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Das Promotionsrecht gehört den Universitäten

de Prof. Dr. Bernhard Kempen
Das deutsche Wissenschaftssystem zeichnet sich durch eine ausgeprägte Differenzierung aus, die sich bewährt hat. Dies gilt auch für die unterschiedlichen Aufgaben und Zielsetzungen von Fachhochschulen und Universitäten. In der aktuellen Diskussion über ein Promotionsrecht von Fachhochschulen wird der Trend erkennbar, die uterschiedlichen Profile zu nivellieren. Im vorliegenden Text fasst Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, wichtige Argumente zusammen, die gegen ein Promotionsrecht von Fachhochschulen sprechen.

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

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Sankt Augustin Deutschland

Dr. Kristin Wesemann

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