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Blüh im Glanze

Zur Geschichte der deutschen Nationalhymne

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Seit 1991 ist die dritte Strophe des Deutschlandlieds, die offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik. Von Anfang an war es mit den Höhen und Tiefen der deutschen Geschichte verbunden. Als nach Ende des zweiten Weltkriegs das Fehlen einer offiziellen Nationalhymne immer wieder zu peinlichen Vorfällen führte, wurde die Notwendigkeit einer Hymne immer offensichtlicher. Als am 22. November 1950 in Stuttgart das erste Fußball-Länderspiel nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die Schweiz stattfand, herrschte nach dem Abspielen der schweizerischen Nationalhymne für exakt eine Minute Schweigen im Stadion, weil die junge Bundesrepublik noch keine Hymne besaß. Auf Bestreben des damaligen Kanzlers Konrad Adenauer und Wunsch der Bevölkerung wurde 1952 das Deutschlandlied Nationalhymne der Bundesrepublik.

Die Geschichte dieses Liedes beginnt am 26. August 1841 auf der Hochseeinsel Helgoland, die damals noch zu Großbritannien gehörte. Hier dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben das Lied der Deutschen. Das Lied war ein Appell gegen die Kleinstaaterei auf dem Festland und Ausdruck eines tiefen Wunsches nach Vereinigung der deutschsprachigen Gebiete zu einem Staat. Bereits zuvor war von Fallersleben ein Dorn im Auge der preußischen Obrigkeit. Aufgrund seiner politischen Lieder verlor er erst seine Anstellung beim Staat und wurde schließlich verbannt. Als Melodie zum Text diente die Kaiserhymne von Joseph Haydn. Den großen Erfolg seiner Schöpfung sollte von Fallersleben nicht mehr erleben.

Auch nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 herrschte angesichts des bundesstaatlichen Aufbaus keine Einigkeit in Bezug auf eine Nationalhymne. In Preußen und bei offiziellen und patriotischen Anlässen wurde häufig die Kaiserhymne "Heil Dir im Siegerkranz" gespielt. In anderen Teilen des Deutschen Reiches bevorzugte man "Die Wacht am Rhein" oder andere patriotische Lieder. Gegen Ende des Ersten Weltkrieges erfreute sich das Deutschlandlied wachsender Beliebtheit. Schließlich erhob es Reichspräsident Friedrich Ebert 1922 zur Nationalhymne der Weimarer Republik.

Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 wurde in Deutschland die erste Strophe des Deutschlandliedes mit dem Horst-Wessel-Lied kombiniert. Die erste Strophe, die einst den Wunsch nach einem geeinten Deutschland verkörperte, war nun mit dem Größenwahn der Nazis verbunden. Vor diesem Hintergrund wurde das Lied nach 1945 in der amerikanischen Besatzungszone vorläufig verboten. Dennoch kam in den beiden sich bildenden, deutschen Staaten bald auch der Wunsch nach einer Hymne auf. Die DDR gab sich mit „Auferstanden aus Ruinen“ bereits 1949 eine Nationalhymne. Der Text stammt von Johannes R. Becher und die Melodie von Hanns Eisler. Ab 1972 wurde das Lied nur noch in seiner instrumentalen Fassung gespielt. Der DDR-Führung war die Passage „Deutschland, einig Vaterland“ politisch zu heikel geworden.

In der Bundesrepublik führte die Hymnen-Frage zu hitzigen Debatten. 1950 bat Bundespräsident Theodor Heuss den befreundeten Dichter Rudolf Alexander Schröder um eine Neuschöpfung. Diese fand in der Bevölkerung jedoch kaum Anklang. Die Popularität des Deutschlandlieds war ungebrochen. So sorgte Kanzler Konrad Adenauer im April 1950 bei einer Pressekonferenz in Berlin für vollendete Tatsachen. Er bat die Anwesenden sich zur dritten Strophe des Deutschlandliedes zu erheben und diese zu singen. Nach einem andauernden Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer gab der damalige Bundespräsident seinen Widerstand schließlich auf. Mit Veröffentlichung des Briefwechsels wurde das Deutschlandlied 1952 wieder offizielle Nationalhymne. Jedoch sollte bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe gesungen werden.

Im Zuge der Wiedervereinigung flammte die Diskussion um die Nationalhymne erneut auf. So forderte der Ministerpräsident der DDR Lothar de Maizière nachdrücklich, der ostdeutschen Hymne Rechnung zu tragen. Einige forderten, der Text von „Auferstanden aus Ruinen“ solle mit der Melodie Haydns vertont werden. Andere Vorschläge sahen eine Kombination aus der ersten Strophe der DDR-Hymne und der dritten des Deutschlandlieds vor. Dazu kam es jedoch nicht. In einem erneuten Briefwechsel zwischen Helmut Kohl und Richard von Weizsäcker einigte man sich darauf, die dritte Strophe als Nationalhymne festzulegen. Mit Veröffentlichung des Schreibens 1991 wurde sie faktisch eingeführt.

Denkt man heute an die deutsche Nationalhymne, verbindet man sie häufig mit sportlichen Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft. Während noch in den 1980er Jahren ein erheblicher Teil der Bundesbürger wenig textsicher war, kann heute fast jedes Kind die Hymne auswendig. Ein solch unverkrampfter Umgang wäre noch vor einigen Jahrzehnten undenkbar gewesen. „Einigkeit und Recht und Freiheit“ spiegeln die Werte wieder, derer sich die Bundesrepublik heute verpflichtet fühlt und welche in Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz verankert sind.

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Dr. Philip Rosin

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Referent Zeitgeschichte

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