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Prozeß III

Planungsebenen

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Begleittext

Jede Form des Planens und Bauens findet in genau festgelegten Bereichen statt:
Bei der Errichtung eines Gebäudes ist in erster Linie die Grundstücksgrenze maßgebend.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes oder Stadtentwicklungsplanes wird in der Regel durch die Stadtgrenze bestimmt.
Landes-, Gebiets- und Kreisentwicklungspläne vollziehen sich ebenfalls in feststehenden Gebietsgrenzen.
Innerhalb und zwischen den verschiedenen Planungsebenen sind unterschiedliche Abstimmungsprozesse erforderlich.

Legende:
Gesetzliche Formvorschriften
Ohne gesetzliche Formvorschriften


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