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Rechtsextreme Gewalt in Deutschland vor dem Hintergrund der „Flüchtlings- und Migrationskrise“

de Norman Siewert

Auf dem Weg in einen neuen Rechtsterrorismus?

Die Jahre 2015 und 2016 markieren einen neuen Höhepunkt rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. War das Thema Asyl bereits 2014 das wichtigste rechtsextreme Kampagnenthema, hat sich der sprunghaft angestiegene Zustrom von Migranten im Spätsommer 2015 bis zum Frühjahr 2016 in hohem Maße radikalisierend auf den gesamten Phänomenbereich ausgeübt. Im Zuge dessen kam es zu beträchtlichen rechtsterroristischen Aktivitäten. Klandestine Gruppenzusammenschlüsse wie die „Gruppe Freital“, „Oldschool Society“ oder „Revolution Chemnitz“ nahmen gezielt Migranten, Flüchtlingshelfer und Politiker ins Visier. Zusätzlich stellten kurzentschlossene Einzeltäter wie Frank S., der die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker niederstach, die Sicherheitsdienste vor neue Herausforderungen. Das Papier gibt einen Überblick über das aktuelle Gewaltpotential des Rechtsextremismus und beleuchtet darüber hinaus die rechtsterroristische Bedrohungslage vor dem Hintergrund der „Flüchtlings- und Migrationskrise“.

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  • Die „Flüchtlings- und Migrationskrise“ von 2015/16 führte zu einer drastischen Mobilisierung und Radikalisierung innerhalb der rechtsextremen Szene. Von völkisch-nationalistischen Untergangsszenarien geht seitdem ein enormer Handlungsdruck aus. Die Aufforderung zum „absoluten Widerstand“ gegen die „Invasion der Ausländer“ wurde vor diesem Hintergrund für einige zur gewaltlegitimierenden Handlungsmaxime.
  • Zwischen 2014 und 2017 entstanden unterschiedliche organisatorische Ansätze eines neuen Rechtsterrorismus, u.a. organisierten sich selbstständige „Kleinzellen“. Die größte Herausforderung für die Sicherheitsdienste stellen Einzeltäter dar, die zuvor nicht in Erscheinung getreten sind und ohne größeren Planungsvorlauf zur Tat schreiten.
  • Politik und Zivilgesellschaft sind angehalten, den öffentlichen Raum rechtsextremer Agitation nicht unwidersprochen zu überlassen. Handlungsleitend muss für sie dabei der antiextremistische Grundkonsens sein. Der liberale Rechtsstaat muss zudem entschlossen reagieren, um den Handlungsspielraum der Rechtsextremisten zu minimieren.

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