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Zu viel oder zu wenig Schutz für Arbeitnehmer

II. Rechtspolitische Gespräche zum Sozial- und Arbeitsrecht

Ob Datenschutz oder Diskriminierung wegen des Alters - am Arbeitplatz gibt es viele rechtliche Regelungen, die manchen nicht weit genug gehen und an anderen Stellen den Arbeitnehmer zu wenig schützen. Welche Probleme es gibt und wie darauf reagiert werden kann, diskutierten Politiker und Juristen im Rahmen der 2. Rechtspolitischen Gespräche mit dem Schwerpunkt Sozial- und Arbeitsrecht.

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Zur Einstimmung auf die vielfältigen Themen sprachen der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, über die aktuelle Situation der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aus Sicht der Bundesministerin.

Den zweiten Veranstaltungstag leitete der Rechtswissenschaftler der Universität Bonn, Prof. Dr. Gregor Thüsing, mit dem Thema „Arbeitsrecht und Vertragsfreiheit“ ein. Er stellte anhand mehrerer konkreter Beispiele dar, dass dem Arbeitnehmer im Arbeitsrecht in gewissen Situationen zu viel, häufig jedoch auch nicht genügend Schutz gewährt wird und ging auf den Nutzen der AGB-Kontrolle in diesem Konflikt ein. Im Wesentlichen sei dies eine Schwierigkeit, die aus dem nur schwer zu gewichtenden Verhältnis zwischen Arbeitnehmerschutz und Vertragsfreiheit resultiere.

Ein-Euro- und Mini-Jobs als normale Arbeitsverhältnisse?

Anschließend gingen Dr. Thomas Vießmann und Dr. Christiane Padé als Richter am Bayerischen Sozialgericht beziehungsweise Richterin am Sozialgericht Freiburg auf die Beschäftigungsverhältnisse des SGB II ein. Vießmann erklärte zuerst Rechtsprobleme rund um den Ein-Euro-Job wie die Mehrpolarität eines solchen Arbeitsverhältnisses zwischen Leistungsempfänger, Leistungsträger, Maßnahmeträger und auch den sonstigen Bewerbern auf dem ersten Arbeitsmarkt. Weiter zeigte er auf, dass die Verknüpfung staatlicher Sanktionen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit dem Bezug von Grundsicherungsleistungen gerechtfertigt sei. Dabei stellte er jedoch zugleich klar heraus, dass das Existenzminimum nicht an Bedingungen geknüpft werden könne, da es ein Grundrecht auf ein Existenzminimum gäbe.

Auch Minijobs haben ihre Attraktivität sowohl für Arbeitsgeber, als auch für Empfänger vom Arbeitslosengeld II. Aber sind es auch eine normale Arbeitsverhältnisse? Dieser Frage ging Sozialrechtlerin Dr. Christiane Padé in ihrem Vortrag und hob zugleich Gründe für die gesetzliche Förderung von Minijobs hervor. Außerdem nannte sie Argumente, die dafür sprechen, die Einkommensgrenze für Minijobs in Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende festzulegen.

Altersdiskriminierung und Datenschutz

Ein weiteres Feld, wo rechtlicher Schutz nötig ist, ist die Altersdiskriminierung. Doch auch hier gibt es Probleme in der Rechtspraxis, sagt Markus Krumbiegel, der als Richter am Arbeitsgericht Nürnberg arbeitet. Er stellte klar, dass es sich hierbei neben dem Schutz älterer Arbeitnehmer durchaus auch um den Schutz jüngerer Arbeitnehmer vor mittelbarer und unmittelbarer Altersdiskriminierung gehe. Er betonte die Bedeutung dieses Themas auf europäischer Ebene, veranschaulichte die Formen der Altersdiskriminierung und zeigte die Schwierigkeit bei der Vereinbarung des deutschen Kündigungsschutzes mit dem Gemeinschaftsrecht auf.

Ein aktuell brisantes Thema und zunehmend wichtigerer Aspekt am Arbeitsplatz ist der Datenschutz. Der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Dr. Ole Schröder, ging daher auf die Spannungsfelder des Beschäftigtendatenschutzes ein. Er zeigte das Fehlen einer Kodifikation des Beschäftigtendatenschutzes auf und formulierte, welche Ansprüche an diese zu stellen seien. Darüber hinaus beschrieb er verschiedene Situationen der Datenerhebung, die in einem starken Spannungsverhältnis stehen und ging auf die Frage ein, ob der Arbeitnehmer im Sinne einer informationellen Selbstbestimmung selbst in eine Überwachung einwilligen kann.

Über die Frage „Gibt es noch Entscheidungsfreiheit für den deutschen Richter? – Zum Zwang der Vorlage an den EuGH“ referierte anschließend Dr. Bernhard Joachim Scholz, der selbst Richter am Sozialgericht in Mainz ist. Er beschrieb gegenwärtige Probleme des Mehrebenensystems, beispielsweise die fehlende Rechtssicherheit. Sogleich skizzierte er Ziele, die zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses angestrebt werden müssten. Die große Aufgabe sei es, Austausch und Einklang zwischen den Ebenen herzustellen und ein System ohne Über- und Unterordnung entstehen zu lassen. Es solle kein Machtkampf herrschen, sondern wechselseitige Achtung und Akzeptanz der Entscheidungen.

Zum Schluss der Veranstaltung zog die Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Elke Roos, das Resümee einer erfolgreichen Veranstaltung. Alle dargebotenen Themen lägen am „Puls der Zeit“. Es seien zwar nicht überall Lösungen für die Probleme gefunden worden, jedoch neue, offengebliebene Fragen aufgeworfen sowie nötige Forderungen formuliert worden.

Mitarbeit: Julia Walter

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