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Bundesverfassungsgericht vor grenzüberschreitenden Herausforderungen

6. Berliner Rechtspolitische Konferenz

Es war ein ungewöhnliches und in der Geschichte Deutschlands einzigartiges Konstrukt, das sich die Schöpfer des Grundgesetzes in der Bundesrepublik einfallen ließen, um ihre Verfassung zu schützen: das Bundesverfassungsgericht. Am 28. September 2011 hat es den 60. Jahrestag seiner Gründung gefeiert. Bei der 6. Berliner Rechtspolitischen Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung, die sich nun aus diesem Anlass mit dem Bundesverfassungsgericht beschäftigte, hat Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert es als „eine der zweifellos glücklichen Innovationen der zweiten deutschen Demokratie“ gewürdigt.

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Vor rund 100 Juristinnen und Juristen – unter ihnen der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Ferdinand Kirchhof – ging Lammert zur Eröffnung der Konferenz aber auch auf das „natürliche Spannungsverhältnis“ zwischen Bundestag und Verfassungsgericht ein. „Es besteht die wechselseitige Versuchung: Der Gesetzgeber strapaziert die Verfassung, und das Verfassungsgericht strapaziert den Gesetzgeber“, sagte der Bundestagspräsident.

Der Gesetzgeber wehre sich gegen Karlsruhe mit Verfassungsänderungen, so Lammert weiter, was die „erstaunliche Erweiterung“ des Grundgesetzes in den vergangenen 60 Jahren erkläre. „Der größte Teil dieser Änderungen ist unnötig oder in Art und Umfang misslungen“, urteilte Lammert. Neben der fortschreitenden europäischen Integration sei die Rivalität zwischen den beiden Verfassungsorganen aber der Hauptgrund für diese Änderungen. Vor die hypothetische Wahl gestellt, welche Verfassung gelten solle, würde er sich auch heute noch für die Urversion des Grundgesetzes entscheiden, bekräftigte Lammert.

Konkrete Kritik äußerte der Bundestagspräsident am Urteil zur Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen in Deutschland; das Verfassungsgericht hatte die Sperrklausel im November für verfassungswidrig erklärt. „Hier wurde eine Chance verpasst, die parlamentarische Flanke zu stärken“, sagte Lammert. In Bezug auf die Rechtssprechung des Gerichts in der Europakrise gab er sich aber auch selbstkritisch: „Die Geschwindigkeit und die Herausforderungen der europäischen Integration treiben das Parlament hin und wieder zu Entscheidungen, bei denen die Praktikabilität die Kompatibilität mit der Verfassung um Längen überbietet.“

Zwischen Fragen der Praxis und der Rechtsordnung bewegte sich auch Bundesverteidigungsminister Thomas de Maiziére, der auf dem ersten Panel der Konferenz mit Ferdinand Kirchhof über das Spannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit und globaler Sicherheit diskutierte. Der Minister machte deutlich, wie stark die Veränderung von militärischen Anforderungsprofilen auch die damit verbundene Rechtsordnung berührt: „Es gibt fast keinen Einsatz mehr, der von einer Nation alleine durchgeführt wird.“ In multinationalen Verbänden lasse sich aber nicht automatisch die deutsche Verfassung zu Grunde legen. Eine notwendige Anpassung der Wehrverfassung sei in der aktuellen Regierungskoalition jedoch „nicht realistisch“, so der Minister.

Dass die Bundeswehr bei der Jagd nach Piraten am Horn von Afrika oder der Errichtung von Straßensperren im Nordkosovo im Prinzip Polizeiarbeit verrichte, sei im Ausland hochwillkommen, im Inland dagegen sei die Übernahme vergleichbarer Aufgaben ein Tabu, so de Maiziére. Dabei sei im Moment noch nicht einmal klar definiert, ob ein militärischer Einsatz bei „Targeting“, Teilnahme an Stäben oder bewaffnete Aufklärungsmissionen beginne.

Vizepräsident Ferdinand Kirchhof beschäftigte sich vor allem mit der Sicherheitssituation im Inland. Das Bundesverfassungsgericht müsse die Freiheit schützen, dürfe dabei die Sicherheit aber nicht außer Acht lassen. Beides sei in Ausgleich zu bringen. Derzeit neige sich die Waage in der Öffentlichkeit zur Betonung von Sicherheit. Der Terrorismus sei im Inneren teilweise bereits erfolgreich, indem er Angst und Unsicherheit schaffe. „Terrorismus ist ein Angstmacher“, sagte Kirchhof. Doch dürfe Angst „nicht zum Schutzmaßstab werden.“

Was die Grundrechtsgeltung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr betrifft, so sei dies weitestgehend terra incognita, sagte Kirchhof, und weiter: „Das ist eine der interessantesten Fragen, die das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Jahren beschäftigen wird.“

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