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Map of the Month

Die KAS-Karte des Monats

Publikationen

Abstimmung der UN-Generalversammlung zu Volker Türk, UN-Hochkommissar für Menschenrechte

Map of the Month 07/2026

Von seinem Recht auf Nominierung und Verlängerung Gebrauch machend, bat der zu Ende Dezember aus seinem Amt scheidende UN-Generalsekretär António Guterres am 17. Juli 2026 die UN-Generalversammlung, „die Ernennung von Herrn Türk zum Hochkommissar (für Menschenrechte) für einen Zeitraum von vier Jahren zu verlängern, beginnend am 12. Oktober 2026 und endend am 11. Oktober 2030“ (A/80/797). Am 24. Juli 2026 stimmte die UN-Generalversammlung sodann mit einer Mehrheit von 144 Ja-Stimmen, 10 dagegen, 13 Enthaltungen und 26 abwesenden Staaten für die Mandatsverlängerung von Volker Türk (Österreich) als Leiter des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR). Es ist das erste Mal seit der Gründung des Postens im Jahr 1993, dass ein Hochkommissar zwei volle Amtszeiten zugesprochen bekommt. Frühere Hochkommissare erhielten entweder keine oder nur kürzere Verlängerungen um ein (Mary Robinson) oder zwei Jahre (Navi Pillay). Gegen die Verlängerung sprachen sich Argentinien, Burkina Faso, Nordkorea, Israel, Mali, Nicaragua, Niger, die Russische Föderation, Trinidad und Tobago sowie die USA aus. Die USA hatten im Vorfeld die Verschiebung der Abstimmung um eine Woche beantragt und drohten andernfalls damit, „(ihr) Engagement, ihre Beteiligung und ihre Finanzierung unverzüglich neu zu bewerten“. Die USA, die bereits zum zweiten Mal aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten sind,  kritisierten Türk zudem dafür „freie, souveräne Demokratien wie die USA“ zu belehren. Der US-Vorschlag wurde mit 63 Gegenstimmen, 27 Ja-Stimmen und 47 Enthaltungen abgelehnt. Die Russische Föderation schlug daraufhin vor, das Mandat nur bis Ende 2026 zu verlängern, da der neue UN-Generalsekretär diese wichtige Entscheidung treffen sollte. Dieser Vorschlag wurde ebenso mit einer Mehrheit von 71 Gegenstimmen, 19 Ja-Stimmen und 52 Enthaltungen abgelehnt.

75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Aktuelle Trends aus dem UNHCR-Flüchtlingsbericht

Map of the Month 07/2026

Am 28.07.1951 wurde das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" in Genf unterzeichnet. Dieses Jahr wird die Genfer Flüchtlingskonvention 75 Jahre alt. Einst aus den Lehren des Zweiten Weltkrieges und als Reaktion auf die massive Vertreibung von rund 55 Millionen Menschen entstanden, gilt sie weiterhin als das wichtigste völkerrechtliche Dokument zum Schutz vor Flüchtlingen. 1967 wurde sie durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ergänzt und damit weltweit gültig. 149 Staaten sind bislang der Konvention, dem Protokoll von 1967 oder beiden beigetreten. Ihre bleibende Relevanz wird auch nicht zuletzt angesichts der Rekordzahlen von Vertriebenen weltweit deutlich. Die Karten des Monats bieten einen kleinen Einblick in aktuelle Trends und Zahlen aus dem jüngsten Bericht des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR). Wie haben sich die individuellen Asylanträge weltweit entwickelt? Wie stellt sich die Aufnahme von Flüchtlingen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im vergangenen Jahr dar? Welche Staaten unterstützten das Umsiedlungsprogramm des UNHCR und welche unterstützten das UN-Flüchtlingshilfswerk finanziell?

Abstimmung über die neue Politische Erklärung zu HIV und Aids

Map of the Month 07/2026

Das hochrangige Treffen der Vereinten Nationen zu HIV/Aids verabschiedete am 23. Juni 2026 mit 149 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen eine neue Politische Erklärung zu HIV und Aids. Sie bekräftigt das Ziel, Aids bis 2030 als öffentliche Gesundheitsbedrohung zu beenden. Zugleich setzt sie ehrgeizige Vorgaben für Testung, Behandlung und Prävention sowie für die Schließung von Finanzierungslücken, den Schutz der Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Darüber hinaus stärkt sie die lokale Arzneimittelproduktion und fördert den Technologietransfer.

Ausstehende Beiträge der WTO-Mitglieder zum WTO-Haushalt 2025

Karte des Monats Juni 2026

Im Mai 2026 veröffentlichte die WTO einen deklassifizierten Bericht über die ausstehenden Beiträge der Mitglieder zum 31. Dezember 2025 für den Jahreshaushalt 2025 (204,9 Millionen CHF). Zu diesem Zeitpunkt wiesen 59 Mitglieder (39 % der WTO-Mitglieder) ausstehende Beiträge in Höhe von insgesamt 41,3 Millionen CHF (20,2 % des Jahreshaushalts der WTO) auf. Dies ist sowohl die höchste Anzahl an Mitgliedern als auch der höchste Betrag der letzten 10 Jahre. Die Höhe der ausstehenden Beiträge reicht von 1 CHF für Oman bis zu 22 Millionen CHF für die Vereinigten Staaten.

Zentrale Abstimmungen während der 79. Weltgesundheitsversammlung

Map of the Month 06/2026

Unter dem Motto „Die globale Gesundheit neu gestalten: eine gemeinsame Verantwortung“ fand vom 18. bis 23. Mai 2026 in Genf die 79. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) statt. In den letzten Jahren hat die Weltgesundheitsversammlung einen stetigen Anstieg politisch sensibler Tagesordnungspunkte verzeichnet, begleitet von einer wachsenden Bereitschaft, vom Konsensprinzip abzurücken und stattdessen formelle Abstimmungen durchzuführen. In diesem Jahr erreichte die Zahl der aufgezeichneten Abstimmungen erneut den im Vorjahr aufgestellten Rekordwert von zehn.

Elektroschrott & grenzüberschreitende Verbringungen: Zentrales Thema im Vorfeld der Genfer Gespräche

Map of the Month 05/2026

Die offene Arbeitsgruppe des Basler Übereinkommens wird vom 23. bis 26. Juni in Genf tagen. Diese Übereinkommen ist das wichtigste multilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle, einschließlich Elektroschrott. Es verpflichtet die Ausfuhrländer vor jeder Verbringung die Einfuhr- und Durchfuhrstaaten zu benachrichtigen und deren vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen. Jede Verbringung, die dieses Verfahren umgeht, stellt illegalen Handel dar. Nicht bindende technische Leitlinien helfen den Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern, dabei, die Regeln des Übereinkommens in der Praxis anzuwenden. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Aktualisierung der technischen Leitlinien für grenzüberschreitende Verbringungen von Elektroschrott und gebrauchten Elektrogeräten, anhand derer bestimmt wird, ob eine Verbringung unter die Kontrollen des Übereinkommens fällt. Das weltweite Aufkommen an Elektroschrott hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt und ist von 34 Milliarden kg im Jahr 2010 auf 62 Milliarden kg im Jahr 2022 gestiegen, was auf die rasante Digitalisierung des Alltags zurückzuführen ist. Elektroschrott enthält wertvolle, wiederverwertbare Materialien, aber auch gefährliche Stoffe, die eine sorgfältige Handhabung erfordern. Rund 5,1 Milliarden kg Elektroschrott werden jedes Jahr grenzüberschreitend transportiert, was vor allem auf wirtschaftliche Anreize und Regulierungslücken zurückzuführen ist. 65 % dieser Ströme (rund 3,3 Milliarden kg) werden über unkontrollierte und undokumentierte Kanäle transportiert, was schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in den Empfängerländern zur Folge hat.

Karte des Monats, Mai 2026

Elektroschrott und grenzüberschreitende Verbringungen: Zentrales Thema im Vorfeld der Genfer GesprächezumBasler Übereinkommen

Die offene Arbeitsgruppe des Basler Übereinkommens wird vom 23. bis 26. Juni in Genf tagen. Diese Übereinkommen ist das wichtigste multilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle, einschließlich Elektroschrott. Es verpflichtet die Ausfuhrländer vor jeder Verbringung die Einfuhr- und Durchfuhrstaaten zu benachrichtigen und deren vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen. Jede Verbringung, die dieses Verfahren umgeht, stellt illegalen Handel dar. Nicht bindende technische Leitlinien helfen den Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern, dabei, die Regeln des Übereinkommens in der Praxis anzuwenden.

Ergebnis der MK14: Unterzeichner des plurilateralen WTO-Abkommens über den elektronischen Handel

Map of the Month 04/2026

Die 14. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) (MK14) fand vom 26. bis 29. März in Yaoundé, Kamerun, statt. 66 WTO-Mitglieder (mit der Europäischen Union als 67. Mitglied), die rund 70 % des Welthandels abdecken, gaben hier bekannt, dass sie ein plurilaterales E-Commerce-Abkommen vorläufig angenommen haben. Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich zu einem dauerhaften Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen, um ein offenes Umfeld für den digitalen Handel zu fördern. Dies wird das E-Commerce-Moratorium, das am 31. März auslief und auf der MK14 nicht verlängert wurde, nicht vollständig ersetzen. Die Verhandlungen über das Moratorium werden auf der nächsten Sitzung des Allgemeinen Rats der WTO, welcher für Mai angesetzt ist, wieder aufgenommen. Der Verdienst für dieses Abkommen gebührt den drei Initiatoren: Australien, Japan und Singapur. Durch bessere Koordinierung können mittelgroße Länder dazu beitragen, die Zukunft des Handels untereinander mitzugestalten. Das E-Commerce-Abkommen tritt für diejenigen Mitgliedsstaaten, welche es angenommen haben, 30 Tage nach Hinterlegung der Annahmeurkunden durch mindestens 45 Mitglieder in Kraft. Parallel dazu werden diese Mitglieder weiterhin auf die Einbindung des Abkommens in den Rechtsrahmen der WTO hinarbeiten und alle WTO-Mitglieder dazu anhalten und ermutigen, dem E-Commerce-Abkommen beizutreten.

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Über diese Reihe

Die "Map of the Month", eine neue Reihe des Multilateralen Dialogs Genf der Konrad-Adenauer-Stiftung, illustriert im Monatsrhythmus mit Hilfe von Karten globale Trends und die Rolle Deutschlands und Europas in der Welt.
Andrea Ellen Ostheimer
Andrea Ostheimer
Leiterin des Multilateralen Dialogs Genf
andrea.ostheimer@kas.de +41 79 318 9841