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Auszug aus dem politischen Tagebuch von Wolfgang Schäuble

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Wolfgang Schäuble, Der Vertrag - Wie ich über die deutsche Einheit verhandelte, Stuttgart 1991, S. 275

"...Ein Volkskammer-Gesetz vom 24. August 1990 über die Sicherung und Nutzung der Stasi-Daten, durch Beschlüsse am 30. August 1990 noch einmal bekräftigt, zähle ich bei allem Respekt vor den Motiven der Abgeordneten nicht zu den ganz weisen Beschlüssen. Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Abgeordnete Hans Gottfried Bernrath, verwies darauf, dass die Volkskammer Regelungen verabschiedet habe, "die sehr viel schlechter als das sind, was wir hier als Übergangsregelung anbieten".

Die Schwächen lagen auf der Hand: Statt zusammengefasster zentraler Lagerung der Akten, wie die Sicherheit es verlangt hätte, war die Archivierung an sechs ver-schiedenen Stellen der DDR vorgesehen. Es sollte nicht nur einen alleinverantwort-lichen Beauftragten der Volkskammer geben, sondern dazu noch fünf Bevollmächtigte der neuen Länder. Der Ausschuss-Vorsitzende Bernrath merkte dazu an, die fünf Bevollmächtigten würden "in den Ländern unter der Interessenlage der dort jeweils politisch durchsetzungskräftigeren Fraktionen" unterschiedliche Praktiken im Umgang mit den Akten entwickeln, "während wir nach unserem Vorschlag eine einheitliche Praxis bekommen". Inakzeptabel erschien auch die Bestimmung des Volkskammergesetzes, betroffenen Bürgern solle die Auskunft über ihre eigenen Stasi-Akten verweigert werden können, "wenn Interessen anderer Staaten" dem entgegenstünden. Sollte hier die Sowjetunion geschont werden? Nach unserem Selbstverständnis durfte das nicht stehen bleiben. Krause und ich waren einer Meinung: Das Gesetz konnte so nicht in den Einigungsvertrag übernommen werden. Neusel und Gauck arbeiteten noch in der Nacht vom 30. auf den 31. August, vor Paraphierung des Einigungsvertrages, während ich im Kanzleramt saß, jene Regelung aus, die wir dann abgezeichnet haben: Die von der Stasi gewonnenen personenbezogenen Infor-mationen beträfen eine Vielzahl von Bürgern aus ganz Deutschland. Das Aufbewahren, Nutzen und Sichern dieser Unterlagen bedürfe einer umfassenden gesetzlichen Regelung durch den gesamtdeutschen Gesetzgeber. Ein in der Ausübung seines Amtes unabhängiger Sonderbeauftragter der Bundesregierung, benannt durch die DDR, solle für die sichere Verwahrung und den Schutz vor unbefugtem Zugriff zuständig sein. Dem Sonderbeauftragten zur Seite gestellt werde ein fünfköpfiger Beirat der Bundesregierung, in dem die Mehrheit der Mitglieder, also mindestens drei, aus dem Gebiet der ehemaligen DDR stammen sollen. Das Bundesarchiv und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz würden zur Unterstützung des Sonder-beauftragten eingesetzt. Die Dateien und Unterlagen seien gesperrt, ihre Löschung unzulässig; sie seien im ehemaligen Gebiet der DDR zu lagern. Die personenbe-zogenen Daten dürften nur für folgende Zwecke genutzt werden: für Rehabilitierung und Widergutmachung, für die Überprüfung parlamentarischer Mandatsträger mit deren Zustimmung, für die Weiterverwendung und die Einstellung von Personen im öffentlichen Dienst, für die Verfolgung von Straftaten der Stasi.

Das Volkskammer-Gesetz wurde durch den Einigungsvertrag aufgehoben..."

(Seite 275)

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