ผู้เผยแพร่แอสเสท

รายงานสถานการณ์ในประเทศไทย

Der Wahlkampf hat begonnen

ของ Susanne Käss
Der Nationalkongress Boliviens hat ein Wahlgesetz verabschiedet, das die Wahlen zur Plurinationalen Legislativen Versammlung (Asamblea Plurinacional Legislativa) regelt. Nach einem harten Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition wurde unter äußerst schwierigen Bedingungen diese Einigung erzielt, die den Wahlen am 6. Dezember den Weg ebnet. Seitdem ist der Wahlkampf eingeläutet und Regierung und Opposition formieren sich.

ผู้เผยแพร่แอสเสท

Der letzte offizielle Akt des derzeitigen Parlaments war die Verabschiedung des Ley del Régimen Electoral Transitorio, das die Modalitäten für die Wahlen der neuen Asamblea Plurinacional Legislativa klärt. Alle Ausführungsgesetze zur neuen bolivianischen Verfassung werden dann ab nächstem Jahr bereits vom neuen Parlament verabschiedet.

Besonders die Regierung hatte großes Interesse an einer schnellen Verabschiedung des Wahlgesetzes, um die Wahlen zum neuen Parlament sowie die Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftswahlen am 6. Dezember diesen Jahres zu garantieren.

Aus der Feder der Regierung stammte auch der erste Entwurf zum Wahlgesetz, der im März mit MAS-Mehrheit im Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Dieser Entwurf wurde von der Opposition scharf kritisiert, da er nach deren Meinung vorrangig das Ziel verfolgte, dem MAS im neuen Parlament eine möglichst breite Mehrheit zu verschaffen. Politikwissenschaftler und Politiker hatten bereits im Vorfeld angeführt, dass es dem MAS bei den Wahlen im Dezember vor allem um die Kontrolle der Legislative ginge. Evo Morales wähnt sich der Präsidentschaft sicher. Um seine Politik aber voll und ganz durchsetzen zu können, hofft er auf eine absolute Kontrolle der Legislative durch seine Partei. So führte er in einer Rede zum Anlass des Geburtstages des MAS am 28. März an: „Wir träumen davon, bei den nächsten Wahlen mit mehr als 70% zu gewinnen, Brüder und Schwestern, und wir sind nicht weit davon entfernt. Stellt euch vor, wenn wir Mehrheit im Senat haben, Mehrheit in der Abgeordnetenkammer und somit Mehrheit in der Asamblea Plurinacional Legislativa, dann wird alles verabschiedet werden, was die Volksbewegung will.“

Hauptkritikpunkt am ersten Entwurf war die starke Überrepräsentierung ländlicher gegenüber städtischer Räume. Nach einer Studie mehrerer unabhängiger NGOs hätte nach diesem Entwurf die Landbevölkerung, die 34,5% der Gesamtbevölkerung ausmacht, 64,3% der Abgeordneten gewählt, was auf die Gestaltung der Wahlkreise zurückzuführen gewesen wäre. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Einrichtung von 14 speziellen Wahlkreisen für die Wahl von Repräsentanten indigener Minderheiten im Abgeordnetenhaus. Die neue Verfassung sieht 130 Mitglieder im Abgeordnetenhaus vor, von denen laut Art. 146 die Hälfte in Direktwahlkreisen in den Departements und die andere Hälfte über Listenplätze der Parteien bestimmt werden sollen. Die Vertreter indigener Minderheiten sollen in Direktwahlkreisen bestimmt werden; der Entwurf der Regierung sah allerdings vor, die Zahl der nach Liste gewählten Abgeordneten um 14 zu reduzieren. Politikwissenschaftler führten an, dass auch schwächere Parteien über die Listenplätze Chance auf eine Repräsentation im Parlament hätten und die Stärke des MAS ganz klar die Direktwahlkreise seien. Der Entwurf der Regierung stelle einen klaren Verfassungsbruch dar, da er den Artikel 146 nicht respektiere.

Für weiteres Aufsehen sorgte der Entwurf, da er vorsah, dass die Kandidaten in den speziellen Wahlkreisen für Repräsentanten indigener Mitarbeiter von der Confederación de Indígenas del Oriente Boliviano (CIDOB), dem Consejo Nacional de Ayllus y Markas del Quollasuyo (CONAMAQ) oder der Confederación Sindical Única de Trabajadores Campesinos de Bolivia (CSUTCB) bestätigt werden müssten. Diese drei Organisationen der indigenen Landbevölkerung sind in der MAS-kontrollierten Nationalen Koordinierung für den Wandel CONALCAM (Coordinadora Nacional por el Cambio) organisiert und gelten als Basisorganisationen der Partei. Nach Meinung von Kritikern würde ein solches Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoßen, da unabhängige Kandidaturen unmöglich wären und von vorneherein eine Verbundenheit dieser Kandidaten mit dem MAS angenommen werden könnte. Auch die Wahlmöglichkeiten für die Bevölkerung und der Wettbewerb unter den Kandidaten würde beschränkt.

Kritik im Senat

Im Senat wurde der im Abgeordnetenhaus verabschiedete Entwurf nicht angenommen und somit wurde der Nationalkongress einberufen (Versammlung aller Senatoren und Abgeordneten unter Leitung des Vizepräsidenten), um das Gesetz zu verabschieden. Die Hauptkritikpunkte der Opposition betrafen die oben erläuterten Wahlkreise für Repräsentanten indigener Minderheiten, das Wählerregister und die Wahl der Bolivianer im Ausland.

Der Vorschlag des MAS sah vor, das aktuelle Wählerregister beizubehalten. Alle wahlberechtigten Bolivianer können sich freiwillig in Wählerlisten eintragen. Haben sie das getan, sind sie zur Wahl verpflichtet. Die Opposition hatte im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum am 25. Januar diesen Jahres mehrere Unregelmäßigkeiten angeführt. Nach einer Studie im Auftrag des Senatspräsidenten, die mit offiziellen Zahlen des Nationalen Wahlgerichtes arbeitet, seien die Eintragungen ins Wählerregister zwischen 2005 und 2009 in überdurchschnittlicher Weise gestiegen und zwar vor allem in Wahlkreisen, die Hochburgen des MAS darstellen. In manchen Wahlkreisen, alle mit deutlichen Mehrheiten für das Ja zur Verfassung, hätte dieser Anstieg bis zu 40% ausgemacht, wobei der nationale Durchschnitt nur bei 6% lag. Weiterhin führte die Opposition an, dass Grund zur Annahme bestünde, dass es eine hohe Anzahl an Mehrfachwählern gäbe. Da es Teile der Landbevölkerung gibt, die über keinen Personalausweis verfügen und oft auch nicht über eine Geburtsurkunde wurde auf Initiative des MAS eine Regelung eingeführt, nach der jeder einen Ausweis erhalten kann, der zwei Zeugen mit zur Polizei bringt, die seine Identität bestätigen. Es wird vermutet, dass durch diese Maßnahme zahlreiche Bürger mehrere Ausweise erworben und sich unter verschiedenen Namen mehrfach ins Wählerregister eingetragen haben. Ebenfalls wurden Fälle aufgedeckt, in denen Tote zur Wahl gegangen waren: Da es kein funktionierendes Meldewesen und keine Kontrollinstanzen gibt, haben scheinbar Familienangehörige die Ausweise der Verstorbenen für einen weiteren Wahlgang genutzt. Das für das Wählerregister zuständige Nationale Wahlgericht gestand ein, dass das Register hoffnungslos veraltet sei und bei ca. 700.000 eingetragenen Wählern (von 3,8 Millionen) Notwendigkeit zur Überprüfung bestünde. Aufgrund dieser Schwierigkeiten forderte der Senat die Einführung eines biometrischen Wählerregisters für die Wahlen im Dezember.

Der Entwurf der Regierung forderte die Einführung des Wahlrechts für bolivianische Staatsangehörige im Ausland und die Ermöglichung der Teilnahme bereits an den Wahlen im Dezember. Der Senat befürwortete das Wahlrecht für im Ausland lebende Bolivianer, bezweifelte allerdings, dass die Bedingungen für transparente Wahlen im Ausland bis Dezember ermöglicht werden können.

Der steinige Weg zur Einigung

In Mammutsitzungen suchte der Nationalkongress Anfang April nach Kompromissen. Für Aufsehen sorgten dabei vor allem die Strategien des MAS, um die Opposition zur Zustimmung zum Wahlgesetz zu bewegen. Dem MAS nahe stehende soziale Bewegungen kündigten an, den Kongress so lange zu umstellen und niemanden hinaus zu lassen, bis das Wahlgesetz verabschiedet sei. Trotz wiederholter Ankündigungen kam es nicht zu dieser Maßnahme. Als die Verhandlungen stockten sprachen ebenfalls die Abgeordneten und Senatoren des MAS Drohungen gegenüber der Opposition aus. Sollte diese ihre Zustimmung verweigern, so würden sämtliche Parlamentarier des MAS abdanken, der Kongress hätte somit kein Quorum mehr und die Regierung würde das Wahlgesetz per Dekret in Kraft setzen. Die einzige Daseinsberechtigung des Kongresses sei die Pflicht zur Verabschiedung des Gesetzes. Dieses Spektakel wurde sehr medienwirksam inszeniert: MAS-Parlamentarier unterzeichneten vor laufenden Kameras ihre Abdankungen und setzten der Opposition ein Ultimatum. Bei dieser Drohung kam in der Öffentlichkeit natürlich die Frage nach dem Selbstverständnis der MAS-Parlamentarier und ihrer Rolle in einem gewaltenteiligen System auf, da sie sich augenscheinlich nur als verlängerter Arm der Exekutive begriffen.

Weiteren Druck übte der Staatspräsident Evo Morales auf die Parlamentarier der Opposition aus, indem er kurz vor den Osterfeiertagen für die schnelle Verabschiedung des Gesetzes in Hungerstreik trat.

Am 14. April um 04.04 Uhr gelangte man im Kongress schließlich zu einer Einigung und das Wahlgesetz wurde verabschiedet. Diese friedliche Einigung in einer derart angespannten und emotionsgeladenen Situation ist als Erfolg für die Demokratie zu werten.

Das verabschiedete Wahlgesetz

Am 6. Dezember 2009 finden Wahlen für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten sowie zur Asamblea Plurinacional Legislativa statt. Außerdem wird es in den Departements La Paz, Cochabamba, Potosi, Chuquisaca und Oruro sowie in der Provinz Gran Chaco im Departement Tarija Autonomiereferenden geben. Am 4. April 2010 werden Departement- und Kommunalwahlen abgehalten.

Im verabschiedeten Gesetz wurde die Anzahl der Wahlkreise für Repräsentanten indigener Minderheiten auf 7 verringert. 6 dieser Wahlkreise gehen zu Lasten der über Listenplätze gewählten Abgeordneten und 1 zu Lasten der Direktwahlkreise. Die Kandidaten in diesen 7 speziellen Wahlkreisen müssen nicht von CIDOB, CONAMAQ oder CSUTCB bestätigt werden.

Die Wählerregister werden überarbeitet und es wird im In- und im Ausland ein biometrisches Wählerregister eingeführt.

Herausforderungen für das Nationale Wahlgericht

Das Nationale Wahlgericht steht nun vor der großen Herausforderung, das Wählerregister bis September zu erneuern und die Biometrie einzuführen. Experten zweifeln daran, dass das technisch überhaupt machbar ist. Nach Schätzungen von internationalen Organisationen dauert es zwischen 2 und 4 Jahren, ein funktionierendes, transparentes und verlässliches biometrisches System einzurichten. Die Regierung stellt 15 Millionen US-Dollar zur Verfügung, nach Schätzungen des Wahlgerichtes sind allerdings 60 Millionen US-Dollar notwendig. Kanada, die EU und UNDP haben ihre Unterstützung zugesagt.

Das Vertrauen ins Wahlgericht in der Öffentlichkeit ist gemindert, da der bei der Verabschiedung amtierende Präsident José Luis Exeni als Handlanger von Präsident Morales galt. Allerdings trat Exeni am 1. Mai unter Angabe von familiären Gründen von seinem Amt zurück. Morales ernannte noch am gleichen Tag Roxana Ybarnegaray als Nachfolgerin, die von 2001 bis 2005 ein Mandat als Richterin am Nationalen Wahlgericht inne hatte und als erfahren gilt. Vermutungen werden laut, dass Exeni zurückgetreten sei, weil das Wahlgericht in dieser kurzen Zeit solch hohe Anforderungen nicht erfüllen könne.

Ausblick: Wahlen im Dezember

Die Verabschiedung des Wahlgesetzes läutete offiziell den Wahlkampf ein. Für den MAS wird Evo Morales als Präsidentschaftskandidat und wahrscheinlich auch wieder Alvaro García Linera als Vizepräsidentschaftskandidat ins Rennen ziehen. Im Wahlkampf will Morales vor allem die Mittelklasse ansprechen, die sich in den letzten Monaten mehr und mehr von ihm abgewendet hat. Doch auch in der Basis des MAS gibt es Spannungen. CIDOB und Conamaq zeigten sich äußerst erbost über die Reduzierung der Wahlkreise für die Repräsentanten indigener Minderheiten. Die Regierung betont zwar, diesen Schönheitsfehler nach Einberufung der Asamblea Plurinacional Legislative gleich beseitigen zu wollen, doch die Glaubwürdigkeit der Regierung in Augen der indigenen Basisorganisationen ist angekratzt. Die CIDOB trat aufgrunddessen aus der Conalcam aus und kündigte an, die Beziehung zur Regierung überdenken zu wollen.

Aus ähnlichen Gründen bekommt Evo Morales aus den eigenen Reihen Konkurrenz. MAS-Mitbegründer und MAS-Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung Román Loayza gab Ende April seine Präsidentschaftskandidatur bekannt. Er will unter einem anderen Parteinamen für die sozialen Bewegungen und vor allem die indigenen Organisationen eintreten, die er von Morales verraten sieht. Bezeichnend sei seiner Meinung nach das Kabinett des Präsidenten, in dem es keinen einzigen indigenen Minister gibt.

Die Opposition konnte sich bis jetzt nicht auf einen einzigen Kandidaten einigen. Bisher haben drei Politiker ihre Kandidaturen bekannt gegeben.

Der ehemalige Vizepräsident und Aymara Victor Hugo Cardenas tritt für eine marktwirtschaftliche Politik und eine Politik der Aussöhnung zwischen Westen und Osten des Landes sowie zwischen indigener und nicht indigener Bevölkerung ein. Unter den Kandidaten der Opposition werden ihm die besten Chancen zugerechnet. Nachdem er am 25. April seine Kandidatur bekannt gab forderten Vertreter der Regierung, dass ihm wegen Zuwiderhandlung gegen die Interessen des Staates durch die Mitunterzeichnung eines Vertrages mit der Erdölfirma Enrin im Jahr 1994 während seines Mandats als Vizepräsident der Prozess gemacht werden müsse.

Victor Hugo Cardenas kann sich aufgrund eines Vorfalles im März diesen Jahres der Sympathie vieler Bolivianer sicher sein: Am 7. März drangen Hunderte von Dorfbewohnern in sein Haus in der Aymaragemeinde Huatajata ein, verwüsteten es, schlugen seine Frau und seine Kinder krankenhausreif und vertrieben sie. Die Anführer der Menge gaben an, dass es sich um die Vollziehung indigener Rechtssprechung handele. Victor Hugo Cardenas habe die Kampagne gegen die neue Verfassung angeführt und sich somit gegen die Interessen der indigenen Bevölkerung gestellt. Die neue Verfassung garantiert das Recht der Gemeinden auf indigene Rechtsprechung, ohne jedoch festzulegen, in welchen Bereichen und wie dieses Recht anzuwenden ist. Durch den Vorfall Cardenas wurde eine nationale Diskussion über parallele Rechtssysteme und die Ungenauigkeit der neuen Verfassung ausgelöst. Victor Hugo Cardenas vermutet hinter dem Vorfall Extremisten des MAS. Mit indigener Rechtssprechung habe diese Willkürjustiz nichts zu tun. Die Regierung wurde in der Öffentlichkeit scharf angegriffen, da sie das gewalttätige Vorgehen gegen die Familie Cardenas erst rechtfertigte. Cardenas müsse sich fragen, wie er seine Heimatgemeinde gegen sich aufgebracht habe. Wahrscheinlich habe er seine Pflichten in der Gemeinde nicht erfüllt. Als nur wenige Tage später von Indigenen eine Mine besetzt wurde und die indigene Rechtssprechung als Grundlage für eine Enteignung angeführt wurde, schwang die Rethorik der Regierung plötzlich um. Das Privateigentum sei in der neuen Verfassung garantiert und mit indigener Rechtssprechung hätten beide Aktionen nichts zu tun.

René Joaquino, ehemaliger Bürgermeister von Potosi, gab seine Präsidentschaftskandidatur für die Partei Alianza Social bekannt. Außerhalb des Departements Potosi werden ihm allerdings keine guten Chancen zugerechnet.

Ein weiterer Kandidat fürs Präsidentenamt ist der ländliche Führer Alejo Véliz, der allerdings bereits angekündigt hat, ebenfalls bereit zu sein, eine Allianz einzugehen und nicht auf eine eigene Kandidatur zu bestehen.

Sollte es dem Großteil der Opposition ni cht gelingen, sich auf einen Kandidaten zu einigen, so wird eine Gegenkandidatur zu Morales wohl recht aussichtslos sein. Victor Hugo Cardenas scheint bisher der einzige Kandidat zu sein, dem es gelingen könnte, die Unterstützung sowohl der Mittelklasse im Westen des Landes als auch breiter Bevölkerungsschichten in den Departements des Ostens, des so genannten Halbmondes zu gewinnen.

Die Opposition will sich vor allem für saubere Wahlen einsetzen. Nach der oben erwähnten Studie im Auftrag des Senatspräsidenten haben sich im Verfassungsreferendum die Wahlkreise mit Wahlbeteiligung über 95% im Vergleich zu 2005 vervierfacht. Interessant ist, dass in allen Wahlkreisen mit einer derart hohen Wahlbeteiligung ein sehr einheitliches Wahlverhalten festzustellen war: mindestens 95% der Wähler in diesen Wahlkreisen stimmten für die Verfassung. Ebenfalls interessant ist es, dass 84,2% der Wahlkreise mit einer Wahlbeteiligung von über 95% in den Departements La Paz, Cochabamba, Oruro und Potosi liegen, also in den Departements, wo das Ja zur Verfassung einen deutlichen Sieg erringen konnte. Die Wahlenthaltungen erreichten im Januar ein historisches Tief. Die Opposition sieht in diesen Daten Anlass zu Zweifeln an einem demokratischen und transparenten Wahlprozess.

Terrorismus in Santa Cruz?

In den frühen Morgenstunden des 16. April stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei im direkten Auftrag des Vizepräsidenten Álvaro García Linera das Hotel Las Américas in Santa Cruz und erschoss drei Männer: Den Rumänen Magyarosi Arpak, den Iren Dudier Michael Martin und den Hungar-Bolivianer Eduardo Rozsa, der ebenfalls die kroatische Staatsbürgerschaft besaß. Der Ungar Elot Toazo und der Kroate-Bolivianer Tardik Astorga wurden festgenommen. Die Männer werden von der Regierung beschuldigt, Terroristen gewesen zu sein und für die Separation des Departements Santa Cruz von Bolivien gekämpft zu haben.

Sie werden ebenfalls beschuldigt, am Abend des 15. Aprils ein Attentat auf das Haus des Kardenals Julio Terrazas in Santa Cruz verübt zu haben: Das Tor des Hauses wurde mit Dynamit gesprengt. Der Kardinal befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Santa Cruz und niemand wurde verletzt. Von einigen Oppositionellen wurde vermutet, dass Extremisten des MAS hinter dem Anschlag stecken könnten, um dem Kardinal einen Denkzettel zu verpassen. Dieser sowie andere katholische Autoritäten in Bolivien hatten vor Ostern massive Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung, die betont hatte, Bolivien sei nach der neuen Verfassung ein laizistischer Staat. Die Beteiligung des Militärs an den Osterprozessionen wurde unterbunden und es wurde dieses Jahr kein Alkoholverbot für Kneipen am Karfreitag verhängt, was in der Vergangenheit üblich gewesen war. Der Hotelbesitzer in Santa Cruz gibt an, die Männer hätten das Haus am 15. April nicht verlassen.

Schon nach kurzer Zeit erregte der Fall Santa Cruz den Argwohn der Öffentlichkeit. Laut der ersten Version der Polizei und der Regierung hätten die Terroristen sich gewehrt und es sei zu einer ca. 30minütigen Schießerei gekommen; man habe die Männer leider erschießen müssen. Dagegen spricht, dass alle drei Toten auf Ermittlungsfotos in Unterwäsche zu sehen sind. Sie scheinen im Schlaf überrascht worden zu sein. Es heißt ebenfalls, dass die Einschussstellen im Hotel nur in eine Richtung weisen, was schließen ließe, dass die Männer nicht reagiert haben. Ein Toter erscheint auf Fotos mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen. Ein Staatsanwalt aus La Paz leitet die Ermittlungen, weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft aus Santa Cruz sind daran beteiligt. Die Leichen wurden zur Autopsie noch in der gleichen Nacht nach La Paz transportiert. Ein unabhängiger Pathologe bewertete eins der Fotos der Leichen, auf dem ein Einschuss direkt ins Herz zu erkennen war. Seiner Meinung nach sei es unmöglich, so einen sauberen Schuss abzugeben, sollte sich die Person in Bewegung zu finden. Es sei sogar wahrscheinlicher, dass die Waffe direkt an den Körper angesetzt wurde und es sich um einen Kontaktschuss handelt. Ebenfalls stutzig macht die Tatsache, dass das Kameraüberwachungssystem des Hotels kurz vor dem Einsatz heruntergefahren wurde.

Die Regierung stellt den Einsatz als vollen Erfolg dar. Am Anfang hieß es, die Gruppe hätte unter Führung von Eduardo Rozsa einen Anschlag auf den Präsidenten geplant. Die Männer seien von Unternehmern aus Santa Cruz ins Land geholte und finanzierte Auftragsterroristen. In Santa Cruz löste diese Aussage und das gesamte Vorgehen in der Tatnacht und während der Ermittlungen Entrüstung aus. Man forderte konkrete Beweise. Daraufhin präsentierte Innenminister Rada ein Foto, auf dem eine Gruppe von Männern in Tarnanzügen und mit Waffen zu sehen war: dies sei die von Rosza organisierte Terrorgruppe in Santa Cruz. Schon am nächsten Tag meldeten sich alle Männer, die auf dem Foto zu sehen waren, öffentlich zu Wort und erklärten, dass es sich um ein Foto aus Facebook handele, auf dem sie bei der Ausübung ihres Hobbies Airsoft, einem Kriegsspiel mit Plastikwaffen, zu sehen seien, dass sie im Airsoftclub Santa Cruz praktizierten. Der Innenminister bat weder die Öffentlichkeit noch die Betroffenen um Entschuldigung.

Seit diesem Vorfall wird die Forderung nach konkreten Beweisen für die Anschuldigungen immer lauter, nicht nur seitens der bolivianischen Öffentlichkeit, sondern auch seitens der Heimatländer der Ermordeten. Der ungarische Botschafter in Argentinien, Matyás Joysa, besuchte seinen Landsmann Elot Toazo im Gefängnis. Entsetzt gab er danach bekannt, Toazo weise eindeutige Spuren von Misshandlung auf. Er gab weiterhin an, dass die Männer seiner Meinung nach kaltblütig erschossen worden seien. Dies nahm Präsident Morales zum Anlass, um sich die Einmischung von außen zu verbitten. Niemand hätte das Recht, die Männer zu verteidigen, die ihm nach dem Leben getrachtet hätten. So könne er ja fast zu dem Schluss kommen, die Autoritäten dieser Länder seien an den Terrorismusplänen beteiligt gewesen. Irland forderte die Übersendung der sterblichen Überreste von Dudier Michael Martin. Leider trafen diese in einem bereits fortgeschrittenen Stadium der Verwesung in Irland ein, was eine saubere Bestimmung der Todesursache unmöglich machte. Der Körper konnte nur noch am Gebiss identifiziert werden. Diese Tatsache lässt entweder auf die Unprofessionalität der Ermittler in Bolivien schließen, im schlimmeren Fall aber darauf, dass seitens der Autoritäten die Möglichkeit einer weiteren Autopsie durch die Iren nicht gewünscht war.

Momentan tauchen täglich neue „Beweise“ und Versionen des Geschehens auf. Interviews mit Rosza, die ein ungarischer Journalist mit ihm 2008 geführt hat, sollen dessen terroristische Ambitionen beweisen. Weiterhin tauchten Fotos auf, auf denen die ermordeten Männer mit Waffen posieren. Spezialisten zweifeln die Echtheit dieser Bilder an. Nun hat es in Santa Cruz mehrere Festnahmen von Männern gegeben, die Rozsa Waffen verkauft haben sollen. Der Präsident sorgte für Aufsehen, als er angab, Unternehmer per Dekret enteignen zu wollen, denen eine Finanzierung der Gruppe nachzuweisen sei. Im Moment wird der Repräsentant der NGO Human Rights in Bolivien, Hugo Achá, verdächtigt, die Gruppe finanziert zu haben. Morales will, dass die NGO das Land verlässt. Human Rights bestreitet in einer internationalen Pressemitteilung jegliche Verwicklung in separatistische Tendenzen in Santa Cruz und beschuldigt stattdessen die Regierung, sie ausweisen zu wollen, da sie wiederholt auf Menschenrechtsverletzungen in Bolivien hingewiesen hätten.

Niemand zweifelt an, dass die Gruppe um Rozsa wirklich in illegale Aktivitäten verwickelt gewesen sein könnte. Allerdings stößt das intransparente Vorgehen der Regierung und die vielen Anschuldigungen ohne konkrete Beweise auf Unverständnis in der Bevölkerung und vor allem die Menschen in Santa Cruz fühlen sich bedroht. Man hat Angst, dass der Vorfall der Regierung gelegen kommt, um sich unliebsamer politischer Gegner im Osten des Landes zu entledigen. Seit diese Vorwürfe aufgekommen sind heißt es nun, die Terroristen hätten Pläne gehabt, den Präfekten von Santa Cruz, Ruben Costas, umzubringen.

Die Autoritäten in Santa Cruz und die Vertreter der Autonomiebewegung haben öffentlich jegliche separatistische Tendenzen geleugnet und den Terrorismus verurteilt. Allerdings fordern sie ein transparentes Ermittlungsverfahren und Beweise für konkrete Anschuldigungen. Um das Land nicht noch tiefer zu spalten und Vorwürfen zu entkommen, die Regierung sei selbst in unsaubere Vorfälle im Zusammenhang mit dem Fall verwickelt, sollte auch diese größtes Interesse an einer schnellen Aufklärung der Vorkommnisse haben.

แชร์หน้านี้

ผู้เผยแพร่แอสเสท

comment-portlet

ผู้เผยแพร่แอสเสท

ให้โดย

Auslandsbüro Bolivien

ผู้เผยแพร่แอสเสท

เกี่ยวกับชุดนี้

Konrad-Adenauer-Stiftung มีสำนักงานตัวแทนใน 80 ประเทศในห้าทวีป พนักงานในต่างประเทศสามารถให้รายงานเบื้องต้นเกี่ยวกับสถานการณ์ปัจจุบันและการพัฒนาในระยะยาวในประเทศของตนได้ และผู้ใช้เว็บไซต์สามารถเข้าไปดูการวิเคราะห์ ข้อมูลพื้นฐานและการประเมินผลเฉพาะของ Konrad-Adenauer-Stiftung เหล่านั้นใน "country reports" ได้

ข้อมูลการสั่งซื้อ

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland