EU-Kommission zu den Fort- und Rückschritten Bulgariens und Rumäniens im Justizbereich
Thorsten Geißler
Jährliches Kooperations- und Überprüfungsmechanismus
Seit dem EU-Beitritt Bulgariens undRumäniens am 1.1.2007 erstattet dieEuropäische Kommission dem EuropäischenParlament und dem Rat mindestenseinmal jährlich Bericht über dieFortschritte, die beide Länder im Rahmendes Kooperations- und Überprüfungsmechanismuserzielt haben. DieserMechanismus war 2006 von derKommission eingerichtet worden, weilbeide Länder trotz erzielter Fortschrittebeim Aufbau eines Rechtsstaates weiterhinDefizite aufwiesen, deren Behebunggefördert aber auch überwachtwerden sollte. Zu diesem Zweck wurdenbeiden Ländern "Benchmarks" aufgegeben.