Zusammenfassung
Die Entscheidung über das politische System Ugandas ist in Artikel 74 geregelt. In jedem 4. Jahr einer Legislaturperiode muss ein Referendum über das politische System für die nächste Legislaturperiode durchgeführt werden. Dieses 4. Jahr endet am 30.06.2005, d.h. das Referendum muss bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein, sonst besteht die Gefahr, dass es vom Verfassungsgericht aus formalen Gründen für verfassungswidrig und mithin null und nichtig erklärt werden wird.
Eine jüngste Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung hat gezeigt, dass in einer Repräsentativumfrage 53 Prozent der Ugander das Movementsystem als politisches System bevorzugen und beibehalten wollen. Es bedarf starker Anstrengungen aller politischen Kräfte, einschließlich des herrschenden Movements, um eine Mehrheit für eine Änderung des politischen Systems in einem Referendum zu erhalten.
Im Februar 2001 wurde die „Constitutional Reform Commission“ unter Leitung von Professor Fredrick Ssempebwa eingesetzt. Diese übergab die Ergebnisse ihrer Arbeit im Dezember 2003 der Regierung. Dieser Report wurde im März 2004 den Parlamentsabgeordneten zugänglich gemacht.
Das „Government White Paper“ beinhaltet die Vorschläge der Reformkommission und die entsprechenden Anmerkungen und eigenen Vorschläge der Regierung.
Im März 2005 legte die Regierung dem Parlament die „Constitution (Amendment) Bill, 2005“ als Gesetzesvorlage für eine neue Verfassung vor. Sie enthält insgesamt 118 Änderungsvorschläge. Hier kann kaum von einer Verfassungsänderung oder Ergänzung gesprochen werden; Uganda soll eine neue Verfassung erhalten.
Wesentliche Punkte der geplanten Verfassungsänderung sind:
- die Bindungswirkung von Referenden (Art. 1)
- die Bildung von Regional Governments (Art. 5, 178)
- die Änderung des politischen Systems (Art. 69, 71, 72, 74)
- die Parlamentsauflösung (Art. 96 A)
- die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung des Präsidenten (Art. 105,II)
- die Rechtsprechung zu Parlamentsakten und ihre Bindungswirkung (Art. 137).
Geboten wären daher 3 separate Gesetzesvorlagen zur Verfassungsänderung:
- eine Gesetzesvorlage mit Verfassungsbestimmungen, deren Änderung ausschließlich dem Parlament vorbehalten ist
- eine zweite Gesetzesvorlage mit Verfassungsbestimmungen, deren Änderung das Zusammenwirken von Parlament und District Councils erfordert
- und schließlich eine dritte Gesetzesvorlage hinsichtlich jener Verfassungsbestimmungen, deren Änderung ein Referendum (Volksabstimmung) erfordert.
2. Synopse der Verfassung der Republik Uganda
Die in der pdf-Datei beinhaltete Synopse der Verfassung von Uganda ist die 2. geänderte Version gegenüber der Synopse aus dem vorherigen Länderbericht.
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Sankt Augustin Deutschland