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Verfassungsstaatlichkeit in Korea und Deutschland im 21. Jahrhundert

DIE VERFASSUNG: WAS SIE WAR, WAS SIE IST UND WIE SIE SEIN WIRD

Vom 25. bis 28. Oktober 2014 veranstalteten die Konrad-Adenauer-Stiftung (Auslandsbüro Korea) und die Law School der Korea Universität ein mehrtägiges Symposium zum Thema „Verfassungsstaatlichkeit in Korea und Deutschland.“ Für beide Länder ist der Übergang von der Diktatur in eine Demokratie eine große Herausforderung gewesen, und für die teilnehmenden Rechtswissenschaftler aus beiden Ländern war die entscheidende Frage, wie sich dabei die Verfassungen weiterentwickelt haben - in rechtlicher, politischer und soziologischer Hinsicht.

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Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, habe mit 100 Veränderungen seit ihrer Entstehung eine sehr dynamische Entwicklung genommen, während die südkoreanische ein Produkt zeitgeschichtlicher Entwicklung sei und sich erst mit der letzten großen Verfassungsreform 1987 fest etabliert habe, nachdem auch die Demokratie erst Mitte der 1980er Jahre einigermaßen gefestigt gewesen sein, so die zusammenfassende Expertenmeinung.

Verfassungsstaat ohne Verfassungspatriotismus?

Nach den einleitenden Worten hielt Prof. Dr. Seon-Teak Kim eine Rede über „Constitutionalisation without ‚Constitutionalism Patriotism‘“. Er betonte am Anfang, dass ihn das Thema sehr beschäftige, ob die Verfassung ihrer Rolle gerecht und die Macht von der Verfassung kontrolliert werden könne – darin bestehe der wahre Konstitutionalismus. Allerdings sehe er die Probleme nicht nur in Südkorea, auch in vielen anderen Teilen der Welt gebe es eine Krise hinsichtlich der Verfassungswirklichkeit. Vor allem bedingt durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 ergab sich eine Prioritätenverschiebung, und Sicherheit stünde seitdem viel mehr im Vordergrund als der Freiheitsbegriff (Erlassung von Antiterrorgesetzen), was zur Folge habe, dass niemand mehr zu einem gewissen Risiko bereit sei. Ihm bereite es Sorgen, dass viele Länder zu diktatorischen System zurückkehrten, der Arabische Frühling habe in vielen nordafrikanischen Ländern keine Demokratie etablieren können, und in Ungarn sowie besonders in China würden neue Sorgen um die Demokratieentwicklung entstehen. Er sorge sich zudem über den Aufschwung rechter Bewegungen und Parteien in Europa. Aber auch im asiatischen Raum gewännen extremistische Bewegungen immer mehr an Zulauf.

Prof. Dr. Kim kam im Laufe seiner Rede auf Deutschlands langem Weg zur Wiedervereinigung zu sprechen und sah in Deutschland ein Vorbild für Korea, um eine potentielle Konföderation mit Nordkorea anzustreben, weswegen ein gemeinsamer, geschichtlicher Dialog mit Deutschland sehr wichtig sei. Doch benötige Korea Zeit, denn 36 Jahre Kolonialherrschaft und 30 Jahre Militärdiktatur hätten das Land stark geprägt, und erst Ende der 1980er Jahre habe sich die Demokratie langsam etablieren können. Das größte Verdienst sei die Souveränität der Bürger und diese müsse unbedingt aufrechterhalten werden. Man könne mittlerweile auf eine 25 Jahre andauernde Stabilität in der Verfassung zurückschauen, die zwar durchaus noch Verbesserungsbedarf habe, aber er schaue sehr positiv in die Zukunft. Beispielsweise habe der Präsident zu viel Macht durch die Verfassung von 1987 zugesichert bekommen und die waagrechte Gewaltenteilung funktioniere aufgrund der imperialen Stellung des Präsidenten und seiner Machtfülle nicht.

Der Demokratisierungsprozess folge drei Schritten, von der Umsetzung über die Etablierung bis hin zur Konsolidierung – Korea sei noch nicht bei der Konsolidierung angekommen, vor allem müssten die Bürger das Trauma der Kolonialherrschaft und der Militärdiktatur auf dem Weg dorthin gänzlich verarbeiten. Korea habe eine ähnliche Vergangenheit wie Deutschland hinter sich und wolle einen ähnlichen und vor allem erfolgreichen Weg beschreiten. Auch habe sich Korea mit der Amerikanisierung und vor allem mit dem Kapitalismus vollends der westlichen Politik zugewandt. Für Kim ist eine weitere Konsolidierung der Demokratie daher nur über Verfassungsänderungen möglich, welche den Bürgern mehr Macht zusichern und den Freiheitsbegriff wieder mehr in den Vordergrund rücken lassen würden.

„Das Grundgesetz mit 65: Reif für den Ruhestand oder im besten Alter?“

Über dieses Thema hielt Dr. Jörg Menzel (Universität Bonn) den zweiten Vortrag. Das Grundgesetz sollte im Jahr 1949 kein großer Entwurf werden, da Deutschland geteilt war und man erst mit der Wiedervereinigung eine langfristig ausgelegte Verfassung entwerfen wollte. Im Nachhinein sei das durch den Parlamentarischen Rat niedergeschriebene Grundgesetz jedoch zu einer der erfolgreichsten Verfassungen geworden, obwohl es nur ein Übergangsgesetz sein sollte. Wichtige Veränderungen seit der letzten Verfassung seien besonders die Abschaffung der Todesstrafe, die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts, die Eingliederung der Menschenwürde in den ersten Artikel des Grundgesetzes sowie das konstruktive Misstrauensvotum. Die deutsche Verfassung gelte als besonders stabil. Es habe zwar einige Veränderungen gegeben, gerade den Föderalismus betreffend. Jedoch sind beispielsweise die Regeln der „streitbaren Demokratie“ nicht gebraucht worden, genauso wenig wie die in den 1960er Jahren eingeführten Notstandsgesetze.

Eine besonders starke Rolle nehme als Bundesorgan das Bundesverfassungsgericht ein, welches immer wieder entscheidende Akzente setze, sei es mit dem Luftsicherheitsgesetz, dem Datenschutz, der Vorratsdatenspeicherung oder dem Parteiverbot.

Menzel sah das Grundgesetz offen für internationale verfassungsrechtliche Änderungen wie beispielsweise in Form einer gemeinsamen Europäischen Verfassung. Für eine Abschaffung des Grundgesetztes und die Verabschiedung einer neuen Verfassung sei nach Artikel 146 des Grundgesetzes ein Plebiszit notwendig, wobei ein Zweidrittel der Bevölkerung für eine neue Verfassung stimmen müssten.

Deutschland als Vorbild?

Bei der Diskussion im Rahmen den anschließenden Panels betonte Prof. Dr. Tae-Ho Chung, dass Deutschland für Korea auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine Vorbildfunktion habe, denn es gäbe in diesem Bereich gegenwärtig noch großen Nachholbedarf in Korea. Es habe in der Vergangenheit zwar einige Erfolge in Korea gegeben, doch die Gesellschaft und die Politik hätten die Vergangenheit noch nicht richtig aufgearbeitet. Auch er betonte, dass der Präsident zu viel Macht habe, da er viele höhere Positionen im Finanzwesen, bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei persönlich besetze und es sinnvoll wäre, mehr Macht in die Hände der Bürger zu legen (Volkssouveränität). Auch in den Medien spiele die Regierungspartei eine tragende Rolle, es liege kein Gleichgewicht vor und die Gesellschaft leide darunter, weil andere Parteien unterrepräsentiert seien. Dafür sei es notwendig, das Rechtssystem zu reformieren. Doch wäre es äußerst bedeutsam, schnelle und wirksame Schritte für diesen Fortschritt einzuleiten.

Auch andere Referenten betrachteten Deutschland als Vorbild, betonten jedoch auch einige positive Aspekte in der koreanischen Verfassung, vor allem ihre kontinuierliche Stabilität in den letzten Jahren. Fragen wurden diskutiert, etwa ob eventuell ein Föderalismus wie in Deutschland schon vor einer im Raum stehenden Wiedervereinigung mit Nordkorea sinnvoll sei. Um u.a. nach einer möglichen koreanischen Wiedervereinigung wirtschaftlich bestehen zu können, sollten sich Korea, Japan und China zusammenschließen und eine Wirtschaftsunion gründen, aber nur unter der Voraussetzung, dass sich Japan endlich zu seinen Verbrechen während der Kolonialherrschaft bekenne.

Prof. Dr. Yeong-Mi Yun betonte, dass vor allem ideologische Spaltungen bedenkenswerte Faktoren in der koreanischen Gesellschaft seien und ein großer Fortschrittsbedarf im Demokratisierungsprozess bestehen würde. Sie wünsche sich eine ähnlich hohe Solidarität wie in der deutschen Gesellschaft. Prof. Dr. Zoon-Il Yi hob die Unterschiede zwischen deutschen und koreanischen Staatsbürgern hervor. Während in Korea ein starker Zusammenhalt in Form eines hohen „Bewusstseins der Gemeinschaft“ bestünde, seien die Deutschen überwiegend individualistisch geprägt. Vom Sozialstaat Deutschland könne Korea aber viel lernen, da in Korea das Sozialsystem sehr schwach sei. Wie alle Vorredner setzte auch er sich für einen Ausbau der Demokratie ein, die Machtfülle des Präsidenten zu beschränken und sich mehr der Globalisierung zu widmen.

Dr. Jae-Hee Lee betonte, dass beide Verfassungen zu unterschiedlichen Zeiten niedergeschrieben worden seien, aber es in beiden Ländern viele politische und soziale Konflikte in Bezug auf die Verfassungsfrage gegeben habe. Das Grundgesetz in Deutschland habe sich trotz Schwierigkeiten sehr positiv entwickelt und stabil gehalten. Viel Lob sprach sie dem Bundesverfassungsgericht aus, das viele mutige Entscheidungen getroffen habe. Mut zum Risiko wünsche sie sich auch von den koreanischen Rechtsorganen.

Als letzte Rednerin des Panels erwähnte Dr. Jeong-In Yun, dass ein gesunder Patriotismus entscheidend für den Erfolg des Konstitutionalismus sei und letztendlich die wahre Grundlage der Demokratie darstelle. Sorgen mache ihr der anhaltende Extremismus bei den Bürgern und die allgemein vorherrschende Politikverdrossenheit, weswegen die Verfassung kein Allheilmittel für die Lösung der allgegenwärtige Probleme sein könne. Um die Politikverdrossenheit abzubauen, müsse die politische Bildung mehr in den Mittelpunkt rücken. Die Unterstützung der Bürger für die Politik sei für eine erfolgreiche Demokratie essentiell. Wie auch einige ihrer Vorredner betonte sie die Wichtigkeit, sich international weiter zu öffnen, um entscheidende Veränderungen herbeizuführen, die dann eventuell auch eine Veränderung der Verfassung ermöglichen könnten.

Im Anschluss wurden während des Panels aufkommende Fragen beantwortet. Prof. Dr. Kim betonte, dass der Wille der Menschen für die Demokratie entscheidend sei. Die Institutionen könnten dafür das Gerüst schaffen, aber nicht die alleinige Arbeit leisten. Jedoch müssten Konflikte, gerade zwischen Exekutive und Judikative, im Zaum gehalten werden, um bei den Bürgern Vertrauen zu schaffen. Patriotismus, Konstitutionalismus, Globalisierung und Menschenwürde seien die entscheidenden Faktoren, um die Demokratie in Korea dauerhaft zu konsolidieren.

Dr. Menzel betonte noch einmal die starke Verfassung in Deutschland und ihre Zukunftsfähigkeit und würdigte das Bundesverfassungsgericht, das hervorragende Arbeit leiste, indem es für Frieden im deutschen Recht sorge und entscheidend zur Vergangenheitsbewältigung und der Stabilität des Grundgesetztes beigetragen habe. Mit der Wiedervereinigung 1990 sei keine neue Verfassung niedergeschrieben worden, obwohl es eigentlich so geplant gewesen sei. Jedoch habe es für große Veränderungen keinen Anlass gegeben, weswegen das Interesse Westdeutschlands an großen Verfassungsänderungen geringfügig gewesen sei.

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