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- Im Kontext der weltweiten Zunahme religiöser Verfolgung und vor dem Hintergrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen 2015 ist das Thema der Prüfung einer religiösen Konversion im Asylverfahren auf die Tagesordnung der öffentlichen Debatte gerückt.
- Staat und Kirche nehmen die Überprüfung eines Glaubenswechsels regelmäßig als Kompetenzkonflikt wahr. Unterschiedliche fachliche Hintergründe und Prüfungsmaßstäbe führen oftmals zu wechselseitigen Missverständnissen.
- Staatliche Entscheidungsträger sind rechtlich befugt und beauftragt, die religiöse Identität und die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels eines konvertierten Asylbewerbers zu prüfen.
- Wie genau und anhand welcher Maßstäbe sich diese Prüfung vollzieht, ist weder vom Gesetz noch von der Rechtsprechung festgelegt. In der Gerichtspraxis finden sich mitunter stark abweichende Prüfungskriterien.
- Eine Vereinheitlichung der Prüfungsmaßstäbe ist wünschenswert. Diese ist am ehesten auf dem informellen Weg, durch Tagungen und Fortbildungen sowie fachwissenschaftlich grenzüberschreitende Veranstaltungen zu erreichen.
Themen
„Der einzige Weg, Migration als Reizthema zu entschärfen, ist eine funktionierende Politik”
„Viele sind nicht immer kategorisch für eine liberale oder restriktive Politik”
„Entscheidend ist, dass die Parteien der Mitte die richtigen Themen und den richtigen Ton setzen”
Integrationsvereinbarungen in Europa und Ableitungen für Deutschland
Der Tschad im Stresstest
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