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Das 7. EU-Anpassungspaket

ของ Dirk Tröndle

Reform des Nationalen Sicherheitsrates

"Die große Revolution" (Hürriyet), "Das Wunder des 7. Anpassungspaketes" sowie" "Die Türkei ist ziviler geworden" (Yeni Şafak) und "Danke AK-Partei" (Turkish Daily News), so und in ähnlich fast pathetischer Weise feierten die türkischen Medien die Verabschiedung des sogenannten 7. EU-Anpassungspaketes durch das Türkische Parlament vom 31. Juli 2003. Tatsächlich müssen die Reformen, insbesondere zum Nationalen Sicherheitsrat, als weitere radikale Schritte und Meilensteine der Türkei auf dem Weg zur EU betrachtet werden. Klar ist aber auch, dass in jedem Fall die Ausführungen, praktischen Anwendungen und Umsetzungen abzuwarten sind, bevor man abschließend über die Bedeutung dieser Reformen urteilt.

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Das Reformpaket wurde mittlerweile nach nur einer Woche Bedenkzeit von Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer unterzeichnet und wurde mit dem Erscheinen im Türkischen Amtsblatt rechtskräftig. Die Bedenken einiger politischer Beobachter, der Staatspräsident könnte sein Veto einlegen, waren also unbegründet. Mittlerweile wird sogar spekuliert, dass nach den Parlamentsferien Anfang Oktober ein weiteres 8. Anpassungspaket geschnürt werden könnte. Die Regierungspartei AKP sei dazu schon in Absprache mit der Opposition mit der Ausarbeitung einiger Punkte beschäftigt.

Die Reform des Nationalen Sicherheitsrates (NSR)

Die radikalsten Reformen des 35 Punkte umfassenden Paketes betreffen ohne Zweifel den Nationalen Sicherheitsrat und den Generalsekretär dieses Gremiums. Die Funktionen und die Zuständigkeit dieses Gremiums wurden stark beschnitten. Die EU-Harmonisierungskommission des türkischen Parlaments wies in ihrem Vorbericht zu den Verfassungsänderungen darauf hin, dass in keinem anderen EU-Mitgliedstaat und den EU-Kandidatenländern ein Nationaler Sicherheitsrat mit so weitreichenden Kompetenzen wie in der Türkei existiere. Dies sei auch immer ein Hauptkritikpunkt der Europäer gewesen, weshalb man sich zu einer grundlegenden Neuregelung des Nationalen Sicherheitsrates entschlossen habe.

Durch zwei Gesetzesänderungen kommt den Entscheidungen des Nationalen Sicherheitsrates künftig de facto nur noch eine beratende Funktion zu und diese beinhaltet auch nur Aspekte der nationalen Sicherheitspolitik. Die Koordination zwischen Nationalem Sicherheitsrat und Ministerpräsidenten kann einem stellvertretenden Ministerpräsidenten überantwortet werden. Bisher sprach der Nationale Sicherheitsrat Empfehlungen in allen politischen Bereichen aus. Man formulierte hier bisher nationale Ziele, bestimmte geeignete Maßnahmen hinsichtlich der Wahrung der Nationalen Integrität und traf als Hüter der verfassungsrechtlichen Ordnung viele Entscheidungen, die auch von der Politik befolgt wurden.

Der Generalsekretär dieses Gremiums, bisher ein vom Militär bestimmter Vier-Sterne General, soll zukünftig durch einen Zivilisten ersetzt werden. Die Zivilisierung des Nationalen Sicherheitsrates geht jedoch noch weiter, da auch das Ernennungsverfahren für den Generalsekretär geändert wurde. Nun wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und mit Genehmigung des Staatspräsidenten dieser Posten besetzt. Dies kann nach wie vor auch ein Offizier sein, dazu wäre dann zusätzlich ein positiver Bescheid des Generalstabchefs vonnöten. Dieses Zugeständnis der Regierung an das Militär bedeutet jedoch automatisch keine Aushöhlung der Reform. Es ist eine realistische Einschätzung der Regierung, weil eine solch grundlegende Reform nicht abrupt durchzuführen ist. Zudem war es vorausschauend, wie sich wenige Tage später bei den Sitzungen des Obersten Militärrates zeigen sollte.

Des weiteren beinhaltet das Reformpaket die Bestimmung, dass Sicherheitsratssitzungen nur noch alle zwei Monate und nicht wie bisher monatlich stattfinden werden. Zudem werden künftig Sitzungen des NSR auch auf Vorschlag des Ministerpräsidenten oder durch Einberufung des Staatspräsidenten zustande kommen. Auch dies sind geeignete Maßnahmen, um den Einfluss des Militärs auf die türkische Politik zurückzudrängen. Diese Reform steht oder fällt mit den Ausführungsbestimmungen zu den Funktionen und den Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrates, die in den nächsten drei Monaten dafür zu erarbeiten sind. Auch hier wird sich erst in der Zukunft zeigen, ob wichtige Entscheidungen des Parlaments auch eins zu eins umgesetzt, oder nicht durch interpretationsabhängige Formulierungen oder Verschleppungstaktik Reformvorhaben aufgeweicht werden.

Der Oberste Militärrat

Der Oberste Militärrat tritt jährlich unter Vorsitz des Ministerpräsidenten zusammen und ist eigentlich aufgrund seiner Zusammensetzung der Mitglieder als ein abgespeckter Nationaler Sicherheitsrat zu bezeichnen, da neben dem Ministerpräsidenten und dem Verteidigungsminister von Regierungsseite alle hohen Generäle der verschiedenen Waffengattungen anwesend sind. Davon abgesehen, besitzt er eine andere Funktion als der Nationale Sicherheitsrat, weil durch seine Beschlüsse lediglich die inneren Angelegenheiten des Militärs geregelt werden. Bei der viertägigen Sitzung vergangener Woche wurden zum einen personelle Umbesetzungen in der militärischen Führungsspitze und Beförderungen vorgenommen und Disziplinarstrafen bzw. der Ausschluss von 18 Offizieren aus der Armee ausgesprochen.

Türkischen Medienberichten zufolge sei Ministerpräsident Erdoğan aber auch von der Militärspitze auf bedenkliche antilaizistische Entwicklungen hingewiesen worden. Zudem hätten sich wenige jüngere Generäle nicht sehr erfreut über die Neuregelung des Nationalen Sicherheitsrats geäußert, und der Vorwurf sei laut geworden, dass man sich hinter der EU verstecke, um die Einflussmöglichleiten des Militärs zu beschneiden. Vier-Sterne General Doğan habe dem Ministerpräsidenten sogar eine Warnung ausgesprochen, dass er sich eines Tages für seine Politik zu verantworten habe und er zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Man solle aber nicht glauben, dass dies durch einen Eingriff des Militärs geschehe.

Generalstabschef Hilmi Özkök dementierte daraufhin aber diese Meldungen kategorisch und verwies darauf, dass der Ministerpräsident, wie bisher alle Regierungschefs vor ihm, lediglich über die Sensibilitäten des türkischen Militärs unterrichtet worden sei. Dies würde traditionellerweise in dieser Runde so geschehen. Somit scheinen diese Zeitungsmeldungen nicht mehr als ein Gerücht gewesen zu sein. Jedoch ist dies ein Hinweis darauf, dass gewisse Kreise in der Türkei existieren, die an einem gestörten Verhältnis zwischen dem Militär und der aktuellen Regierung starkes Interesse zeigen.

Der Oberste Militärrat hat der Regierung aber zumindest das Zugeständnis abgerungen, dass noch für ein weiteres Jahr mit Vier-Sterne General Şükrü Sarıışık ein Offizier den Posten des Generalsekretärs des Nationalen Sicherheitsrates bekleiden wird. Dies wird als Überraschung bewertet. Ministerpräsident Erdoğan hat übrigens beim Ausschluss von 18 Offizieren aus der Armee Widerspruch eingelegt, was zwar keinen Einfluss auf die Entscheidungen hatte aber Hinweis auf seine Grundintention ist. Künftig müssten solche Personalentscheidungen innerhalb des Militärs ohne Anwesenheit gewählter Politiker getroffen werden. Die Regierung ist gewillt, auch in diesem Gremium die Politik und das Militär zu entflechten.

Die Neuordnung des Türkischen Rechnungshofes

Eine weitere Reform, die auch das Militär betrifft, ist die Ausweitung der Kontrollkompetenzen des türkischen Rechnungshofes. Diese wurden so ausgeweitet, dass zukünftig auch alle Ausgaben und Fonds des Militärs überwacht und kontrolliert werden können. Dazu soll in den Ausführungsbestimmungen insbesondere eine Neudefinition des Begriffs der Geheimhaltung erfolgen, da viele Militärausgaben bisher unter die Geheimhaltungspflicht fielen. Somit muss künftig auch das Militär sein Budget offenlegen, und die Verwendung staatlicher Finanzmittel für Militärausgaben ist immer erst vorher durch das Parlament zu beschließen. Dies ist ein zweiter wichtiger Einschnitt in die Pfründe des Militärs.

Reformen im Vereinsrecht

Das Vereinsrecht wurde in mehreren Punkten grundlegend reformiert. Noch immer existiert in der Türkei ein sehr ausführliches und kompliziertes Vereins- und Stiftungsrecht, welches nicht immer nur von Vorteil für die Vereine ist. Viele Auflagen und Pflichten erschweren doch die Arbeit von Vereinen unnötig. Im Rahmen der Reformen wird die Gründung von Vereinen und die Gründung von Zweigstellen insofern erleichtert, als nun auch juristische Personen als Gründungsmitglieder auftreten können. Zudem wurden die Strafen bei Verbotsverfahren gegen Vereine heruntergesetzt und solche Vereinsmitglieder, die aus einem Verein austreten möchten, müssen dieses Ansinnen nicht mehr wie bisher sechs Monate vorher ankündigen. Die internationale Tätigkeit von türkischen Stiftungen wurde ausdrücklich begrüßt, indem man die Möglichkeit einer Eröffnung von Zweigstellen oder Verbindungsbüros türkischer Stiftungen im Ausland schuf. Dazu sind parallel die für Vereine geltenden Bestimmungen auch auf Stiftungen anzuwenden. Im Umkehrschluss betrifft dies dann auch die Verbindungsbüros ausländischer Stiftungen und Vereine in der Türkei, deren Arbeit damit positiv begrüßt wurde. Die notwendigen Ausführungsbestimmungen für türkische Stiftungen im Ausland und ausländische Stiftungen in der Türkei, die dazu in den nächsten Monaten zu erarbeiten sind, werden dann zeigen, wie sehr die Arbeit dieser Institutionen erleichtert wird.

Weitere Reformschritte

Das Alter für Jugendliche, die unter das Jugendstrafgesetz fallen, wurde von bisher 15 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Somit müssen alle Strafverfahren von Jugendlichen bis 18 Jahre, die bisher an normalen Strafgerichtshöfen verhandelt wurden, nun an speziellen Jugendgerichtshöfen verhandelt werden. Zudem wurde entschieden, dass alle Gerichtsverfahren, bei denen es um Folter geht, mit Vorrang zu behandeln sind. Solche Verfahren sind von den Gerichten künftig ohne Verzögerung zu verhandeln und die Zeitspanne zwischen den einzelnen Verhandlungstagen darf nicht mehr als dreißig Tage betragen. Zudem wurden die Möglichkeiten für die Anklage von Zivilisten vor Militärgerichten stark eingeschränkt.

Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht wurde in vielen Punkten stark liberalisiert. Künftig können Versammlungen und Demonstrationen entgegen der alten Regelung nur noch bei sehr schwerwiegenden Verstößen verboten werden. Die bisher gültige Amtshandlung der Zwangsverschiebung von Versammlungen und Demonstrationen, von der auch sehr willkürlich Gebrauch gemacht werden konnte, wird nun von dreißig Tage auf 10 Tage reduziert.

Artikel 7 des türkischen Strafgesetzbuches wurde insofern novelliert, indem nur noch solche Personen mit einem Verfahren und einer Strafe rechnen müssen, die sich in ihrer Propaganda terroristischer Akte oder Gewaltanwendung bedienen. Das geschriebene Wort wird also nicht mehr bestraft. Des weiteren wurden in vielen Strafartikeln deutliche Strafverminderungen bestimmt.

Die Definition von Pornographie wurde für die Bereiche Wissenschaft und Kultur ausgeweitet. Zudem können private Bildungsträger Sprachkurse für andere in der Türkei gesprochene Sprachen und Dialekte außer Türkisch ohne Auflagen anbieten. Diese Reform war schon im 5. Anpassungsgesetz beschlossen, jedoch zeigten sich in der Umsetzung große Probleme, weshalb hier eine weitere Liberalisierung durchsetzt wurde.

Weitere Gesetze und Beispiele für Umsetzungen

Neben dem 7. EU-Anpassungspaket hat das Parlament in den vergangenen Wochen und Monaten aber noch viele andere Gesetze verabschiedet, die indirekt auch mit der EU-Harmonisierung in Zusammenhang gebracht werden können und die grundlegende Neuerungen beinhalten.

So wurde unter anderem das "Rückkehr nach Hause"-Gesetz verabschiedet. Damit wird den noch auf mehrere tausend geschätzten PKK-Kämpfern in den Bergen des Nordirak, Irans und der Türkei für die nächsten sechs Monate Straffreiheit angeboten, wenn sie ihre Waffen niederlegen und sozusagen nach Hause zurückkehren. Ausgenommen von dieser Strafamnestie sind Anführer der PKK/KADEK sowie Abdullah Öcalan, der weiterhin lebenslänglich auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmara-Meer vor den Toren Istanbuls einsitzt. Für diejenigen, gegen die in Abwesenheit Anklage erhoben worden ist, werden die Verfahren je nach Schwere des Vergehens ausgesetzt, und solche, die schon in Haft sind, können in den Genuss von erheblichen Strafminderungen oder sogar Strafamnestie kommen. Mittlerweile haben angeblich schon Hunderte von Betroffenen Interesse an dieser Amnestie bekundet.

Bei den Umsetzungen vorhergehender EU-Anpassungsgesetze herrscht eine durchwachsene Situation. Im 6. Reformpaket wurde Artikel 8 des Türkischen Strafgesetzbuches betreffend dem Kampf gegen den Terror aufgehoben, wonach künftig niemand mehr aufgrund mündlicher oder schriftlicher Meinungsäußerung oder Propaganda verurteilt werden kann. Mittlerweile sind jedoch mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Redakteure und Journalisten weiterhin aufgrund ihrer Artikel zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt wurden. Auf der anderen Seite muss aber auch erwähnt werden, dass die Staatssicherheitsgerichte den neuen Bestimmungen Folge leisten. Bis vor kurzem war es Anwälten nicht gestattet dem Verhör von Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft dieser Gerichte beizuwohnen. Nach der Neureglung von Mitte Juli dieses Jahres sind nun die Anwälte aber bei den Verhören mit anwesend und dies zeigt, dass Reformen auch umgesetzt werden.

Reaktionen auf die Reformen

Die Reaktionen auf das 7. Anpassungspaket waren durchweg positiv. Neben den türkischen Medien waren auch mehrere Unternehmens- und Interessensverbände voll des Lobes. Das Militär hat sich außer den angeblichen Äußerungen während den Sitzungen des Obersten Militärrates bisher zurückgehalten. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Regierung schon seit geraumer Zeit mit dem Generalstab in Abstimmung und Konsultation dieses Reformpaket vorbereitet hat. Man war also informiert, weshalb keine extremen Reaktionen zu erwarten waren. Zudem muss man wiederholt erwähnen, dass die Armee natürlich den Weg der Türkei zur EU begrüßt. Sie versteht sich als Wächter des Atatürk’schen Erbes und im Sinne des Staatsgründers dürfte die EU-Orientierung der Türkei in jedem Falle sein, wenn nicht sogar die letztendliche Konsequenz der Ideen Atatürks. Die Neuregelung des Nationalen Sicherheitsrates ist sicherlich eine der mutigsten und grundlegendsten Reformschritte in der Geschichte der türkischen Republik. Die Zurückhaltung des Militärs zeigt nicht nur eine gewisse Übereinstimmung mit der Politik, das Militär scheint auch langsam seine Vorbehalte gegenüber der neuen Regierung abzulegen.

Zukünftige Entwicklungen

"Nun ist es an der Zeit, eine moderne Verfassung zu verabschieden", so Justizminister Cemil Çiçek in seiner Dankesrede an die Abgeordneten des türkischen Parlaments. Die Regierung hat kurz nach der Verabschiedung des Anpassungspaketes angekündigt, dass sie in Absprache mit der Opposition schon ein weiteres achtes Reformpaket vorbereite.

Dort soll zum einen die Immunität der Parlamentarier beschnitten werden. Während die Oppositionspartei CHP (Republikanische Volkspartei) für eine vollständige Abschaffung der Immunität plädiert, favorisiert die Regierung ein Modell der Teil-Immunität. Einig scheinen sich beide Seiten aber darüber, dass künftig auch Minister gerichtlich belangt werden können.

Des weiteren sollen die Rechte des Staatspräsidenten eingeschränkt werden. Lediglich bei der Ernennung von Staatssekretären soll er weiterhin alleinig entscheiden können, bei allen anderen wichtigen Versetzungen und Ernennungen soll er nur noch die Genehmigungsfunktion bekommen, eingeschlossen dabei auch die Ernennung von Richtern der Verfassungs- und Militärgerichte.

Das 8. Anpassungspaket soll wiederum die Beratungsfunktion des Nationalen Sicherheitsrates unterstreichen und weitere Vorschläge zur Reduzierung der zivilen und militärischen Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates sollen folgen. Des weiteren will man durch Grundgesetzänderung die Staatssicherheitsgerichte vollständig abschaffen sowie die Methoden zur Bestimmung der Mitglieder des Hohen Hochschulrates novellieren.

Die türkische Politik hat bisher wirklich vieles unternommen, um die Türkei auf EU-Kurs zu bringen. Entscheidend ist jetzt mehr als je zuvor die Umsetzung. Es ist zu erwarten, dass der EU Ende 2004 keine leichte Entscheidung bevorsteht, da ihr langsam die Argumente, die gegen eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sprechen, auszugehen scheinen. Wenn noch weitere Reformpakete folgen und insbesondere die Umsetzungen vernünftig voranschreiten, dann gibt es immer weniger Gründe, den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu verzögern, und dies wird man auch den Politikern und den Menschen in der Türkei kaum noch begreifbar darstellen können.

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