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Privatisierung öffentlicher Aufgabenerfüllung

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Begleittext

Der Begriff Privatisierung ist mehrdeutig. Er kann sich u.U. ausschließlich auf die Rechtsform eines Unternehmens beziehen. In einem ersten Schritt zur Privatisierung wird oft eine öffentliche Organisationseinheit in ein Unternehmen des Privatrechts überführt, ohne daß jedoch Private finanziell an der Gesellschaft beteiligt werden. Auch dies schließt aber eine verstärkte Auftragsvergabe der Gesellschaft an Private oder eine Ausgliederung von Teilaufgaben – z.B. als Konzessions- oder Franchise-Modell – nicht aus.


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