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Báo cáo quốc gia

Neue Führungsspitze der EU

của Dr. Peter R. Weilemann †
Nach wochenlangen Spekulationen, mühsamen Sondierungsgesprächen und intensivem Tauziehen in der Schlussrunde haben die Staats- und Regierungschefs der EU auf einem Sondergipfel das Personalpoker um die neue Führungsspitze der EU beendet.

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Die Aufgabe des Präsidenten des Europäischen Rates wird der Belgier Hermann van Rompuy wahrnehmen. Er wird sein Amt am 1. Januar 2010 antreten. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist, soll Catherine Ashton aus Großbritannien werden. Sie braucht noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und wird ihr Amt mit Beginn der Einführung der neuen Kommission ausüben. Nachdem bereits im Juli mit Jerzy Buzek der neue Präsident des Europäischen Parlaments gewählt wurde und Kommissionspräsident Barroso im September vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit im Amt bestätigt worden war, ist die neue Führungsriege der EU nunmehr komplett.

Der 1947 in Brüssel (Etterbeek) geborene van Rompuy war seit Dezember 2008 belgischer Premierminister. Seine politische Heimat sind die flämischen Christdemokraten, denen er seit seiner Jugend angehört und deren Vorsitzender er in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren war. 1995 wurde er zum ersten Mal als Abgeordneter des belgischen föderalen Parlaments gewählt. Von 2007 an war er Präsident der Zweiten Kammer. Van Rompuy hat Erfahrung als Staatssekretär für Finanzen, als Budgetminister und Vizepräsident. Seinen Ruf als graue Eminenz der belgischen Politik hat er sich über seine Beteiligung an vielen, in Belgien immer schwierigen Kabinettsbildungen, unter anderem der Regierungen von Wilfried Martens und Luc Dehaene, erworben. Die Qualitäten die ihn dabei auszeichneten dürften auch ausschlaggebend für das einmütige Votum der Staats- und Regierungschefs gewesen sein. Zuhören können, in Verhandlungen Sieger schaffen, Politiker einen.

Er habe das neue Amt nicht angestrebt, werde es aber voller Enthusiasmus wahrnehmen, erklärte er bei seinem ersten öffentlichen Auftritt. In einem vorbereiteten Text, den er abwechselnd französisch, englisch und flämisch sprechend ablas, gab er erste Hinweise auf sein Amtsverständnis. Es sei gekennzeichnet durch einen doppelten Ansatz: Respekt für die Interessen und Befindlichkeiten jeden einzelnen Landes. Entsprechend solle jeder Mitgliedstaat als Gewinner aus den Verhandlungen herausgehen. Erläuternd fügte er später, auf eine Frage zu seiner Haltung zur Türkei antwortend, hinzu: Seine persönliche Meinung sei der des Europäischen Rates untergeordnet. Für die Amtsführung sei völlig egal was er persönlich denke, politisch irrelevant. Seine Rolle sei es, Konsens zu suchen.

Wer van Rompuy in der belgischen Politik beobachtet hat, weiß, dass diese Selbstbescheidung Methode hat und die Verpackung eines zielstrebigen Willens ist. Es ist kein Zufall, wenn jemand Minuten nach der entscheidenden Sitzung zu seiner Ernennung einen in drei Sprachen verfügbaren schriftlichen Text zu seinem Amtsverständnis auslegen kann. Van Rompuy wird das Amt stärker prägen als viele glauben und es wird im Geiste guter europäischer Tradition ausgeführt werden.

Während die Benennung van Rompuys schon seit einiger Zeit absehbar war, kam der Name des Hohen Beauftragten für manchen vielleicht überraschend. Zumindest zog die Kandidatin erst spät an ihren Mitbewerbern vorbei. Die 1956 in Upholland in England geborene Catherine Ashton ist seit Oktober 2008 Mitglied der Europäischen Kommission mit Zuständigkeit für Handelspolitik. Zuvor war sie von Gordon Brown aus der Position einer parlamentarischen Staatssekretärin im Justizministerium zur Vorsitzenden des Oberhauses und zum Lord President of the Council ernannt. Seit 1999 ist die studierte Wirtschaftwissenschaftlerin zur Life Peer geadelt. Die Baronness of Upholland verfügt über langjährige politische Erfahrung in der britischen Politik, insbesondere im Bereich der Justiz. Ihre außenpolitische Erfahrung ist eher begrenzt. Bei ihrer Vorstellung durch den schwedischen Ratspräsidenten Reinfeld und Kommissionspräsident Barroso beriefen sich alle drei auf Kenntnisse, die sie als Handelskommissarin erworben habe. Fast wortgleich mit ihrem offiziellen Lebenslauf als Kommissarin verwies sie darauf, dass sie in ihrer Zeit im Justizministerium auch Verantwortung für Verhandlungen mit Indien und Südafrika über internationalen Handel mit Rechtsdiensten gehabt habe. Ihre europapolitische Kompetenz, so Barroso, habe sie bewiesen als sie den Lissabon Vertrag im Oberhaus erfolgreich zur Abstimmung gebracht habe. Sie verfüge über den Geist der Gemeinschaft. Mit ihr bleibe Großbritannien dem europäischen Projekt verpflichtet. Es ist der britischen Politikerin, die Ende der siebziger aktiv in Friedensbewegungen (Campaign for Nuclear Disarmement) engagiert war, zuzutrauen, dass sie mit Macht das Amt auszufüllen sucht. Der Eindruck ist aber schwer von der Hand zu weisen, dass in ihrem Falle nicht die Kompetenz und das fachliche Profil ausschlaggebend waren, sondern andere Kriterien: Neben der Einbindung Großbritanniens die Besetzung eines Spitzenamtes mit einer Frau. Hinzu kam, dass die Sozialisten den Posten für sich reklamierten aber nur ein knappes Personalangebot zur Verfügung hatten.

Unabhängig von der Beurteilung der Qualität der jetzt getroffenen Entscheidungen muss man angesichts der Debatten der letzten Wochen und Monate festhalten, dass das Auswahl- und Nominierungsverfahren der Führungsspitze der Europäischen Union noch nicht ausgereift ist und die Freude über das mit hohen Erwartungen verbundene Inkrafttreten des Lissabon Vertrages etwas getrübt wird. Schon das Benennungsverfahren des Kommissionspräsidenten hatte angesichts des asymmetrischen Vorgehens der Parteifamilien – in Ermangelung eines eigenen Kandidaten hatten sich Grüne und Sozialisten darauf versteift den EVP-Kandidaten zu verhindern – zu unnötigen Verzögerungen geführt. Auch jetzt galt es eine Vielzahl von Kriterien – politische Zugehörigkeit, regionale Ausgewogenheit, angemessene Vertretung von kleinen und großen Mitgliedsstaaten, zuletzt noch besonders forciert: Geschlecht und Repräsentanz aus den neuen Mitgliedsstaaten –, zu berücksichtigen. Ein wichtiger Faktor der Schwierigkeiten der Entscheidungsfindung bei der Besetzung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates und des Hohen Beauftragten/Vizepräsidenten war allerdings auch, dass über deren Tätigkeitsbeschreibung, das Stellenprofil sozusagen, keine klaren Aussagen im Vertrag zu finden sind und daher unterschiedliche Vorstellungen gab und gibt.

Während in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt wurde mit dem neuen Präsidenten würde die EU auch nach außen ein erkennbares Gesicht erhalten, deutet die jetzt getroffene Entscheidung darauf hin, dass die Staats- und Regierungschef eher einen Manager ihrer Geschäfte, einen „König des internen Kompromisses“, denn einen Gestalter europäischer Politik wollten. Der Vertrag legt dies auch nahe. Der Präsident wird von seinen Peers mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre, maximal fünf Jahre, benannt. Er hat keine zusätzliche Kompetenzen und wird nur über einen kleinen Stab – im Gespräch sind sechzig Mitarbeiter – verfügen. Darüber hinaus leitet er „nur“ die Sitzungen des Europäischen Rates und des neuen Allgemeinen Rates, bereitet diese vor und kümmert sich um die Unsetzung. Der künftig abgetrennte Außenministerrat steht unter der Leitung der Hohen Beauftragten. Die anderen Räte werden von der jeweiligen Präsidentschaft geleitet. Die rotierende Präsidentschaft zwischen den Mitgliedstaaten bleibt also auf dieser Ebene bestehen und ist nur insofern geändert als jeweils drei Länder in einer Team- bzw. Trio-Präsidentschaft versuchen, ein gemeinsames Präsidentschaftsprogramm umzusetzen. Der Europäische Rat ist mit Lissabon zwar ein Organ der EU. Dabei muss man berücksichtigen, dass der Gesetzgeber der Union, der Rat, zusammen mit dem Parlament bleibt und das Initiativrecht weiterhin der Kommission gehört.

Im Vergleich zur Hohen Beauftragten, die als Vizepräsidentin der Kommission implizit die Zustimmung des Parlaments braucht und auf einen eigenen Apparat, den neuen Auswärtigen Dienst, zurückgreifen kann, ist der ständige Präsident sowohl was demokratische Legitimation als auch das zur Verfügung stehende Instrumentarium betrifft, schlechter ausgestattet. Was das Gesicht der EU nach außen betrifft könnte die Hohe Beauftragte sicherlich auch zu einem schwierigen Konkurrenten des Kommissionspräsidenten werden. In der jetzigen Konstellation ist das eher nicht zu erwarten.

Als erste Bilanz bleibt festzuhalten, dass die Führungsstruktur der Europäischen Union nicht klarer geworden ist. Statt drei Spitzenpositionen – Parlamentspräsident, Kommissionspräsident und Vorsitz der Präsidentschaft – gibt es nunmehr viereinhalb – nimmt man die Hohe Beauftragte hinzu - und stellt eine noch nicht ausdefinierte Rolle des Vorsitzenden der rotierenden Präsidentschaft in Rechnung. Es war bezeichnend, dass in der abschließenden Pressekonferenz die vier Vertreter der EU immer wieder die Wichtigkeit eines Europas, das mit einer Stimme spricht, hervorhoben, auf konkrete Fragen dazu sich aber peinliche Sekunden schweigend anschauten. Als es um die berühmte Telefonnummer für die Amerikaner ging antwortetet van Rompuy ironisch, er warte die ganze Zeit schon ganz ungeduldig auf den Anruf. Nach einer Weile der Reflexion meinte der Kommissionspräsident, das Thema nochmals aufgreifen zu müssen: Die Frage habe doch Kissinger gestellt; als Außenminister. Der brauche nur die Telefonnummer der Vize-Kommissarin, die gewissermaßen die Außenministerin der EU sei.

Der Europäische Rat benannte darüber hinaus den künftigen Generalsekretär des Rates. Die Aufgabe wird der bisherige Stellvertretende Generalsekretär unter Javier Solana, der Franzose Pierre de Boissieu übernehmen. Die schwedische Präsidentschaft hatte im Prozess der Kandidatenfindung diese Stelle, die auch deutsches Interesse geweckt haben soll, immer mit aufgeführt, möglicherweise um die Verhandlungsmasse etwas zu vergrößern

Insgesamt kann man auf Grundlage der heutigen Personalentscheidungen zu dem Schluss kommen, dass die Staats- und Regierungschefs bei der Definition der Ämter einerseits Effizienz vor Außenwirkung setzen, so beim Präsidenten des Rates. Bei der Hohen Beauftragten dagegen ging politisches Austarieren nach innen vor Kompetenz nach außen.

Die Nominierungen waren nicht nur mit großer Spannung erwartet worden, weil sie Aufschluss geben wie der zum 1. Dezember in Kraft tretende Lissabon Vertrag umgesetzt werden wird, sondern auch weil erst mit der Benennung des Hohen Beauftragten/Vizepräsidenten auch über die Zusammensetzung und Ressortverteilung der neuen Kommission entschieden werden kann, die ihre Arbeit schon am 1. November hätte aufnehmen sollen.

Bis zum Zeitpunkt des Sondergipfels waren noch die Kandidaten-Nominierungen mehrer Mitgliedsstaaten – darunter der Niederlande, Griechenland, Malta, Dänemark offen. Es ist davon auszugehen, dass diese Namen innerhalb der nächsten Tage genannt werden. Auf dieser Basis erst kann Kommissionspräsident Barroso die bisherige Liste vervollständigen und mit der Ressortverteilung beginnen.

Wiederbenannt sind bisher Amtsinhaber wie Karel de Gucht (ALDE, Belgien), Siim Kallas (ALDE, Estland), Olli Rehn (ALDE, Finnland), Antonio Tajani (EVP, Italien) Andris Piebalgs (ALDE, Lettland), Algirdas Semeta (parteilos, Litauen), Viviane Redding (EVP, Luxemburg), Joaquin Almunia (S&D, Spanien) Androulla Vassiliou (ALDE, Zypern). Neu in die Kommission eintreten sollen Rumiana Jeleva (EVP, Bulgarien), Günther Oettinger (EVP, Deutschland), Michel Barnier (EVP, Frankreich), Maire Georghegan-Quinn (ALDE, Irland), Johannes Hahn (EVP, Österreich), Janusz Lewandowski, (EVP, Polen), Cecilia Malmström, (ALDE, Schweden), Stefan Füle (S&D, Tschechische Republik), Laszlo Andor (S&D, Ungarn), Dacian Ciolos (ALDE, Rumänien) (siehe auch Anhang im PDF-Dokument).

Nach der Vervollständigung der Liste will Barroso sich bis Anfang Dezember Zeit nehmen um seine Vorschläge sorgfältig mit den Regierungen und dem Parlament abstimmen zu können. Das EP wird Anfang Januar 2010, voraussichtlich in der Woche vom 11., mit den Anhörungen beginnen und frühestens in der Plenarsitzung der dritten Januarwoche, eher aber etwas später, über die neue Kommission abstimmen. Die alte Kommission wird also bis mindestens 1. Februar geschäftsführend im Amt bleiben.

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