nachfolge finden kann.

Ein Lehrstück aber ist das Verhältnis der Organisationsgrade von UNO und EU allemal: in bezug auf die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft, die Verbindlichkeit der Rechtsgrundlage und den politischen Willen, unterschiedliche Interessen einerseits auszutarieren und andererseits als gemeinschaftlich erkannte wirkungsvoll zu organisieren.

Letztlich ist die Auflösung aller Widersprüche jener Welt ungleichzeitiger Gleichzeitigkeit, jener Einen Erde, in all ihren Ambivalenzen nur dort und insoweit möglich, als politischer Wille organisierbar und mobilisierbar ist, um auf einen gemeinsamen Interessennenner hinzuarbeiten und - noch entscheidender - ein als gemeinsam erkanntes und formuliertes politisches Interesse auch durch einen politischen Willen zu realisieren. Die neue Weltunordnung ist eingeklemmt zwischen einer blutleeren Rhetorik verheißungsvoller weltinnenpolitischer Ambitionen und einer kategorial selbstbezogenen Interessendurchsetzung nach Maßgabe jenes Willens, der am besten organisiert ist. Die Einsicht in diesen Zusammenhang erleichtert nicht das Bemühen um konstante Planungsüberlegungen, geschweige denn konstante Planungssicherheiten. Es zwingt vielmehr zu einer nüchternen, wenn nicht sogar skeptischen Beurteilung der Möglichkeiten konstanter Planbarkeit im Angesicht einer Welt, in der mit der Illusion von einer neuen Weltordnung auch die Illusion beständig machbaren Fortschritts in der mangelnden Beherrschbarkeit äußerst komplexer und äußerst ungleichzeitiger Möglichkeiten untergegangen ist.

Aggregatore Risorse

comment-portlet

Aggregatore Risorse