Die Schweiz und Europa - Sicherheit – Innovation – Demokratie
Expertengespräch
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Der Beziehungsstatus zwischen "Bern" und "Brüssel" ist kompliziert, aber nicht hoffnungslos, so die Schweizerische Mitte-Ständerätin (ehemals CVP) Elisabeth Schneider-Schneiter kürzlich gegenüber der Konrad-Adenauer-Stiftung. In einem sehr kurzen Überblick lassen sich folgende Stationen ausmachen, wobei jene nach 1989 besonders wirkmächtig sind:
Zwar tat sich die Schweiz bereits in den 1970er Jahren schwer damit, die Europäische Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, aber die EWR-Abstimmung, die den Beitritt des Landes zum Europäischen Wirtschaftsraum ermöglicht hätte, ist eine Wegmarke in der Europapolitik: Mit 50,3 Prozent lehnte das Stimmvolk dieses obligatorische Referendum äußerst knapp ab. Über sektorielle Abkommen, die den Zugang zum Binnenmarkt Europas regeln sollten, sicherte sich die Schweiz die Teilhabe. Aus den Bilateralen I und II ist ein komplexes Vetragswerk von gut 140 Einzelverträgen geworden. Auf Inititiative der Schweiz sollten diese in ein Rahmenabkommen überführt werden, um deren Ergänzung und Weiterentwicklung technisch zu vereinfachen. Innenpolitisch umstritten und von der EU zunächst nicht akzeptiert, wendete sich das Blatt. Mit Beginn des zweiten Jahrzehnts dieses Jahrtausends wollte die EU das Rahmenabkommen: Die Schweiz würde unter Berücksichtigung ihrer innenpolitischen Gesetzgebungsverfahren europäisches Recht dynamisch übernehmen. Streitpunkte waren allerdings die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, das Schweizerische Lohnniveau und die Letztinstanz des EuGH in Streitfragen um die Rechtsauslegung bzw. die Verhältnismäßigkeit der Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtumsetzung von Entscheiden des EuGH. Die Frage der Souveränität wurde neu gestellt; von rechts war das Rahmenabkommen wegen der Zuwanderung und der Souveränitätsfrage unter Druck, von links seitens der Gewerkschaften, die um das Lohnniveau fürchteten. Innenpolitisch ist es tot und wäre in einem Referendum nicht bestätigt worden.
Europäisches Recht und Schweizer Recht entwickeln sich seither weiter auseinander. Sonderregelungen in Form etwaiger Bilateraler III wird es nicht geben. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es mit dieser Interessenkonstellation in dieser verfahrenen Situation? Wie souverän kann ein Nationalstaat in einer zunehmend verrechtlichen Welt heute noch sein?
Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Anmeldung über den Button "Anmeldung"
Diskutieren Sie mit uns im Alten Wassererk SAK!
Programm
19.00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Thomas Wolf
Leiter des Regionalbüros Südbaden der Konrad-Adenauer-Stiftung in Freiburg
19.05 Uhr
Die Schweiz und Europa.
Schweizer Perspektiven
Dr. Kathrin Amacker
ist Universitätsrätin in Basel und Alt-Nationalrätin im Kanton Basel-Landschaft; sowie Präsidentin der Regio Basiliensis, die sich seit 60 Jahren als Schweizer Partnerin für die Oberrhein-Ko-operation und Kompetenzzentrum zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Ober-rhein versteht.
Prof. Dr. iur. Stephan Breitenmoser
ist Vizepräsident des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen und Emeritus im Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Basel. Er hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit dem Europarecht und dem Verhältnis der Schweiz zur EU befasst.
19.35 Uhr
Europa und die Schweiz. Eine Deutsche Perspektive
Dr. Andreas Schwab
ist seit 2004 Europaabgeordneter der CDU für Südbaden in der EVP-Fraktion und Bezirksvorsitzender der CDU Südbaden. Seit 2019 ist er Vorsitzender der EWR/EFTA Delegation des EU-Parlaments. In ihrem Buch „Schweiz und Europa“ analysieren Andreas Schwab und Nicola Forster das schwierige Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.
19.50 Uhr
Im Gespräch bleiben! Fragen und Antworten
Moderation
Markus Kaempf
Rechtsanwalt in Zürich und München, Lehrbeauftragter an der Universität St.Gallen
20.30 Uhr
Apéro bei Wein und Fingerfood