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Im Einsatz für die gemeinsamen Werte

5. Bonner Rede zur Demokratie

Wertegebundenheit, wehrhafte Demokratie und offene Staatlichkeit, das sind die wichtigsten Errungenschaften des Grundgesetzes, erklärte Thomas von Danwitz bei seiner „Bonner Rede“ am 13. Mai in der geschichtsträchtigen Redoute.

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Anlässlich von „70 Jahre Grundgesetz“ war das Thema naheliegend. Und da das deutsche Grundgesetz nicht mehr ohne die Verfasstheit der Europäischen Union zu denken ist, stand der Europa-Artikel 23 im Mittelpunkt des Abends. Danwitz, Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union und ausgewiesener Experte für Europarecht, öffnete eine weite historische Perspektive von Jubiläen: 1919 (Weimarer Reichsverfassung), 1949 (Grundgesetz), 1979 (erste Direktwahl des Europäischen Parlaments), 1989 (Fall der Mauer) stehen in einem inneren Zusammenhang. Ganz im Sinne des Jubiläums hielt er eine kluge Eloge auf die deutsche Verfassung, die als Grundgesetz zunächst als Provisorium gedacht, sich als stabil und wetterfest erwiesen hat.

Doch das Klima wird rauer: In der Europäischen Union gibt es gegenteilige Bestrebungen, wie z.B. an der Herabwürdigung der Rechtsstaatlichkeit zu sehen ist oder im Begriff “illiberale Demokratie“. Die Renationalisierung des öffentlichen Diskurses war DAS Thema des Abends. Sowohl von Danwitz als auch der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Professor Dr. Norbert Lammert, kritisierten den Nationalismus als die große Dummheit unserer Zeit, die nicht sehen will, dass der einzelne Staat in den großen politischen Fragen nichts mehr ausrichten kann. Angeblicher Souveränitätsverlust ist in Wirklichkeit Souveränitätszuwachs, weil nur die Gemeinschaft stark genug ist, die Probleme der Einzelstaaten zu lösen. Die Reanimation nationalstaatlicher Souveränität wird im globalen Machtspiel nicht mithalten können.

Lammert fand wenige Ansätze des Dissenses. Die Haltbarkeit des Grundgesetzes ist unbestritten, doch es sollte nicht unbegrenzt textlich ausgeweitet werden. Regelungswut hat zur Überdeutlichkeit geführt. Auf europäischer Ebene ist es bedauerlich, dass es keine Verfassung gebe, denn so wird alles durch die Verträge geregelt und ist damit abhängig von Einstimmigkeit.

In der Diskussion kamen Fragen zur Rolle des Europäischen Parlaments auf. Hat es Macht? Ist es ein „richtiges“ Parlament? Lammert und von Danwitz widersprachen vehement dieser Kritik. Keine Richtlinie ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments, das ist seine Macht. Es hat zwar kein Initiativrecht, was es aber durch subtile Einflussnahme z.B. auf die Europäische Kommission umgehen kann. Die Sorge, es hätte keinen Einfluss, sei völlig unbegründet.

Zum Schluss wurde es dann noch spannungsreich, als es nämlich um den deutschen Föderalismus ging. Der Europarechtler von Danwitz bemängelte die Effizienz des deutschen Föderalsystems im europäischen Verbund, während Norbert Lammert besorgt auf die zunehmende Unbeliebtheit des föderalen Systems schaute. Föderalismus würde wahrscheinlich bei einer Volksabstimmung abgeschafft, was aber auch an der Neigung der Länder liege, gegen Dotationen des Bundes ihre eigenen Rechte aufzugeben.

Im Ganzen überwog ein Gefühl des Stolzes und der Sicherheit durch unser Grundgesetz als der stabile Rahmen unseres Staates. Es kann und darf gefeiert werden!

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Dr. Ulrike Hospes

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Landesbeauftragte und Leiterin des Politischen Bildungsforums NRW /
Leiterin Büro Bundesstadt Bonn

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