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Zum Umgang mit indigenem Gewohnheitsrecht

ของ Rudolf Huber

Maßnahmen des Programms “Rechtsstaat und Demokratie” in Mexiko

Seit 2003 unterstützt das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Projekt des Obersten Gerichtshofs von Oaxaca zur Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Pflichtverteidigern und sonstigem Gerichtspersonal des südlichen mexikanischen Bundesstaates. Diese geographisch und demographisch vielfältige Region gehört zu den ärmsten Gegenden Mexikos und weist eine Vielzahl indigener Bevölkerungsgruppen auf.

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Die Seminare, Workshops und interinstitutionellen Treffen werden in den Provinzstädten Tuxtepec, Huajuapan de León, Santo Domingo Tehuantepec und Santa Cruz Huatulco durchgeführt.

An jedem dieser Austragungsorte finden folgende Einzelveranstaltungen statt:

  • Workshops mit Richtern und Gerichtsassistenten zur Klärung häufig in erster Instanz begangener prozessualer Fehler und zur Vermittlung bestimmter vom Obersten Gerichtshof entwickelter Auslegungskriterien im Straf- und Zivilrecht. Neben den Richtern der ersten Instanz richten sich diese von den obersten Richtern inhaltlich vorbereiteten und geleiteten Workshops auch an die „secretarios judiciales“, die als juristische Assistenten der Richter die Hauptlast der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit tragen.
  • Interinstitutionelle Treffen zwischen Mitgliedern der örtlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidigern. Ziel ist die Klärung häufig auftretender Differenzen oder Koordinationsschwierigkeiten. Gleichzeitig dienen die Treffen damit unmittelbar der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Organen der Strafrechtspflege.
  • Ausbildungsworkshops für örtliche Friedensrichter („Alcaldes municipales“)

Die Seminarreihe des Rechtsstaatsprogramms ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterbildung der Angehörigen der Gerichtsbarkeit im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit wird durch den persönlichen Einsatz der obersten Richter deutlich. Es wird folglich nicht nur auf Hilfe von außen gesetzt, sondern das eigene Know-How gewinnbringend eingesetzt. Die Workshopreihe findet nicht in der Hauptstadt des Bundesstaates, sondern in vier verschiedenen Regionen Oaxacas statt, wodurch sich die obersten Richter den unterschiedlichen Zielgruppen auf unterschiedlicher örtlicher Ebene nähern können. Das Konzept geht somit über eine reine Wissensvermittlung hinaus. Bei den sogenannten interinstitutionellen Treffen steht vielmehr der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren des Strafverfahrens im Vordergrund.

Ausbildungsworkshop „Alcaldes municipales“

Seit 2004 werden Ausbildungsworkshops in die Seminarreihe integriert, die sich an die sogenannten „alcaldes municipales“ (örtliche Friedensrichter) und somit unmittelbar an die Zielgruppe „indigene Bevölkerung“ richtet. Ziel der Ausbildungsworkshops ist die Aufklärung über die gesetzlichen Rechte und Pflichten dieses Amtes, um weit verbreitete Missverständnisse und Unkenntnis auszuräumen und die damit zusammenhängende Überschreitung der staatlich verliehenen Befugnisse zu vermeiden.

Die für ein Jahr von den Gemeindemitgliedern nach den örtlichen „Sitten und Gebräuchen“ („usos y costumbres“) gewählten Alcaldes, die mehrheitlich einer der indigenen Ethnien Oaxacas angehören, fungieren als Hilfspersonen der erstinstanzlichen Gerichte und üben darüber hinaus eine Schiedsfunktion bei Streitigkeiten (z.B. bei Landkonflikten) innerhalb der Gemeinde aus. In der Regel handelt es sich dabei um eine herausragende und moralisch integre Persönlichkeit der Gemeinde. Trotz der gesetzlichen Anforderung, dass die Alcaldes zumindest Lesen und Schreiben können sollten, ist der Bildungsstand oft sehr niedrig.

Aus Unkenntnis über ihre Funktion und die gesetzlichen Grundlagen wenden sie häufig indigenes Gewohnheitsrecht an, das zum Teil geltendem (Verfassungs-) Recht widerspricht. Auch laufen sie dadurch Gefahr, ihre gesetzlich verliehenen Hoheitsrechte zu überschreiten und folglich im strengen Sinne „Amtsmissbrauch“ zu begehen, wenn sie bspw. Eheschließungen vornehmen oder Scheidungen vollziehen. Das Vermeiden dieser Konfliktsituationen zwischen Gesetz und indianischem Gewohnheitsrecht ist daher wichtiger Bestandteil dieser Workshopreihe, die von örtlichen Richtern vorbereitet und geleitet wird. Sie machen sich dadurch bei den Alcaldes bekannt und bieten sich als Ansprechpersonen an. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer im Vorfeld der Workshops ein Handbuch über gesetzliche Grundlagen, Rechte und Pflichten der Alcaldes .

Indigene Rechte und Rechtsstaatsprogramm der KAS

Die Ausbildungsworkshops der Alcaldes municipales führen das Rechtsstaatsprogramm an die Thematik der Achtung indigener Rechte heran, bestehende Kontakte mit den indigenen Bevölkerungsgruppen in Oaxaca werden vertieft. Die Förderung politischer Partizipation der indigenen Bevölkerung sowie die Anerkennung und Verwirklichung ihrer Rechte als marginalisierte Bevölkerungsschicht gehören zu den besonderen Zielen der internationalen Zusammenarbeit der KAS in Lateinamerika.

Im Bemühen um eine Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bringt das Rechtsstaatsprogramm diese Themen zunehmend in die öffentliche Debatte ein; Vertreter der indigenen Bevölkerungsschicht werden nach Möglichkeit in die Bildungsangebote einbezogen. Ebenso ist die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte ein übergeordnetes Ziel des Rechtsstaatsprogramms der KAS in Lateinamerika. Die völkerrechtliche Grundlage für die Achtung der Rechte und Unversehrtheit indigener Völker ist neben den allgemeinen Menschenrechtsabkommen das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker, das bislang von 13 lateinamerikanischen Staaten ratifiziert worden ist; dazu gehören Bolivien, Ecuador, Peru, Guatemala und Mexiko, die einen besonders hohen Anteil indigener Bevölkerung aufweisen.

Die Fortsetzung der politischen und rechtlichen Marginalisierung dieser Bevölkerungsschicht birgt gerade in diesen Ländern ein enormes Risiko für deren demokratische Entwicklung in sich. Denn die kontinuierliche Nichtbeachtung ihrer legitimen Interessen hat eine Radikalisierung und grundsätzliche Staatsfeindlichkeit zur Folge, die den Nährboden für den sich auf dem Kontinent ausbreitenden Neopopulismus bilden: In Venezuela findet der linkspopulistische Präsident Hugo Chávez eine große Anhängerschaft für seine „bolivarianische Revolution“ innerhalb der indigenen Bevölkerung, in Bolivien sorgen die gegen den „Ausverkauf der Energieressourcen“ protestierenden Indígena-Bewegungen seit Jahren für politische Instabilität, und in Mexiko ist der Aufstand der Zapatisten in Chiapas in den neunziger Jahren noch in guter Erinnerung. Die Beteiligung der indigenen Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen und die Anerkennung ihrer eigenen Kultur und Rechtstraditionen ist daher fundamental, um sie für demokratische und rechtsstaatliche Werte zu gewinnen.

Die enorme Diskrepanz zwischen traditionellem indigenen und dem staatlichen, von der Aufklärung und modernem Rechtsverständnis geprägten Recht stellt oftmals ein unüberbrückbares Hindernis dar. Trotz unbestreitbarer Akzeptanzvorteile eigener Rechtstraditionen dürfen die Achtung elementarer Menschenrechte und das staatliche Gewaltmonopol keinesfalls hinter indigenem Gewohnheitsrecht zurückstehen. Dennoch ist eine Annäherung zwischen den beiden Welten in vielen Bereichen möglich: Die Mediation und außergerichtliche Streitschlichtung im Falle von zivilrechtlichen Konflikten zwischen Gemeindeangehörigen oder geringfügigen Straftaten können zum Beispiel im Rahmen indigener Rechtstraditionen erfolgen, solange die getroffenen Entscheidungen oder verhängten Sanktionen keine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung des Betroffenen nach sich ziehen. Umgekehrt ist neben einer derartigen Anerkennung indigener Rechtstraditionen von staatlicher Seite vor allem die Gewährleistung besonderer Verfahrensgarantien für Angehörige indigener Gemeinschaften innerhalb staatlicher Gerichts- und Verwaltungsverfahren wichtig, bspw. die zwingende Bereitstellung eines Dolmetschers oder eines sprachkundigen Rechtsbeistandes. Trotz der bisweilen bestehenden Schwierigkeiten, geeignete Personen ausfindig zu machen, stellt die Nichtbeachtung dieser Voraussetzung einen schweren Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens dar. Oftmals verstoßen Angehörige indigener Volksgemeinschaften gegen staatliche Gesetze, entweder in Unkenntnis der Strafbarkeit oder aus der Not zur Selbstversorgung, wie zum Beispiel in den mexikanischen Bundesstaaten Guerrero und Oaxaca durch den Verzehr oder Verkauf von Schildkröteneiern.

Maßnahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes der indigenen Bevölkerung sollten daher auf zwei Ebenen erfolgen: Auf der einen Seite können sie auf eine Anerkennung gewohnheitsrechtlicher Streitschlichtung hinwirken, auf der anderen Seite die Berücksichtigung indigener Identität und Rechtstradition in Gerichts- und Verwaltungsverfahren durch das Einräumen besonderer Verfahrensgarantien zum Ziel haben.

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