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Analysen und Argumente

Natur als Rechtssubjekt

von Marie-Christine Fuchs, Levon Theisen

Kolumbiens Weg als Vorbild für Deutschland?

Kolumbiens Gerichte haben in progressiven Entscheidungen u. a. dem Fluss Atrato und dem kolumbianischen Amazonasgebiet Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Angesichts zunehmender Klimaklagen in Deutschland rückt Kolumbiens Rechtsprechung, die Flüssen, Wäldern und Tieren Rechte zuerkennt, auch hierzulande in den Blickpunkt. Der deutschen Rechtstradition ist die Anerkennung von Rechten zugunsten anderer als natürlicher Personen – man denke an juristische Personen – nicht fremd. Warum also sollte man nicht auch der Natur eigene Rechte geben? Damit könnte jedoch die Deutungshoheit über diese Rechte vom Gesetzgeber auf die Gerichte verlagert werden.

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Der Klimaschutz ist vielleicht die größte Herausforderung unserer Zeit und erfordert neben individuellem Umdenken globale und fortschrittliche, aber zugleich ausgewogene Lösungen. Kolumbiens oberste Gerichte haben in spektakulären Urteilen u. a. dem Fluss Atrato und dem kolumbianischen Amazonasgebiet Rechtspersönlichkeit zuerkannt.

Der deutschen Rechtstradition ist die Anerkennung von Rechten zugunsten anderer als natürlicher Personen – man denke an juristische Personen – nicht fremd. Ob eine ähnliche Rechtsprechung zu Eigenrechten der Natur wie in Kolumbien einen Mehrwert für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland bedeuten würde, erscheint indes fraglich. Kolumbianische Gerichte reagierten mit der Zuerkennung subjektiver Rechte für Wälder und Flüsse auf spezifische Herausforderungen in der Region. Auf andere Fälle, Gebiete oder Kulturen lassen sich die Argumente der kolumbianischen Gerichte nicht ohne weiteres übertragen.

Lesen Sie den Beitrag zu Eigenrechten für die Natur hier als PDF

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