Um ein Ende der Gewalttätigkeiten zu besiegeln, schlossen der Präsidentschaftskandidat Mwai Kibaki und der damalige Oppositionsführer Raila Odinga am 28. Februar 2008 ein Abkommen, den sogenannten National Accord and Reconciliation Act. Eine der Kernbestimmungen des Abkommens hatte die Verpflichtung zum Inhalt, die geltende Verfassung einer Grundrevision zu unterziehen.
Im Februar 2009 wurde sodann ein unabhängiges Gremium, das Committee of Experts (CoE), einberufen und mit der Aufgabe betraut, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Nachdem der Revisionsprozess nunmehr abgeschlossen ist, wird die endgültige Fassung des Verfassungsentwurfs in der kenianischen Öffentlichkeit mit Interesse diskutiert und kritisiert.
Für die kenianische Bevölkerung steht die große Frage des „Ja“ oder „Nein“ zur Verfassung zur Entscheidung. Zustimmung zur Verfassung bedeutet, den Weg für die Zukunft Kenias verfassungsrechtlich zu ebnen und eine tragfähige Grundlage für die Bewältigung der Herausforderungen zu schaffen, denen sich die kenianische Gesellschaft und das Staatsgefüge gegenwärtig und künftig stellen müssen.
Eine Ablehnung der Verfassung wäre hingegen nicht nur eine Entscheidung gegen die aktuelle Fassung des Verfassungsentwurfs; ein Nein würde zum Stillstand des Reformprozesses führen, ohne dass absehbar wäre, wann und mit welchem Ergebnis Kenia eine neue Verfassungsreform anstrengt. Zum anderen stellt sich die Frage, wie sich Kenia mit der geltenden Verfassung den mannigfaltigen gegenwärtigen Problemen , die sich nicht zuletzt nach den Unruhen im Zuge der Wahlen Ende 2007 gezeigt haben, stellen soll. Eine tragfähige Verfassung – die der Verfassungsentwurf 2010 darbieten kann - könnte für die Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen eine Schlüsselposition einnehmen.
Das bevorstehende Referendum stellt einen Scheideweg zwischen Modernität und Ungewissheit dar. Dies zeigt ein Vergleich zwischen der geltenden Verfassung und dem Verfassungsentwurf.
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Sankt Augustin Deutschland