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보고서

Sambische Regierung lehnt Ausweitung der Pressefreiheit ab

Gaby Neujahr
Die sambische Regierung hat einen Gesetzesvorschlag zur Ausweitung der Pressefreiheit abgelehnt. Erarbeitet wurde die Vorlage von der Zambia Independent Media Association (ZIMA) und sechs Abgeordneten der Oppositionsparteien. In einem eigenen Gegenvorschlag nähert sich die Regierung den Wünschen der unabhängigen Presse zwar an, gibt aber die Macht über die staatlichen Medien nicht aus der Hand.

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„Alles bleibt wohl erstmal, wie es war“, fasst enttäuscht Reuben Phiri, Journalist bei der unabhängigen Tageszeitung „The Post“ in Lusaka, Sambia zusammen. Dabei hatten er seine Journalistenkollegen große Hoffnungen in eine von der sambische Medienvereinigung Zambia Independent Media Association (ZIMA) gestartete Initiative gesetzt. Drei Gesetzesentwürfe zur Verankerung der Pressefreiheit hatte ZIMA der Regierung vorgelegt. Doch die seit Dezember 2001 amtierende Regierung unter Levy Mwabawasa lehnte die Vorschläge der Journalisten ab.

Zusammen mit sechs Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten die Vertreter von ZIMA ihre Gesetzesinitiative erarbeitet. Abgesehen hatten es die Medienvertreter besonders auf die Verankerung eines Rechts auf Information gegenüber Armee, Luftwaffe und Polizei. Absichern sollte dies ein „Freedom of Information Act“.

„Es sind Steuergelder, die diese Institutionen finanzieren. Also haben die Steuerzahler auch das Recht auf Informationen über diese Institutionen“, begründen ZIMA-Vertreter ihren Vorstoß.

Das sieht Oberstaatsanwalt George Kunda ganz anders. Informationen über die Sicherheitsorgane seien „Top Secret“ und sollten es auch bleiben, meint Kunda, der eine Regierungsversion der Mediengesetze vorlegen wird.

Auch der zweite Gesetzesvorschlag, ein „Independent Broadcasting Act“, stieß bei den Regierungsvertretern auf Ablehnung. Kein Wunder, hätten sie doch das Recht verloren, die führenden Köpfe bei den staatlichen Medien selbst zu ernennen. Stattdessen sollte ein Parlamentausschuss die Manager und Chefredakteure bestimmen. Dies sei das Vorrecht der Exekutive, hielt die Regierung dagegen. Dem Parlament stünde höchstens das Recht zu, die Ernennungen abzusegnen.

Nicht besser erging es dem dritten Vorschlag der Medieninitiative. Mit dem Zambia National Broadcasting Act sollte das Recht zur Vergabe von Sendelizenzen künftig bei einer noch zu schaffenden, unabhängigen Institution liegen. Eine solche Organisation müsse ja wohl aus dem Staatssäckel finanziert werden, setzen die Regierungsvertreter dagegen, und lehnten auch diesen Vorschlag mit dem Verweis auf die leeren Staatskassen ab.

Auf die Ablehnung ihrer Initiative reagieren Sambias Journalisten trotz aller Enttäuschung gelassen. Seit sie Informationen über die geplante Mediengesetzvorlage der Regierung in den Händen haben, mag keiner die Hoffnung auf positive Veränderung ganz aufgeben. So sollen sich zumindest Teile der ZIMA-Vorschläge in der Regierungsvorlage wieder finden.

„Es verdient Anerkennung, dass die Regierung einen Teil unserer Vorschläge in Bezug auf die Informationsfreiheit und bei der Stellenbesetzung in den staatlichen Medien übernommen hat“, loben ZIMA-Vertreter denn auch die Regierungsvorlage.

Sorge bereitet den Streitern für mehr Pressefreiheit allerdings die Regierungsversion des Broadcasting Act. Darin ermächtigt sich die Regierung, im Falle eines „nationalen Notstandes“ die Macht in den öffentlichen Sendern zu übernehmen. Zudem sieht das Gesetz die Einführung einer Lizenzgebühr für die Zuschauer und Zuhörer vor.

„Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass unsere Regierung offenbar kein Interesse daran hat, die staatlichen Medien in eine öffentliche und professionell geführte Institution zu verwandeln“, kritisierten ZIMA-Vertreter und Sprecher der wichtigsten sambischen Journalistenorganisationen den Regierungsvorschlag.

Als Fortschritt empfinden viele Medienvertreter allerdings schon, dass über Pressefreiheit überhaupt öffentlich diskutiert wird. Zahlreiche Gesetze ermöglichen es der Regierung bislang, unliebsame Journalisten aus Sicherheitsgründen oder wegen Verleumdung vor Gericht zu zerren. In der Verfassung ist die Pressefreiheit nicht verankert.

Besonders Journalisten, die in Korruptionsfällen recherchierten, wurden mit Prozessen überzogen und drangsaliert. Und die Verleumdung des Präsidenten gilt bisher als Straftatbestand. „So betrachtet sind wir doch schon einen großen Schritt voran gekommen“, lächelt Reuben Phiri.

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